Garantiefall?

Diskutiere Garantiefall? im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); Hallo Leute erstmal ein dickes Lob geniales Forum. So nun zu meiner Frage habe nächste Woche einen Termin bei meinem Freundlichen da meine SRA...
  • Garantiefall? Beitrag #1

thunder21

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Hallo Leute erstmal ein dickes Lob geniales Forum.
So nun zu meiner Frage habe nächste Woche einen Termin bei meinem Freundlichen da meine SRA nicht funktioniert und meine Waschwasserstandanzeige auch nicht. Jetzt wollt ich euch fragen ob ihr wisst ob das alles unter Garantie fällt denn das auto ist erst 1/2 Jahr alt.
Ratet ihr mir erst abzuklären ob es ein Garantiefall ist bevor die Werkstatt die neuteile inbaut oder nicht? :) :)
 
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  • Garantiefall? Beitrag #2
Bigmurdock

Bigmurdock

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Also wenn das Auto erst ein halbes Jahr alt ist, dann ist es ein Garantiefall.
Die werden Dir das vorher sicher sagen, sonst würde ich es nicht machen lassen.
 
  • Garantiefall? Beitrag #3

Pumpedose

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@thunder21
Sorry...was genau ist mit deiner SRA?
Wenn duam Hebel ziehst...wird dann kurzzeitig dein Licht dunkler?
Habe auch das Problem...scheint bei mir die Pumpe zu sein.

Wollt mal so zwischenfragen...danke!
 
  • Garantiefall? Beitrag #4
Tom9210

Tom9210

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ist das nicht normal, dass im moment wenn die scheinwerfer mit wasser besprüht werden das abgestrahlte licht dunkler wird???
wenn du keine scheibenwischer hättest, könntest du nach betätigen der sra auch nicht mehr durch die scheibe gucken.
habe zwar keine sra, aber erscheint mir logisch.
oder bin ich jetzt auf dem holzweg?
 
  • Garantiefall? Beitrag #5
schemi

schemi

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... bin zwar kein Fachmann in solchen Sachen, aber
Garantie bekommste immer nur 1/2es Jahr.
Die restlichen 1 1/2 Jahre nennt sich das Gewährleistung.

Bedeutet:
Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim
Verkäufer ... soll heißen er müsste beweisen das Du das
vorsätzlich selber beschädigt hast wenn er das nicht
auf seine Kosten reparieren will.
Nach diesem halben Jahr wechselt die Beweislast
zum Käufer ... soll heißen Du müsstest beweisen das
der Schade nicht durch Fehlbedienung etc. also
durch Dich entstanden ist.

Im Regelfall bekommst Du beim Kauf eines Autos
aber eine 1-Jährige Garantie.

Ich würde mal so aussem Bauch heraus sagen das Du das
ohne Probleme und Kosten instand gesetzt bekommst, würde
das aber auf jeden Fall im Voraus abklären!
 
  • Garantiefall? Beitrag #6
Torsten

Torsten

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Tom9210 schrieb:
ist das nicht normal, dass im moment wenn die scheinwerfer mit wasser besprüht werden das abgestrahlte licht dunkler wird???
wenn du keine scheibenwischer hättest, könntest du nach betätigen der sra auch nicht mehr durch die scheibe gucken.
habe zwar keine sra, aber erscheint mir logisch.
oder bin ich jetzt auf dem holzweg?

@ Tom9210

Da verstehst Du was falsch. Bei Pumpedose funktioniert die Reinigungsanlage nämlich nicht. Bei Betätigung der Funktion wird aber das Licht schwächer, als ob dort ne Menge Strom abgezweigt wird.

@ schemi

Bei Neuwagen verzichtet Volkswagen allerdings nach einer internen Anweisung auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.

@ thunder21

Sollte ohne Probs auf Garantie gehen. Kannst ja aber vor Unterschrift auf den Auftrag nochmal klären. Schaden tut's nicht.
 
  • Garantiefall? Beitrag #7

Stefan

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moin moin,

nur so am Rande, die SRA geht nur, wenn auch das Licht eingeschaltet ist. Ich war damals auch schon mal fast auf dem Weg zum Freundlichen, weil sich die SRA rein gar nicht rücken und rühren wollte. :D ... ich wollt's nur mal loswerden, kann ja echt was defekt sein.
 
  • Garantiefall? Beitrag #8

7of9

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schemi schrieb:
... bin zwar kein Fachmann in solchen Sachen, aber
Garantie bekommste immer nur 1/2es Jahr.
Die restlichen 1 1/2 Jahre nennt sich das Gewährleistung.

Falsch!

Per Gesetz muss auf Neuware in der Regel eine 24 Monatige Gewährleistung gegeben werden (Gebrauchtware: Reduzierung auf 12 Monate möglich, aber nicht vorgeschrieben). Diese Vorgaben können nicht durch AGB oder andere Vertragsbedingungen eingeschränkt werden und wenn sie es doch werden sind diese Regelungen unwirksam. Dabei gilt, das in den ersten 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr gilt, d.h. der Händler müsste dem Kunden gegenüber nachweisen, das er einen (Bedienungs-) Fehler begangen hat, der für den Schaden ursächlich ist. Gelingt ihm dies nicht, so hat er den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. In den verbleibenden 18 (bzw. 6) Monaten muss der Kunde dem Händler nachweisen das der beanstandete Mangel bereits bei Übernahme bestand. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich, wird aber auch oft nicht so eng gesehen.

Was ist Garantie?
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung die ein Händler oder Hersteller erbringen kann. Diese Leistungen unterliegen in vollem Umfang dem normalen Vertragsrecht, so das hier vereinbart werden kann was Lust und Laune macht. Beispielsweise sind die diversen Durchrostgarantien immer Garantie und jeder Herstseller kann "Durchrosten" definieren wie es gefällt.
Interessant: In den meisten Fällen besteht für Endkunden kein Recht auf Grantie. Das liegt daran, das in der Regel der Hersteller eine Garantieleistung verspricht, der Endkunde jedoch nicht beim Hersteller, sondern bei einem Händler kauft. In diesen Kaufverträgen findet sich aber meist kein Hinweis darauf, das die Herstellergarantie mit erworben wird. Aus diesem Grunde ist vieles was unter dem Namen 'Garantie' abgewickelt wird in Wirklichkeit als systematisch eingeräumte 'Kulanz' anzusehen.
 
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