maikmueller
- Beiträge
- 29
- Punkte Reaktionen
- 0
Hallo!
Ich habe Anfang des Jahres bei meinem Passat die Front- und Heckstoßstange gegen schönere tauschen lassen.
Leider habe ich damals vergessen mir das TÜV-Gutachten aushändigen zulassen.
Jetzt ist es so, dass ich zum TÜV muss aber die Gutachten fehlen.
Ich habe heute dem Hersteller eine Mail geschrieben und gebeten mir das TÜV Gutachten zu schicken. Beim Kauf wurde vereinbart, dass der Hersteller ein paar Bilder meines Auto's machen darf, da diese Stoßstangen noch neu waren und niemand hatte. Leider habe ich das danach verschwitzt (...meine Schuld!).
Jetzt verweigert der Hersteller mir die Lieferung der Gutachten, da sie die Bilder nicht machen konnten. Der Hersteller sagt, ich solle vorbeikommen, die machen die Bilder und dann gibts ein Gutachten. Das Problem is jetzt, ich wohne inzwischen in Norddeutschland, mein Auto steht im Süden (bei Metzingen) in einer Werkstatt. Da der TÜV abgelaufen ist, kann bzw. darf ich mit dem Auto nicht mehr fahren. Der Hersteller ist partout nicht bereit die Gutachten zu schicken, ich habe gesagt ich komm danach vorbei und die können die Bilder machen.
Leider habe ich von denen keine Rechnung, da über eine andere Werkstatt gekauft und montieren hab lassen, mit denen ich inzwischen im Streit stehe.
Ist der Hersteller nicht verpflichtet ein Gutachten nachzureichen? Egal was mit den Bilder etc. ist?
Diese Sache ist doch lächerlich...
Um eine kurze Hilfe von jemandem der die Rechtslage kennt wäre ich dankbar. Viele Grüsse, Maik
Ich habe Anfang des Jahres bei meinem Passat die Front- und Heckstoßstange gegen schönere tauschen lassen.
Leider habe ich damals vergessen mir das TÜV-Gutachten aushändigen zulassen.
Jetzt ist es so, dass ich zum TÜV muss aber die Gutachten fehlen.
Ich habe heute dem Hersteller eine Mail geschrieben und gebeten mir das TÜV Gutachten zu schicken. Beim Kauf wurde vereinbart, dass der Hersteller ein paar Bilder meines Auto's machen darf, da diese Stoßstangen noch neu waren und niemand hatte. Leider habe ich das danach verschwitzt (...meine Schuld!).
Jetzt verweigert der Hersteller mir die Lieferung der Gutachten, da sie die Bilder nicht machen konnten. Der Hersteller sagt, ich solle vorbeikommen, die machen die Bilder und dann gibts ein Gutachten. Das Problem is jetzt, ich wohne inzwischen in Norddeutschland, mein Auto steht im Süden (bei Metzingen) in einer Werkstatt. Da der TÜV abgelaufen ist, kann bzw. darf ich mit dem Auto nicht mehr fahren. Der Hersteller ist partout nicht bereit die Gutachten zu schicken, ich habe gesagt ich komm danach vorbei und die können die Bilder machen.
Leider habe ich von denen keine Rechnung, da über eine andere Werkstatt gekauft und montieren hab lassen, mit denen ich inzwischen im Streit stehe.
Ist der Hersteller nicht verpflichtet ein Gutachten nachzureichen? Egal was mit den Bilder etc. ist?
Diese Sache ist doch lächerlich...
Um eine kurze Hilfe von jemandem der die Rechtslage kennt wäre ich dankbar. Viele Grüsse, Maik