Garantiefrage ? Für Scheinwerfer!

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  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #1

Mekki

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Hallo Leute,

meine Frage ist etwas schwierig,
daher muß ich etwas ausholen :(

Habe bei Ebay Scheinwerfer ersteigert,
war aber mit dessen nicht zufrieden und hab Sie wieder
zurück geschickt.
Die Firma hat den Umtausch nicht gemacht und hat mir die
Scheinwerfer zurück geschickt,
daraufhin habe ich die Scheinwerfer an eine privat Person
verkauft...

Diese Person hat mir dann mitgeteilt das die Scheinwerfer kaputt
waren, das Innenleben wackelt angeblich, da ich mir die Scheinwerfer
nicht mehr angesehen habe kann ich nichts dazu sagen :!:

Dann habe ich der Person die Rechnung geschickt, damit er die Scheinwerfer umtauschen kann :!:
Daraufhin habe ich 4 Wochen nichts mehr von dem Käufer gehört,
bis heute, er will das Geld zurück weil sich die Firma nicht meldet...

Die Firma ist TA Autoteile :!:

Was kann ich nun unternehmen :?:

Bin total ratlos, will der priv. Person ja helfen,
doch nicht schon wieder die angeblichen kaputten Scheinwerfer haben :?

Also bitte helft mir..
einen Weg zu finden mit dem allen geholfen ist :idea:

Viele Grüße

Mekki 8)
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #2

Pasatt

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Also ich denke mal, erstmal bist DU dem Käufer gegenüber in der Pflicht. Was hat es den zu interessieren, wo Du die Dinger ursprünglich herhast ? Wenn Ich nen faulen Apfel bei Aldi entdecke, schickt mich die Kassiererin ja auch nicht nach Italien auf die Plantage zum reklamieren.
Aber TA würde ich gewaltig Dampf machen. Bleibt nur die Frage, wie Du denen gegenüber was beweisen kannst.
Doofer Fall.
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #3

Mekki

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Ja das ist schon klar, :)

aber was kann ich gegen die Firma tun, :flop:

denn der Käufer hat probiert sich bei denen
zumelden doch die antwortet einfach nicht ... :twisted:

So vielleicht kann jemand mir noch etwas raten :cry:

Viele Grüße

Mekki 8)
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #4

AitschPi

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Moin moin,

Du hattest weas gepostet, dass Du zuerst die bei e*** ersteigert hast, dann zurueck geschickt hast und dann wieder bekommen hast?!

kannst du das mal naeher beschreiben? Warum und mit welchem Kommentar hast Du das gemacht?
Warum und mit welchem Kommentar gab's die zurück?

Eventuell kann man ja dort ansetzen!

AitschPi


PS: Schick mir mal per PN die Nummer der Auktion von dem Artikel und den Nutzernamen dort. Bitte per PN, da wir ja nicht hier jemanden in aller Öffentlichkeit verunglimpfen wollen... ;o)
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #5
Torsten

Torsten

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Hast Du bei Deinem privatem Verkauf die Gewährleistungsverpflichtung ausgeschlossen?? Wenn nicht ist der Käufer auf alle Fälle im Recht!!
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #7

LF-888

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Hallo Mekki,

ich habe mich durch Deinen alten Thread gekämpt und glaube jetzt folgendes Verstanden zu haben:

Du hast anfang Juni 04 Scheinwerfer bei einem gewerbliche Händler gekauft.

Die SW hast Du erhalten und eingebaut. Da sie nicht Deinen Wünschen entsprachen (Lichtausbeute zu schwach) hast Du versucht die SW umzutauschen und sie aus diesem Grunde an TA Autoteile zurück gesendet.

TA Autoteile hat den Umtausch mit der Begründung verwehrt, dass die SW nach dem Einbau gebraucht waren und Dir dann die SW zurück geschickt.

Du hast diese als privat Person weiterverkauft (ich hoffe unter Ausschluss der Gewährleistungspflicht) und Dein Käufer moniert jetzt das die SW defekt sind.

Die von TA an Dich gesandten SW hattest Du vor dem Verkauf nicht mehr geprüft.

Wenn das so korrekt ist, dann sofort ab zum Anwalt.

Nach einem Tip von AitschPi hatte ich letzte Tage das BGB in der aktuellen Fassung nachgelesen. Demnach hast Du seit dem 01.01.02 eine deutlich bessere Rechtsposition.

In Deinem Fall kommen jetzt aber soviele verschiedene Gesetze (Fernabsatzgesetz, Gewährleistung, HGB und BGB) zum tragen das ich Dir keinen gesicherten Rat geben kann.

Die Ausfürungen von TA Autohandel im alten Thread nicht so nicht völlig richtig. Er hätte damals die SW sehr wohl zurück nehmen müssen. Zur Ermittlung des Zeitwerts hätte er diese z.B. als gebrauchte wieder bei ibäh verkaufen können und Dir dann den dabei erzielten Preis erstattet.

Das ist aber alles Schnee von gestern, denn jetzt stehst Du plötzlich mit defekten SW da. Welche Rechtsvorschrift hier nun letztendlich zum tragen kommt-, ich weiss es nicht.

Aus der täglichen Praxis weiss ich aber, dass Briefe vom Anwalt bei Firmen denen offensichtlich die Rechtslage selbst nicht klar ist, oft Wunder bewirken.

Falls ich den Vorgang falsch zusammen gefasst habe korrigiere mich bitte, denn dann könnte sich eine andere Rechtslage ergeben.

Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt.
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #8

Mekki

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Hallo Freunde,

ja LF-888 Du hast alles richtig aufgefaßt,

nur leider habe ich nicht gewußt das ich alle Gewährleistungen
ausschließen mußte :cry:

Werde jetzt probieren bei TA die Teile zureklamieren,
aber verspreche mir leider nicht viel davon...

Da die sich ja schonmal quer gestellt haben :flop:
 
  • Garantiefrage ? Für Scheinwerfer! Beitrag #9

LF-888

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Wenn Du eine Rechtsschutz hast würde ich das lassen und gleich zum Anwalt rennen.

Wenn Du keine hast, dann frag doch den Rechtsverdreher was Dich eine Beratung und ein Schreiben bei dem Streitwert kostet.

Sollten im schlimmsten Fall so um die 50.00€ sein.

Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt
 
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