Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten**

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  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #1

altonno

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Hallo jungs,

gestern abend wurde ich von der polizei aufgehelten.

Auf die Frage ob ich wüßte wieso die mich aufhalten habe ich natürlich nein gesagt (hatte auch keinen Plan was die von mir wollen).

Der Polizist meinte: "Sie sind über ne Rote Ampel gefahren. Der Silberne Golf, der 2 Fahrzeuglängen vor ihnen gefahren ist hat noch komfortabel anhalten können und sie sind drüber gefahren."

Ich: "Wie? Ich hab da nix mitbekommen."

Der Polizist: " Fahrzeugschain Führerschein, Sie bekommen ne Anzeige!"

Der hat meine Papiere genommen und hat sich in sein Auto verzogen.

Jetzt hatte ich Zeit nachzudenken wo das genau war. Dann ist mir eingefallen, dass ca vor 2Km und ca 3 Ampeln gewesen sein sollte. Da bin ich neben einem silbernen Golf auf ne Ampel zugefahren und die Ampel hat umgeschalten. Der ist stehen geblieben, ich bin durchgefahren, aber das war auf keinen Fall rot. Die Ampel ist erst auf gelb umgesprumgen! Und die Polizei war auf jeden Fall nicht hinter mir, es war nämlich ne dunkle Straße und hinter mir war keiner. Ich frage mich jetzt wo die überhaupt waren und wie die das gesehen haben wollen.


Dann kam der Polizist wieder und fragte mich ob ich den Rotlichtverstoß zugebe, ich habe es natürlich verneint.

Der meinte dann irgendwas von wegen sie bekommen Post von uns, sie können dann Einspruch einlegen und wir sehen uns dann vor Gericht.


Jetzt würde mich interessieren welche Strafe auf mich zukommt!?!?!?

Mir ists eigentlich bewußt, dass ich gegen die Aussage von 2 Polizisten keine Chance habe, aber ich möchte auch nicht zu unrecht eine Strafe bezahlen.

Was würdet ihr mir raten? Eine Rechtschutzversicherung hab ich.

Noch eine Frage fällt mir ein:
Der Polizist hatte keine Mütze auf. Ich habe mal gehört, dass die Polizisten nur in kompleter Uniform Handlungsbefugt sind. Stimmt das oder ist das Quatsch?

Gruß
Al
 
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  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #2

paffi

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also erstmal grundsätzlich dazu, was du zu erwarten hättest:

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2; § 49 Abs. 3 Nr. 2

125 €
1 Monat Fahrverbot


- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2

200 €
1 Monat Fahrverbot


mit gefährdung kann man natürlich bisschen auslegen, wie man will...
wenn andere autos grade losfahren wollten oda so..

weiter kann ich dir leider net helfen, sorry.

drücke dir die daumen!

gruß andrew
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #3

tdiler2

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Wenn Du Rechtschutz hast,dann würd ich es versuchen,wenn Du Dir sicher bist,das es nicht Rot war.

Mit der Mütze ist Quatsch.

Tdiler2
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #4

kombi_arne

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Also das mit der Mütze hab ich nu auch noch nie gehört.

Zu dem anderen, würde ich an deiner Stelle erstmal Einspruch einlegen wenn du wirklich Post bekommen solltest. Dann mal abwarten was passiert. Und wenn alles nix nützt, schalt deinen Anwalt ein und nutz die Rechtschutz aus.

Ich wünsch dir auf jeden Fall das du einigermassen Stressfrei aus der Nummer rauskommst.

Viel Glück
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #5
TDIler

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Dafür hat man doch die Rechtsschutz! Würds mir irgendwo notieren wies war um bei der Aussage keine Details zu vergessen.
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #6

knigge

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Ja, also Mütze ist Käse. Ist noch so ein Gerücht aus der Kriegzeit, wo der "Aufpasser" :) ohne Koppel nicht im Dienst war. Hat heute keine Gültigkeit mehr (oder schon mal Kripo mit Mütze gesehen)
Und bezüglich Deines Vorfalls blaibt die Frage, ob ein sog. "qualifizierter Rotlichtverstoß" vorgelegen und nachweisbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Rotphase über 1 Sekunde angedauert hat - das ist länger, als man glaubt. Dann droht nämlich ein Fahrverbot.
In der aktuelle Rechtsprechung ist eine Messung nicht mehr an eine Uhr gebunden, es genügt die weit verbreitete Zählmethode "21..22.." umd den Ablauf einer Sekunde festzustellen. Natürlich ist das eher ungenau, aber es ist gerichtsverwertbar. Dies aber nur dann, wenn der feststellende Beamte konkret im Rahmen einer Rotlichtüberwachung diese Zählung vorgenommen hat. Es muss hierfür nicht so sein, dass eine Sonderkontrolle "Rotlicht" stattfindet, jedoch muss in diesem Augenblick der Beamte sich auf die Rote Ampel konzentriert und mitgezählt haben. Nicht statthaft ist späteres nachzählen ("Wie lang war das eben? 21....22... Ja, das kommt hin...").

Ich gehe aber davon aus, dass es um einen "normalen" Rotlichtverstoß geht. Denn die schwere Folge eines Fahrverbotes teile ich in der Regel mit, und da Du davon nichst mitbekommen hats, dürfte es hier nur ein einfacher Rotlichtverstoß sein.

Wichtig: Das Fahrzeug darf über die gesamt Länge kein Rotlicht gehabt haben. Das ist immer das Problem für den betroffenen Fahrer - er sieht es eben höchstends bis zur Windschutzscheibe - aber die Beamten sehen halt die gesamte Länge!

Glück auf!
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #7

altonno

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Danke für eure Antworten:

@Knigge:

Ob es das ganze auto war oder nicht hat mir keiner gesagt.

Fakt ist es war dunkel und es hat geregnet wie sau, also absolut beschissene Sichtbedingungen. Weiterhin ist die Haltelinie schätzungsweise 10 bis 20 Meter vor der Ampel gewesen.

Also wenn es so war wie ich es vermute, sind die Polizisten von der Querstraße gekommen bzw sind dort an der Ampel gestanden. Und von dem Punkt aus haben die die Haltelinie unter den Wetterbedingungen keinesfalls sehen können. Vielleicht liegt es auch daran.

Aber naja, ich warte jetzt erst einmal ab bis ich Post bekomme und dann sehen wir was der Anwalt da machen kann.

Gruß
AL
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #8

altonno

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So, am Samstag hab ich Post bekommen.

Resultat: 3 Punkte und 75,60€ Bußgeld (incl Bearbeitungsgebühr etc.)

Konkreter Vorwurf:

------------------------
Ihnen wird zur Last gelegt am 19.04.2005 um 20.11Uhr

Tatort: Ingolstadt , Gerolfunger Str. , Nördliche Ringstraße
als führer des PKW......., folgende verkehrordnungswiedrigkeit begangen zu haben:

137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, §49 StVO; §24StVG; 132BKat

Bemerkungen:
Sie führten über die Ampel, obwohl diese bereits auf Rotlicht schaltete, als Sie sich noch 2 Fahrzeuglängen davor befanden. Gefahrloses Anhalten war möglich.

-----------------------------


Soviel dazu!

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen. 2 Sachen in dem Bußgeldbescheid verwundern mich nämlich etwas:

Als ich aufgehalten wurde ist mir folgendes vorgeworfen worden:
-----
"Sie sind über ne Rote Ampel gefahren. Der Silberne Golf, der 2 Fahrzeuglängen vor ihnen gefahren ist hat noch komfortabel anhalten können und sie sind drüber gefahren." (Siehe auch meinen ersten Beitrag)

----------

Im Bußgeldbescheid ist aber nicht von einem Golf die Rede, der 2 Autolängen vor mir war und anhalten konnte, sondern dass die Ampel umgeschaltet hat als ich noch 2 Autolängen davon weg war.


Das ist wohl ein gewaltiger Unterschied.

Der zweite Punkt:
Ich bin nicht von der Gerolfinger Str auf die Nördliche Ringstraße, sondern von der Gaimersheimer Str auf die Nördliche Ringstraße abgebogen. Also stimmt nicht einmal die Ortsangabe des Verstoßes!

Die Gerolfingerstraße ist eine Parallelstraße von der Gaimersheimer Str, 3 Straßen weiter.

Also wenn die Polizisten nicht einmal wissen wo ich die Ordnungswiedrigkeit begangen haben soll..... können die dann überhaupt die Lichtzeichen unterscheiden???

Naja mal sehen was mein Anwalt dazu sagt.....

Gruß
AL
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #9

paffi

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na da bin ich auf alle fälle gespannt, was dabei rauskommt!


ich wurde mal gelasert mit 140 km/h in einer 100 zone, rausgewunken, naja, leugnen war zwecklos ;)
also ticket unterschrieben..
damals war ich noch in der probezeit..
hatte mich schon seelisch damit abgefunden, nachschulung etc machen zu müssen, ne woche später bekam ich post:
verfahren fallen gelassen.. blabla..

ich: hä???

mir das ticket nochmal angeschaut:
hatte der nette herr in grün das falsche kennzeichen aufgeschrieben...
ce-os 3
war mein damaliges kennzeichen..
ce-os 11 hatte er notiert.. *lol*
naja, glück im unglück ;)
es war mir auf alle fälle eine lehre :)
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #10
Tortsch

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cool da sehe ich aber richtig gute chancen jetzt .... naja ich drücke dir mal die daumen das du dein recht bekommst
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #11

Pumpedose

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Hi!
Äh...ist es nicht so, dass wenn man sich mit 50km/h einer auf gelb umspringenden Ampel nährt, man weiterfahren soll wenn man sich ca. 40Meter vor dieser befindet??
Allein schon um einen Auffahrunfall zu vermeiden?!
:?

Bitte berichtigt mich wenn dies nicht so ist... :roll:


@altonno
Drück dir die Daumen!
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #12

cswiesel

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Wenn du es bei Ortsgeschwindigkeit (bis 50 km/h in der Regel) innerhalb von 40m nicht schaffst anzuhalten, dann solltest du in ohne Umwege in die nächste Werkstatt fahren und deine Bremsen überprüfen lassen.:D

MfG
cswiesel
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #13
Torsten

Torsten

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@ pumpedose

Bei 50km/h legst Du in der Sekunde 14m zurück, d.h. Du hast mind. 3 Sekunden zum Bremsen. Das reicht locker weil so lange ist keine Ampel gelb, außer in HH :D
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #14

WOB-3BG

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also meiner kenntnis nach, müßte das verfahren bei dir eingestellt werden, da die ortsangabe n bzw starßenangabe nicht stimmt. hatte einen ähnlichen fall und da wurde das verfahren wegen einer falschen angabe der grünen eingestellt.
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #15

SieMone_3B

Ja wenn die Ortangabe nicht stimmt...könnte sein das du Glück hast.

Ich hatte das mal da bin ich gegen die Fahrtrichtung bei uns zu Hause auf dem Parkstreifen gestanden. Auf dem Ticket stand aber, das ich gegen die Fahrtrichtung auf der Straße gestanden hätte. Stimmte ja nicht. Wiederspruch eingelegt, nie wieder was von denen gehört.
Nagut Keinigkeit, wie das bei einem Rotlichtverstoß ist, ist ja nicht mehr so eine Kleinigkeit...Aber die falsche Straße find ich schon krass.
Ich drück Dir auf jedenfall die Daumen!
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #16
TDIler

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Noch ein Kommentar zum Thema Gelbzeit.
Nach geltender Vorschrift beträgt die Gelbzeit:

bei 50 km/h 3 sek
bei 60 km/h 4 sek
bei 70 km/h 5 sek

Die Geschwindigkeiten beziehen sich natürlich auf die zul. Höchstgeschwindigkeit (und nicht auf die evtl. gefahrene :wink: )
(Torsten, ich dachte du wüßtest das :D )
 
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Torsten

Torsten

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  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #18
TDIler

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Also bist du in der Hochbau-Sparte bei den Ösis?
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #19
Torsten

Torsten

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Ja, warum?? :gruebel: :nixweiss:
 
  • Frage zum Thema Rotlichtverstoß **Bußgeldbescheid erhalten** Beitrag #20
TDIler

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Hatte in deinem Beitrag mal gelesen wo du arbeitest und hatte dann die Annahme das es der Straßenbau ist. Falsch gedacht!
 
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