Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko

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  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #1

altonno

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Hallo,

hätte mal ne Frage: Und zwar hat meine Freudin ihren nagelneuen Polo leicht an ner mauergestreift. Der Mauer ist nichts passiert, dem Polo schon. Laut detailliertem Kostenvoranschlag vom VW-Händler 2200Euro schaden. Jetz meine Frage: Muß sie das reparieren lassen? Oder in welchen Fällen muß die Versicherung zahlen? Reicht der Kostenvoranschlag damit die zahlen oder muß ich das wirklich richten lassen damit ich das Geld bekomme?
Gruß
Al
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #2

1.8Turbo Stivi

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Hallo,

Also wenn sie vollkasko versichert ist bezahlt es die versicherung, die selbstbeteiligung muss sie natürlich selbst bezahlen..

du kannst den schaden nach gutachten abrechnen, d.h. die zahlen dir das geld aus... ob du es dann reparieren lässt ist dir überlassen...

naja und der nachteil ist, dass die prozente steigen aber das ist noch erträglich wenn sie nicht sehr hoch eingestuft ist...


mfg steven
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #3
Duke

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Hi Leute ,...............und soviel ich weiss darf die versicherung jetzt auch die Mehrwertsteuer einbehalten ,es sei den man hat den schaden repariert ,dann bekommt man die nachträglich überwiesen .


mfg Duke
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #4

AmunRa

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@ Duke

Da hast Du hast recht! Wenn der Schaden nicht repariert wird, behält die Versicherung die Mehrwertsteuer.

mfG

AmunRa
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #5
LilRobb

LilRobb

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Gab da aber ein aktuelles Urteil dazu, erinner mich nur nicht mehr wos war. Glaube da blieb die Versciherung auf der MWSt sitzen, melde mich wenn ichs finde!


Robin
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #6
Holger

Holger

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Schliesse mich Duke an.
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #7

Perle

ich hätt zu dem thema einen zeitungsausschnitt, habe aber kein webspace.
ich weiß auch nicht, ob man den artikel in die anzeige einfügen kann.

erbitte hilfe!!!

scanner habe ich....

gruß Perle
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #8
LilRobb

LilRobb

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Schick ihn mir,
Email Adresse : Webmaster (at) Norwegen-austausch.de
Ist dann morgen spätestens hier zu lesen!

Grüße Robin
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #9

Perle

ist gerade verschickt, ich hoffe das es ein bisschen weiterhilft.
wird ja dann morgen zu sehen sein

Perle
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #10
andy 1.8T

andy 1.8T

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das mit der MwSt habe ich auch schon öffter gehört. Im Dezember hatte ich einen TK Schaden (Scheinwerfer) und die Vers. hat es mit einem Kostenvoranschlag gemacht. Die MwSt haben sie aber auch bezahlt. Hat mich sehr gefreut. Jetzt sind Klarglas drin.
Gruß Andreas
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #11
LilRobb

LilRobb

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Und hier ist es:

werkstattkosten.jpg


Hoffe es hilft weiter


Robin
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #12
Duke

Duke

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Kann das sein das der artikel schon älter ist ??,weil in dem ja noch von D-Mark die rede ist ,früher hatte man immer anspruch auf die mehrwertsteuer,ob der schaden repariert wurde oder auch nicht ,aber das ist vor nicht altzulanger zeit geändert worden ,ich weiss nur nicht wann genau .


mfg Duke
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #13

Perle

@ Duke
der artikel ist aus der regionalpresse (Potsdamer Umgebung) vom 02.03.2003

Perle
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #14
Craschy

Craschy

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Der Zeitungsartikel bezieht sich nur auf "Hafpflichtschäden" hier liegt aber ein Kaskoschaden vor!
Da es sich um ein Neuwertiges Auto handeln soll (Wert des Fzg.deutlich über den Rep.Ko.jedoch mindesten über50% höher)kann der Schaden nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden,sollte die Kaskoversicherung einen Sachverständigen beauftragen muß 1.die Vers.den Sachverständigen bezahlen und 2. kann dann auch so abgerechnet werden (dann eben nach Gutachten).Ausgezahlt werden die Rep.Ko.ohne Mwst.!! Die Mwst.gibt es nur nach Vorlage einer Rechnung aus der hervor geht das die Mwst. tatsächlich angefallen ist!Ein vorführen des intandgesetztem Fzg.reicht nicht aus.(gibt es nur bei Haftpflichtschäden um Nutzungsausfall bzw.Wertminderung geltend zu machen, die Steuer gibt es hier ohne Rechnung auch nicht!)Wenn das Fzg.selbst instandgesetzt wird und man muß hierfür unfallbedingte Teile beschaffen auf dessen Rechnung die Steuer ausgewiesen ist würde ich diese einreichen um zumindest "den Teil" der Steuer erstattet zu bekommen.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :?: ,wenn nicht einfach mailen.
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #15

Willi37

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Kleine Ergänzung:
Bei Kaskoversicherungen, die vor dem 01.07.1999 abgeschlossen wurden und seit dem nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt wurden, wurd auch bei Kostenvoranschlägen die MWST erstattet.

Gruß
Willi
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #16
Craschy

Craschy

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Stimmt ,mir war bloß das Datum entfallen und ich wollte nichts falsches sagen.
 
  • Frage an Versicherungsfachmänner!!! bezügl. Vollkastko Beitrag #17

Spikeman

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Coole Sache, und da sage mal einer Passi-Fahrer hätten nichts im Kopf. Rechtsberatung im KFZ-Schadenfall über eine 0190-Nummer sollten wir anbieten.
 
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