Geblitzt im Urlaub-Österreich

Diskutiere Geblitzt im Urlaub-Österreich im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Der Alltag hat uns wieder und was kommt mit der Post fast 2 Monate später angeflattert? :eek: Eine "ANONYMVERFÜGUNG" aus Österreich...
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #1

Maguhn

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Der Alltag hat uns wieder und was kommt mit der Post fast 2 Monate später angeflattert? :eek:
Eine "ANONYMVERFÜGUNG" aus Österreich, Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, mit dem Vorwurf "Verwaltungsübertretung, wird dem Lenker zur Last gelegt.........um 01.01 Uhr am 01.08.04 auf der A9 bei Km 25.629 Richtung Kirchdorf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschritten zu haben." Alles wird vergessen wenn 50.- Euronen auf das angegebene Konto eingezahlt wird.

ÄÄääääääääääh, habe ich da gepennt, denn einen Blitz habe ich nicht bemerkt. Ein Foto wurde mir auch nicht zugesandt. Das Schreiben hat auch keinen Stempel oder ähnliches, nur die Zahlkarte mit vielen Nummern ist mit am Schreiben.
IST DAS ALLES KORREKT und was habe ich zu erwarten, wenn ich nicht auf das Schreiben reagiere.
Was für Möglichkeiten oder Chancen bestehen, will heißen, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Heimattrieb mich auf die "Tube" hat drücken lassen, stehe ich dafür natürlich gerade, :oops: doch ist das in Österreich so üblich oder bin ich einem Betrüger aufgesessen? :cry:

Für eine Antwort von einem "dort" Einheimischen würde ich mich freuen, denn dann hätte ich wenigstens dazugelernt für meine 50.-Euronen, oder kann es noch mehr werden? :?: :twisted:
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #2

mailman

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Ich kann Dir nur sagen das das bei Dir angekommene Schreiben sich wie eine echte Anonymverfügung anhört.

Oben Weisser Abschnitt mit Tatbeschreibung und dranhängend der Zahlschein.

Das zwischen Öund D ein Rechtshilfeabkommen besteht ist auch bekannt, ob allerdings Anonymverfügungen nach D zugestellt werden ist mir nicht bekannt.
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #3

marc97

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Hi,
dies ist in Österreich durchaus üblich bei kleineren Übertretungen.
Bei Einzahlung einer "Annonymverfügung " ist die Sache erledigt.
Hiebei ist unerheblich wer die Übertretung begangen hat, der Fahrzeughalter muss blechen. :evil:
Zahlst du nicht ein, bekommst du als Fahrzeughalter eine Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers und es wird aus der "Anonymverfügung " eine "Strafverfügung" die an den Lenker der bekanntgegeben wurde gerichtet ist mit deutlich höherem Strafbetrag. :?

Also, einzahlen und gut is :!:
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #4

Maguhn

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Dankt euch :razz: allen,
na dann schnell die Euronen ins Nachbarland, damit die Sache vergessen ist; auch wenn ich den Blitz nachts nicht gesehen habe. Hmm gibt mir zu denken............von wegen Sekundenschlaf oder so. Na ja, ist ja alles gut gegangen. 8)
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #5
Einarmiger

Einarmiger

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Da hast Du Glück gehabt.

Jedes andere Knöllchen musst Du bezahlen, weil es auch durch dt. Behörden im Wege der Rechtshilfe verfolgt wird.

Aber genau diese österreichische "Anonymverfügung" darf zwar per einfacher Post von A nach D versand werden, verstösst aber gegen geltende deutsche Vorschriften, da eine Verfolgung immer gegen eine bestimmte Person gerichtet sein muss und ein Täter durch die Bussgeld - oder Strafverfolgungsbehörde ermittelt sein muss. Sie kann somit im Wege des Rechtshilfeabkommens nicht verfolgt werden und braucht somit von Dir nicht gezahlt werden, da eine Verfolgung aus A heraus durch dt. Behörden nicht zulässig ist.

Solltest Du aber vor deren Verjährungsfrist von 6 Monaten wieder nach A wollen, ist die Zahlung ratsam, ansonsten kannst Du sie missachten.
(Obwohl ich nicht weiss, wie die Verfolgung von Dir als Urlauber ohne Wohnsitz in A wegen eines offenen Knöllchens geschehen soll.)
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #6

Maguhn

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Na ja,
ich könnte mir vorstellen, dass ich bei einer Gelegenheitskotrolle in Österrreich dran wäre, aber auch im Zuge des angesprochenen Rechtshilfeabkommen bei mir an der Wohnungstür von deutschen Behörden mit einem Foto in der Hand gefahndet werden würde, oder was wahrscheinlich einfacher wäre, durch Abgleich des Foto aus dem Personalausweisantrag meine Person als Fahrer identifiziert werden könnte. Ich weis natürlich nicht um wieviel die Angelegenheit tuerer werden würde, wenn ich es darauf angkommen lassen würde und auf die Verjährungsfrist in Deutschland von 3 Monaten hoffen würde. Also habe ich deshalb netterweise und auch um meine Ruhe zu haben die Euronen überwiesen :cry:
Interessant wäre natürlich den "Preisunterschied" in diesem Fall zu erfahren, wenn ich es auf weitergehende Ermittlungen über diese "Anonymverfügung" hinaus, hätte ankommen lassen.
:roll:
Ciao
Frank
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #7
Einarmiger

Einarmiger

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Du hast da was falsch verstanden: auf Grund der Anonymverfügung kommt es gar nicht erst zu einem Rechthilfeersuchen !
Und schon gar nicht, dass jemand hier in D vor Ort ermittelt. Das ist nicht unmöglich weil absolut ungesetzlich !
Das weiss auch Gott sei Dank jede dt. Strafverfolgungsbehörde.

Und nach 6 Monaten kannste wieder ungeschoren in jede österreichische Kontrolle geraten, dann ist die Verfolgungsfrist verjährt.
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #8

Geri

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Dazu möchte ich noch ergänzen, hier in Austria wird von hinten geblitzt und somit ist das Gesicht des Fahrers auf dem Foto nicht zu sehen. Von vorne direkt in das Gesicht zu blitzen ist hier gesetzlich verboten. Deswegen schickt die Behörde eine Anonymverfügung an den Fahrzeughalter und macht eine "Lenkererhebung". Wenn der Fahrzeughalter auch der "Täter" ist wird er auch meist einbezahlen. Kompliziert wird die Sache erst wenn der Fahrzeughalter nicht der Lenker war und eine andere Person gefahren ist (die zb. jemand aus den USA der auf Urlaub da war), so ein Pech auch! 8)
 
  • Geblitzt im Urlaub-Österreich Beitrag #9

Maguhn

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Aaaaaahhhhhhhh ja, :D
jetzt ist alles klaro :razz:
und vielen Dank Euch allen noch einmal
Ciao
Frank
 
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