Garantie bei Autokauf vom Händler???

Diskutiere Garantie bei Autokauf vom Händler??? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe meinen Passat 3B im November bei einem kleinen Händler gekauft. Jetzt ist die Zylinderkopfdichtung kaputt. Der Händler hatte in...
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #1

ebaistar

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Hallo,
ich habe meinen Passat 3B im November bei einem kleinen Händler gekauft.
Jetzt ist die Zylinderkopfdichtung kaputt.
Der Händler hatte in den Kaufvertrag geschrieben, dass der Käufer auf die Garantie verzichtet. Wie sieht es jetzt mit der Gewährleistung aus?
Habe ich da Anspruch?
Da gibts doch was gesetzliches, oder?
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #2

MEA6667

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Soviel ich weiss, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen, höchstens von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist :wink:
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #3
Roky

Roky

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soweit ich weiß ist es so das wenn er dir keine garanite anbietet hast du automatisch 24mon.
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #4
Holger

Holger

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...was aber nicht für ein Verschleißteil wie eine Zylinderkopfdichtung gelten dürfte.
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #5

John McClane

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Die Zylinderkopfdichtung ist kein Verschleißteil. Wie soll die denn verschleißen?
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #6
Schmitti

Schmitti

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Es läuft folgendermaßen:

Eine Garantie ist immer ein Vertrag, durch den der Hersteller oder Verkäufer (oder vielleicht auch ein Dritter) der Sache eine bestimmte Beschaffenheit (Eigenschaft oder ähnliches) zusichert oder die Haltbarkeit der Sache über einen bestimmten Zeitraum hinweg versichert. Das ganze kann von Auflagen abhängig gemacht werden.

Rein gesetzlich steht einem Privatkäufer bei einem Händler folgendes zu:

Bei Neuwaren: 24 Monate muss Gewährleistung gegeben werden. Das bedeutet, dass alle Mängel, die vor der Übergabe der Sache schon bestanden, zu beseitigen sind (grob gesagt).

Bei gebrauchten Teilen: Grundsätzlich ist die Gewährleistungsfrist auch 24 Monate lang. Dies kann aber durch eine Sondervereinbarung im Vertrag auf 12 Monate verkürzt werden.

Sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Teilen, die eine Privatperson von einem Händler (oder sonstigem Unternehmer) kauft: 6 Monate ab Übergabe der Sache muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag. Danach ist der Käufer zum Beweis verpflichtet.

Alles verstanden? Wenn nicht, einfach fragen.
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #7
Schorni

Schorni

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John McClane schrieb:
Die Zylinderkopfdichtung ist kein Verschleißteil. Wie soll die denn verschleißen?

Durch Dauervollgasfahrten oder überhitzten Motor, zu wenig Frostschutz im Kühlwasser und und und... zb... Man kann eine gerade getauschte innerhalb kürzester Zeit wieder "verschleißen" ;D gar kein Problem
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #8

altonno

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@Ebaistar:

Also du hast definitiv Gewährleistung. Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Und eine Zylinderkopfdichtung ist definitiv kein Verschleißteil. In den Ersten 6 Monaten nach dem Kauf muß dir der Händler nachweisen, dass der Fehler (oder der Vorschaden) beim Verkauf nicht bestanden hat. Und das ist für Ihn nahezu unmöglich.

Ich würd einfach mal auf den Händler zugehen und Ihm klarmachen, dass er zu zahlen hat. Wenn er sich weigert gehst zum Anwalt. Ich würde deine Erfolgsausichten auf 100% schätzen.

Gruß
Al
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #9
roscher81

roscher81

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Der Händler kann im Kaufvertrag nur eine sogenannte Zusatzgarantieversicherung ausschließen wenn du diese nicht hast. Was er nicht ausschließen kann ist die gesetzlich vorgegebene Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) von 24 Monaten.

Diese besagt das nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. D.H. in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das du das Teil kaputt gemacht hast und nach den 6Monaten mußt du beweisen, dass das Teil schon bei der Auslieferung defekt war. :idea:

Da du das Fzg. im November gekauft hast sind noch keine 6 Monate rum. Also einfach mal zum Händler gehen und es ihm erklären.

Die verkürzung auf 12Monate wurde seitens des ZDK auch aufgehoben.Galt nur für Gewerbetreibende. Ausser bei Gebrauchtteilen, da ist die Sangmangelhaftung 12 Monate

Hoffe das hat dir geholfen :?: :!: :?:
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #10

Wuggy81

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Hast Du ein Übergabeprotokoll unterschrieben? Oder hast Du das Fahrzeug mit neuem TüV & AU übernommen?

Wenn ja, dann muß ich Dir leider sagen, dass Du keine Chance hast!

Nun zu meiner Erklärung:
Wie Du bereits von einigen erfahren hast, hast Du Gewährleistung, keine Garantie, der Unterschied haben meine Vorgänger ja schon gut erklärt.
Also spar ich mir mal dies!
Falls Du dieses Protokoll unterschrieben hast, hast Du Ihm in diesem bestätigt, dass der Motor einwandfrei läuft!
Bei neuem TÜV bzw AU bestätigt dir dies der Abnhemer dieser Prüfung.

Sollte nun wirklich eins von beiden zutreffen, kann ich Dir nur raten, Ihn nach einer Beteiligung der Rep. Kosten zu fragen.

Kann Dir hierzu auch noch gerne mehr sagen!
 
  • Garantie bei Autokauf vom Händler??? Beitrag #11

EX-Taro

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Hallo ebaistar

Ich weiß ich bin mal wieder zu spät dran, wüsste aber dennoch ob du etwas der Rep/Inst dazu bekommen hast. :?:

Verschleißteil hin oder her, es steckt keiner in einem Motor drin, aber wenn am Kauftag schon etwas undichtes aussen am Motor zu sehen war, sollte es vermerkt werden.
Autohäuser prüfen sich ihre Wagen, (zum Teil) wie sie es brauchen, schön.

Hundertprozentige (98%) Sicherheit für den Händler, kann nur eine am Kauftag gemachte Motorüberprüfung mit Kompressionsdiagramm, Druckverlustprüfung der einzelnen Zylinder, Messung von CO2-ansammlung im Kühlwasserbehälter, Wasser im Öl und umgekehrt,...., geben.
Aus Erfahrung kenne ich verschlissene ZKD`s (Zylinderkopfdichtungen) die mal 30tsd und mal 300tsd Kilometer halten können. Ansaugkrümmerdichtung bei vielen Opel schon ein Verschleißteil, weil Abgasrückführung die Dichtung verbrennt, soll aber behoben worden sein.
Anders wie bei Bremsen, Reifen, Kupplung. :oops: Es macht halt viel die Fahrweise und das Tuning aus. :oops:
((Eine ZKD ist aus meiner Sicht ein Verschleißteil, sagt der Gesetzgeber etwas darüber?))

Gruß
EX-Taro
 
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