
eMKay
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Ich habe das ganze schonmal in nem Juraforum gepostet, aber da hat leider niemand geantwortet, deshalb kopier ich den text jetzt einfach mal.
Das X steht für meinen Namen und das XYZ steht für nokia.
Das ist nur verfremdet, weil im an im juraforum nur abstrakte fälle schildern darf.
Hi,
erstmal worauf ich hinaus will:
Wenn ich bei einem Auto einen Mangel innerhalb der Garantiezeit feststelle und die Werkstatt diesen behebt, der Fehler aber nach Ablauf der Garantiezeit (z.b. 1jahr später) wieder auftaucht, dann ist die Werstkatt verpflichtet diesen Fehler erneut zu beseitigen, da er das erstemal innerhalb der Garantiezeit moniert wurde.
So und jetzt ist die Frage ob das ein Spezielles Recht für Autos ist oder ob das bei Handys auch gilt.
Der Fall hier wäre:
Herr X hat ein handy der Marke XYZ, bei dem einige Tasten nicht mehr richtig funktionieren.
Er lässt es in der Garantiezeit reparieren (kostenlos selbstverständlich). 1 Jahr nach Ablauf der Garantiezeit tritt der gleiche Fehler erneut auf. Hat er jetzt ein Recht darauf, dass der Hersteller XYZ den Fehler erneut kostenlos behebt?
Das X steht für meinen Namen und das XYZ steht für nokia.
Das ist nur verfremdet, weil im an im juraforum nur abstrakte fälle schildern darf.