Frage zu Garantieansprüchen

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  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #1

3BG-driver

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Hey Leute,
habe mir im August nen gebrauchten A4 mit 60tsd km gekauft. Jetzt ist so wie´s aussieht 1 oder mehre Injektoren kaputt.
Habe den Wagen ca. 350km entfernt gekauft und möchte sehr ungerne so weit fahren allein weil der Motor so schlecht läuft.
Mir wurde gesagt das ich das Recht habe den Wagen auf kosten des Händlers zu ihm abschleppen lassen, oder wenn er halt einwilligt den Wagen in einer mir nahen Werkstatt reparieren zu lassen.
Angeblich ist der Chef des Autohauses nie zu sprechen (meldet sich auch nicht bei mir, obwohl Nummer hinterlegt)
Bin echt am verzweifeln weil ich da doch jetzt nicht grad mal so hin fahren kann.
Habt ihr ein paar Druckmittel die ich anwenden kann und paar Tips zur rechtlichen Lage, ob der Händler den wirklich auf seine Kosten von mir abschleppen muss

Bin echt am verzweifeln, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und der Händler immer nur meint wenn was ist kommen sie vorbei :cry:
 
  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #2
Torsten

Torsten

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Hat er keine Garantieversicherung für Dich abgeschlossen? Falls ja würde ich mal mir denen telefonieren.
 
  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #3

3BG-driver

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Ich denke nicht, er hatte nach einer Garantiekarte gefragt. So etwas habe ich aber nicht bekommen. Mehr wie den Kaufvertrag habe ich nicht.
 
  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #4
VariFan

VariFan

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Was ist mit Defekten im ersten halben Jahr nach Kauf ?

Geht man da nicht davon aus, das diese schon vor Kauf bestanden haben? Er hat den Wagen doch scheinbar erst vor 2 Monaten gekauft.

Andererseits auch hier wieder der Hinweis... in der Nähe kaufen, TÜV etc. draufschauen lassen. Dann ist man auf der sichereren Seite.
 
  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #5

woife

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Lese den Kaufvertrag mal genau durch, und wenn du da nichts unterschrieben hast wie Privatverkauf oder ausdrücklicher Verzicht auf Garantie oder für gewerbliche Nutzung, dann tritt doch der gesetzliche Garantieanschpruch bei Kauf von gewerblichen Anbietern in Kraft.

Laß ihm das Schreiben zukommen mit Angabe das das Auto nicht fahrbereit ist, und setz ihm eine zeitliche Frist.
 
  • Frage zu Garantieansprüchen Beitrag #6
Schmitti

Schmitti

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woife schrieb:
Lese den Kaufvertrag mal genau durch, und wenn du da nichts unterschrieben hast wie Privatverkauf oder ausdrücklicher Verzicht auf Garantie oder für gewerbliche Nutzung, dann tritt doch der gesetzliche Garantieanschpruch bei Kauf von gewerblichen Anbietern in Kraft.

Laß ihm das Schreiben zukommen mit Angabe das das Auto nicht fahrbereit ist, und setz ihm eine zeitliche Frist.

Zum hundertausendsten Mal: Es gibt keine gesetzlichen Garantieansprüche!!!
 
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