Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag

Diskutiere Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; @Schmitti: Wie kommst Du bloß darauf, daß die Beschränkung auf 250km/h auf Grund von nicht ausreichenden Fahrwerks- und/oder Bremsenteilen...
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #21
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@Schmitti:

Wie kommst Du bloß darauf, daß die Beschränkung auf 250km/h auf Grund von nicht ausreichenden Fahrwerks- und/oder Bremsenteilen besteht :?:

Es ist eine freiwillige Beschränkung der Hersteller. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Auto an sich zu tun.

Formal gesehen sind Bremsen, Fahrwerk usw. nur auf eine Topspeed von 250 Sachen ausgelegt...

Es ist, wie Du auch selbst geschrieben hattest, rein formal. Also alle bitte wieder zu Kasse :evil:

Gruß
Torsten
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #22
Schmitti

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Du hast recht, ich bin kein Fachmann und kann hier nur mutmaßen.
Aber ob es in allen Fällen lediglich eine Formalität ist, wage ich schon mit meinem Halbwissen zu bezweifeln. BMW und Konsorten bieten keine Gutachten, bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen gegen Aufpreis an, wenn man Ihre "Babys" entdrosseln würde. Ich frage mich da: Warum?! Es gibt doch genügend zahlungskräftiges Klientel, die nach Topspeed lechtzen. Desweiteren werden die Fahrwerke, Bremsen usw. als quasi das Non-plus-ultra angepriesen. Und die Firmenchefs wollen doch auch verdienen. Da ist doch irgendwo der Wurm drin!!!
Freiwillige Selbstbeschränkung hin oder her, aber ich würde wetten, dass die Konzerne am Material sparen und daher ihre Fahrzeuge auf vielleich 260 bis max. 290 km/h auslegen (aber auch nur im Höchstfall. Und so manche Kisten würden doch locker die 300 knacken). Denn dadurch würden sie noch mehr Gewinn einheimsen. Und wenn die auch bloß an der Qualität der Bremsklötze sparen... Ich könnte es mir zumindest vorstellen.
Es kam übrigens auch schon mehrfach in diversen Automobilmagazinen, dass es nicht nur illegal, sondern auch gefährlich ist, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu deaktivieren.
Mag sein, dass ich in dieser Hinsicht übervorsichtig bin. Aber "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste" und hat noch niemandem geschadet. Vor allem, wenn man mit 250 über die Bahn fährt, will ich lieber etwas Gewissheit haben (z.B. durch den Tüv-Segen). Schließlich ist unser Tüv im Grunde genommen eine durchaus sinnvolle Einrichtung (auch wenn die Herrn Ingenieure sich manchmal wie Halbgötter in Blau geben).
Naja, ich glaube, wir könnten hier noch tagelang darüber diskutieren. Aber ich glaube, dann würden wir früher oder später an einen toten Punkt gelangen.
So denn, lass uns das Thema abhaken ;)

MfG,

Rüdiger
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #23
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Hi Rüdiger,

laß mich Dir nur noch antworten...

BMW und Konsorten bieten keine Gutachten, bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen gegen Aufpreis an, wenn man Ihre "Babys" entdrosseln würde.

Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich zum VW Händler gehe und mir z.B. einen Phaeton V10 TDI kaufen würde, dann gibt's den mit Sicherheit auch "offen". Eine Auto für rund 100.000€ hat einfach nicht gedrosselt zu sein, sonst kaufe ich ihn nicht.

...sondern auch gefährlich ist, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu deaktivieren.

Bestimmt, aber nicht weil das Auto das nicht kann :lol:

Schließlich ist unser Tüv im Grunde genommen eine durchaus sinnvolle Einrichtung.

Da stimme ich zu, hat indes nichts mit dieser Frage zu tun, denn für die Freigabe ist das Bundeskraftfahramt zuständig.

Nebenbei, alle nach Deutschland importierten Motorräder haben "nur" 98 PS; auch die mit >600 ccm. Können die deswegen auch nur x km/h vertragen? Natürlich nicht, denn auf Wunsch gibt es die auch mit 140, 150, 160... PS. Selbstverständlich mit TÜV. Mechanisch sind sie darauf ausgelegt, aber auch hier gibt es eine "freiwillige" Selbstbeschränkung.

Gruß
Torsten
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #24
s_heinz

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Hallo!

Zurück zum Thema...

Die Gesetzesänderung im offiziellen Wortlaut:

Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.




Nachdem das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, sind die folgenden Änderungen eingeflössen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


Hmmm - alo Tachomanipulation ist damit wohl endgültig verboten!
Aber was ist mit den Fällen, wenn ein alter und korrekter Tachostand wiederhergestellt werden muss, weil beispielsweise ein anderes KI eingebaut wird?! Ich bin da jetzt kein Rechtsexperte, aber ich lese das so, als sei das nicht verboten?!
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #25
Schmitti

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Edit Nr. 2:

Also dem Wortlaut zu folgen werden mit dem Gesetz dummerweise auch diejenigen bestraft, die lediglich einen neuen oder gebrauchten Tacho angleichen wollen.
Da fehlt mir persönlich ein weiterer Absatz, der die Rechtswidrigkeit in solchen Fällen ausschließt.
Und wenn man mittels des Umbaus eines anderen Tachos den KM-Stand ändert, wird man wohl nicht bestraft.

Sehr fragwürdig, das Ganze. Bin schon auf die ersten Aufsätze zu dieser Norm gespannt.
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #26

Madness

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Wie wäre es einfach den Einbau eines neuen KI im Service Heft zu vermerken und den alten Tachostand mit anzugeben.

Datum, Unterschrift, Stempel - fertig.

Wäre das eine Möglichkeit :gruebel:
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #27
Schorni

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s_heinz schrieb:
Nachdem das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, sind die folgenden Änderungen eingeflössen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


Hmmm - alo Tachomanipulation ist damit wohl endgültig verboten!
Aber was ist mit den Fällen, wenn ein alter und korrekter Tachostand wiederhergestellt werden muss, weil beispielsweise ein anderes KI eingebaut wird?! Ich bin da jetzt kein Rechtsexperte, aber ich lese das so, als sei das nicht verboten?!


Wenn ich Korintenscheissender Bürokrat wäre, würde ich das: mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist als verbauten Tacho bezeichnen, wobei ich auf dem Tisch liegende davon ausschließe.... Es ist immer von Tachos die Rede, mit dennen ein PKW ausgestattet/ausgerüstet ist... Wenn er auf dem Tisch liegt, ist kein PKW damit ausgerüstet/ausgestattet oder :gruebel: :D
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #28
Schmitti

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Nee, gemeint sind lediglich Wegstreckenzähler (!!), die in Autos und anderen KFZ verbaut werden. Wegstreckenzähler ist in diesem Fall nicht gleich Tacho. Denn es gibt auch andere Arten von Wegstreckenzählern, wie zB die Fahrradtachos. Außerdem ist der Tacho doch die Geschwindigkeitsanzeige, oder? Oder als Tacho wird das gesamte Instrument gemeint. Wie auch immer.
Wahrscheinlich wurde der Wortlaut verändert, um gerade diese Strafbarkeitslücke zu schließen (s. Gesetzeswortlaut ganz oben und dann die aktuelle Änderung bei Heinz' Eintrag).
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #29

B5 Hannes

Ich reanimiere diesen Thread

ich habe ein MFD in meinem Passat 2003 nachgerüstet, und möchte nun einen Tacho mit FIS zur Pfeildarstellung einbauen, möchte aber meinen tatsächlichen km Stand

hat von euch jemand Erfahrung mit dem neuen Gesetz
wie kann ich mich in meinem Fall korrekt verhalten, ohne dass ich oder die Werkstatt eine Straftat begehen?

über Erfahrungen und Meinungen würde ich mich freuen !


eine juristische Meinung habe ich dazu:
die Handlung ist zwar dem Gesetzestext nach strafbar, es würde im Zweifel für die Angeklagten entschieden, da effektiv kein Schaden bzw. keine Verfälschung der tatsächlichen Laufleistung eines Fahrzeuges aufgetreten ist.

aber so kann das doch nicht war sein,
warum müssen ehrliche Bürger auf die Gunst von Richtern hoffen
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #30
Lutschi

Lutschi

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Heute habe ich von einem Bekannten zwei Briefe bekommen im Bezug auf Kilometerstand einstellen bei einem neuen Tacho der auf null war.

Rot ist seine Frage gewesen, Blau die Antwort.



Frage an den ADAC:

Herzliche Glückwunsch dem ADAC zu seinem Beitrag zu §22b (Tachomanipulation).
Meine Frage zu diesem gut durchdachten Gesetz:
mein Auto hat einen defekten Tacho. Ich lasse nun einen neuen´einbauen. Der Kilometerstand ist jetzt 0.
Habe ich mich jetzt strafbar gemacht? Die angezeigte Laufleistung ist ja nun nicht mehr die wahre.
Soll ich Ihn von von der Werkstatt hochsetzen lassen auf den originalen Stand?
Machen diese und ich mich dann nicht auch strafbar (ändern des Kilometstandes...)?
Wie muss ich mich in diesem Fall korrekt verhalten, ohne dass ich oder die Werkstatt eine Straftat begehen?





Antwort des ADAC:
_________________


Sehr geehrter Herr xxxxxx,



vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.08.2005, das uns zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurde.



Sie sprechen hierbei ein Problem an, das auch durch unsere Rücksprache beim Bundesministerium nicht endgültig geklärt werden konnte. Nach dem Gesetzeswortlaut ist erforderlich, dass die Messung durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang verfälscht wird. Dies würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Einbau eines anderen Tachometers mit einem Kilometerstand 0 selbst nicht strafbar ist. Der Weiterverkauf bzw. die Rückgabe als Leasingfahrzeug ohne konkrete Angabe des tatsächlichen Kilometerstandes bzw. des Hinweises, dass ein neuer Tacho mit einem Kilometerstand von 0 eingebaut wurde, wäre jedoch in strafrechtlicher Hinsicht ein Betrug. Ein Hochjustieren auf den tatsächlichen Tachometerstand hingegen wäre wiederum eine Einwirkung auf das Gerät bzw. Messvorgang und könnte grundsätzlich strafbar sein. Hier würde dann das Wort "verfälschen" die entscheidende Rolle spielen. Der Messvorgang selbst würde hierdurch tatsächlich verfälscht werden. Das Ergebnis der Messung jedoch nicht, wenn man den Wegstreckenzähler mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug als Einheit betrachtet.



Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass wir davon ausgehen, dass der Neueinbau eines neuen Wegstreckenzählers mit einem Stand von 0 Kilometern grundsätzlich nicht strafbar wäre. Bei Einstellung des Wegstreckenzählers mit einem anderen Stand als den tatsächlich gemessenen besteht jedoch das Risiko der Strafbarkeit. Inwieweit aber der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn nachweisbar tatsächlich der korrekte Kilometerstand eingestellt wurde, können wir bedauerlicherweise bisher nicht abschließend beurteilen.



Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen etwas weiterhelfen konnte.


________________________________________________________________________

Jetzt der zweite. Das ist eine Anfrage bei einer Audi Niederlassung. Die haben wenigstens eine gute Einstellung.


Diagnose Audi Notdienst
Kombiinstrument defekt !

Kunde bekommt ein neues Instrument. Schlüssel angelernt ...Wie war nochmal der alte KM Stand ? Ach ja nun gut ....

Hochsetzen(jawohl mit dem Werkstester) und fertig ....

Bitteschön Ihre Rechnung :
Kombiinstrument gewechselt 480 Euro.Schlüssel anlernen bla bla plus 30 Euro.
Frage: Neues Gesetz ? Ja aber uns offizielle Werkstätten intessiert das nicht!



Nun er sagte was von Automobilclubpupsern ....
die Gesetzte machen wollen und von der Materie keine Ahnung haben.

Was sollte denn nun passieren ?
Soll die Staatsanwaltschaft alle Rechnungen prüfen und die Tester beschlagnahmen ?

Na dann bitte vor der Wahl und ab in die Zeitung damit:
Audi Zentrum wegen § Stolpe geschlossen. Tester erlauben Tachomanipulation.
Zur Gefahrenabwehr wurde alles eingezogen und vernichtet.

Wir haben ein neues undurchführbares Gesetz ,weil die scheidende Partei
noch ein paar letzte Wähler aus den Reihen der Automobilclubs gewinnen wollte.
 
  • Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag Beitrag #31
Airwalk

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Lutschi schrieb:
Wir haben ein neues undurchführbares Gesetz ,weil die scheidende Partei noch ein paar letzte Wähler aus den Reihen der Automobilclubs gewinnen wollte.

Wieder etwas, mit denen wir Anwälte, Richter und Beamte beschäftigen können ... und wieder wird was verboten ....

:nein:

Ich warte auf den Tag, wo auch mal wieder was erlaubt wird :roll:
 
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