Felgeneintragung notwendig?

Diskutiere Felgeneintragung notwendig? im Fahrwerk & Felgen/Reifen Forum im Bereich Modellübergreifende Themen; Hallo Ihr Lieben, habe einen Passat 3b Kombi und Felgen im Keller liegen, vom Typ: Polaris 7 x 15 Dazu ist eine ABE vorhanden, die besagt, daß...
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #1

Passatwind

Beiträge
28
Punkte Reaktionen
0
Hallo Ihr Lieben,

habe einen Passat 3b Kombi und Felgen im Keller liegen, vom Typ:

Polaris 7 x 15

Dazu ist eine ABE vorhanden, die besagt, daß 225/55R15-92 auf die Felge passen. Im Fahrzeugschein ist eine maximale Reifengröße von 205/60/R15 eingetragen.

Die Frage:

1. wenn ich neue, breite Reifen aufziehe (also die lt. ABE max. zulässige Reifengröße für diese Felge), muss ich damit zum Gutachter der mir eine Bescheinigung ausstellt und gut ist.

2. oder kann ich mit der ABE direkt zum StVa und die ändern mir gegen eine Gebühr die Daten in den Papieren?

3. oder muss ich eine Abnahme beim TÜV durchführen lassen und dann zusätzlich zum StVa? Wieviel kostet dann so etwas?

Danke für Eure Hilfe! :)
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #2
LilRobb

LilRobb

Moderator
Beiträge
953
Punkte Reaktionen
0
ABE = Dranbauen, FERTIG


Robb
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #3

Nelltec

LilRobb schrieb:
ABE = Dranbauen, FERTIG


Robb


Falsch !
Du musst genau die Auflagen in der ABE lesen. Wenn da eine Auflage drinsteht, daß der Anbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden muss, heisst es: Ab zum TÜV !

Teilweise reicht es auch die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt korrigieren zu lassen. Kostet ne Kleinigkeit, ist aber keine eigentliche Eintragung. Auch dafür gibt es eine Auflage.

ABE gilt immer NUR bei Serienbereifung und Fahrwerksteile. Bei allem anderen musst du eintragen lassenm oder halt zum Straßenverkehrsamt.
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #4

k9kowalsky

Falsch !
Du musst genau die Auflagen in der ABE lesen. Wenn da eine Auflage drinsteht, daß der Anbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden muss, heisst es: Ab zum TÜV !

Teilweise reicht es auch die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt korrigieren zu lassen. Kostet ne Kleinigkeit, ist aber keine eigentliche Eintragung. Auch dafür gibt es eine Auflage.

ABE gilt immer NUR bei Serienbereifung und Fahrwerksteile. Bei allem anderen musst du eintragen lassenm oder halt zum Straßenverkehrsamt.


Wenn er eine ABE hat, sind die Felgen i.V.m. den da eingetragenen Reifen zulässig und eintragungsfrei.
Hat er "nur" ein Teilegutachten, dann stimmt das, was Du oben geschrieben hast. Eine Eintragung im Fahrzeugbrief/-schein ist auch nicht immer erforderlich, da Du normalerweise vom TÜV eine Bescheinigung über den ordnungsgenmäßen Anbauzustand bekommst. Die musst Du mitführen und den zuständigen Behörden (z.B. POLIZEI) aushändigen.

Gruß

K.
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #5

Hardstyler

k9kowalsky schrieb:
Wenn er eine ABE hat, sind die Felgen i.V.m. den da eingetragenen Reifen zulässig und eintragungsfrei.
Hat er "nur" ein Teilegutachten, dann stimmt das, was Du oben geschrieben hast. Eine Eintragung im Fahrzeugbrief/-schein ist auch nicht immer erforderlich, da Du normalerweise vom TÜV eine Bescheinigung über den ordnungsgenmäßen Anbauzustand bekommst. Die musst Du mitführen und den zuständigen Behörden (z.B. POLIZEI) aushändigen.

Gruß

K.

Das stimmt so nicht...Felgen sind immer Abnahmepflichtig, es sei denn die stimmen in ihren Abmaßen inkl. der Reifen mit der Serienbereifung überein!

Auch wenn oft ABE drauf steht...eintragen musst die zu 99%
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #6

Passivari

Beiträge
650
Punkte Reaktionen
0
Hardstyler schrieb:
Das stimmt so nicht...Felgen sind immer Abnahmepflichtig, es sei denn die stimmen in ihren Abmaßen inkl. der Reifen mit der Serienbereifung überein!

Auch wenn oft ABE drauf steht...eintragen musst die zu 99%

:?: :( :?: Hab ich bis dato aber noch nicht erlebt.
Sind in der ABE Räder mit Reifen für das betreffende KFZ eingetragen ( freigegeben) dan ist eine Eintragung doch überflüssig da die Abnahme Prüfung ja schon beim Hersteller gemacht wurde und daraus die ABE resultiert... :wink:

Lasse mich natürlich gern Belehren, haben wir denn hier keinen "Mann vom Fach" :D
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #7

Nelltec

Wenn du meinen Post etwas weiter oben liest hast du die richtige Antwort und das sogar von einem "Fachmann" :roll:

In der ABE stehen bestimmte Auflagen.
Wie so eine hier:

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."


Bei manchen ABE´s liegt ein solches Muster dabei. Ist aber nichts anderes als ne normale Eintragung.

oder sowas

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


Bei der Auflage musst du nichts eintragen lassen solange die Reifengräße die du fährst in deinen Fahrzeugpapieren steht und auf deinen Felgen montiert ist. Bei allen anderen Größen musst du nicht zum TÜV aber zum STraßenverkehrsamt und die Reifengröße nachtragen lassen damit die ABE gültig ist. Meist tragen die das dann aber in Verbindung mit den Felgen ein.

Nun verstanden ?
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #8
Enigma

Enigma

Beiträge
10
Punkte Reaktionen
0
Hallo Gemeinde,

Zusatz

wenn das ganze nicht in den Papieren vom Auto steht !

hin zum Tüv abnehmen lassen dann hast du die Bestättigung ,das es für dein Auto zugelassen ist.

der händigt dir einen Zettel mit der Bestättigung aus ,wo drauf steht das dieses bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugpapieren zu berichtigen ist.

Gruß Stefan
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #9

Nelltec

@ Enigma

Logisch, daß alles was Serie ist oder bereits eingetragen ist nicht mehr eingetragen werden muss :)

Zu dem Wisch vom TÜV:

Man muss NICHT extra zum Straßenverklehrsamt um die Eintragung in die Papiere übernehmen zu lassen. Wenn es irgendwann bei ner Ummeldung nen neuen Fahrzeugschein gibt, wirds übernommen aber vorher ist total Unnötig. Es sei denn man will halt alle Eintragungen fein säuberlich im Schein haben :roll: Rechtlich ist es jedenfalls absolut ok NUR die Bestätigung vom TÜV mitzuführen
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #10
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Nelltec schrieb:
Wenn du meinen Post etwas weiter oben liest hast du die richtige Antwort und das sogar von einem "Fachmann" :roll:

In der ABE stehen bestimmte Auflagen.
Wie so eine hier:

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."


Bei manchen ABE´s liegt ein solches Muster dabei. Ist aber nichts anderes als ne normale Eintragung.

Dann is es keine ABE sondern ein Teilegutachten.

oder sowas

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


Bei der Auflage musst du nichts eintragen lassen solange die Reifengräße die du fährst in deinen Fahrzeugpapieren steht und auf deinen Felgen montiert ist. Bei allen anderen Größen musst du nicht zum TÜV aber zum STraßenverkehrsamt und die Reifengröße nachtragen lassen damit die ABE gültig ist. Meist tragen die das dann aber in Verbindung mit den Felgen ein.

Nun verstanden ?

Auch keine ABE sondern wie Du selber schreibst ein Gutachten/Teilegutachten.

ABE = Dranbauen, FERTIG


Robb

So ist und kenn ich es. ABE wie bei einem Zubehör-Grill, alle Auflagen usw vom Hersteller geprüft (Splitterverhalten, Material, Befestigung usw) und in dieser Normung als ABE von einer Amtlich anerkannten Stelle für diesen Typ Grill (oder Feder oder Spiegel usw) freigegeben. Die ABE beinhaltet auch Einbau/Befestigung usw. Alles was dann Begriffe oder Bemerkungen wie "Abnahme durch anerkannten Sachverständigen" beinhaltet ist Teile/ oder Gutachten und keine ABE. ABE erspart das.

Man muss NICHT extra zum Straßenverklehrsamt um die Eintragung in die Papiere übernehmen zu lassen. Wenn es irgendwann bei ner Ummeldung nen neuen Fahrzeugschein gibt, wirds übernommen aber vorher ist total Unnötig. Es sei denn man will halt alle Eintragungen fein säuberlich im Schein haben Rechtlich ist es jedenfalls absolut ok NUR die Bestätigung vom TÜV mitzuführen

Ich weiß nicht woher Du Deine Infos beziehst, aber unter meiner letzten Abnahme steht groß und breit: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #11

Nelltec

Jetzt geht diese doofe Diskutiererei wieder los :roll:

Schau dir das Dokument hier an:

http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/rial/como/00087957.pdf

Das ist das "Gutachten zur ABE"

Beim obersten Fahrzeug Audi A2 hast du die Auflage A01....musst also eintragen lassen.

Beim Audi A3 steht A02.....wenn der Wagen die 225/45R17 nicht in den papieren hat muss er es eintragen lassen bzw beim STraßenverkehrsamt korrigieren lassen. Der S3 hat aber 225/45R17 Serie eingetragen also keine Eintragung erforderlich.

Ist das Dokument in deinen Augen nun ne ABE oder ein Teilegutachten ??

Über das Wort "unverzüglich" kann man streiten.

Ich weiss nicht ob es da Musterurteile gibt, aber ich kenne auch Eintragungen bzw Vodrucke in de denen steht was drin ala "bei nächster Gelegenheit, wo sich das STraßenverkehrsamt eh mit den Papieren befassen muss"

Ein absoluter Paragraphenreiter kann dir da sicherlich nen Strick draus drehen aber ich wüsste mal zu gerne wer wirklich innerhalb von 3 Tagen eine Eintragung im chein nachtragen lässt :roll:

____

Ein Grill ist abe-technisch auch wesentlich einfacher. Entweder gibts ne reine ABE oder nicht. Der Grill ist fahrzeugspezifisch....also nur 3B(G)....nur Astra G....nur Mercedes W210 etc.

Ein Felgengutachten 7x17 5x112 ET38 ist aber für sehr viele verschiedene Fahrzeuge. Bei den einen ist es Eintragungsfrei und bei den anderen halt nicht. Da macht man ein Dokument indem alles drinsteht und nicht zwei Dokumente, wo in dem einen alle fahrzeuge drinstehen wo die Felge eintragungsfrei ist und in dem anderen Gutachten die Fahrzeuge wo was eingetragen werden muss.
Das alles zusammen steht halt in der ABE. Man hätte dem Kind nen neuen Namen geben können.


Fakt ist, daß ein Dokument wo "ABE" oder "Gutachten zur ABE" draufsteht und das Fahrzeug genannt ist, def. kein Freifahrtschein zum "nicht eintragen" ist !
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #12
Schorni

Schorni

Beiträge
18.315
Punkte Reaktionen
151
Nelltec schrieb:
Jetzt geht diese doofe Diskutiererei wieder los :roll:

Schau dir das Dokument hier an:

http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/rial/como/00087957.pdf

Das ist das "Gutachten zur ABE"

Beim obersten Fahrzeug Audi A2 hast du die Auflage A01....musst also eintragen lassen.

Was hat der Austausch von verschieden lautenden Infos, Erfahrungswerten o.ä. mit doof zu tun? Wenn es Dir zu "doof" ist, antworte doch gar nicht erst. :roll:


Ist das Dokument in deinen Augen nun ne ABE oder ein Teilegutachten ??

Wenn man es genau betrachtet, ist es eine Mischung aus beiden. Es ist nach §22 eine ABE mit Zusätzen nach §19 was mehr den Kostenfaktor als Hintergrund hat. Für den (im Beispiel) Polo ein Extra Mustergutachten mit der enstprechenden ABE zu erstellen, wäre zu kostenintensiv oder gar nicht möglich ohne Auflagen/Änderungen die keine ABE beinhalten kann. Bzw wissen die vorher das es ohne weiteres net geht, wollen das Segment Polo mit abdecken um Kunden zu gewinnen. Das ist leider immer mehr gängige Praxis um Kosten auf die Kunden abzuwälzen.

Aber um die Frage zu beantworten, es ist aus sich des A2 Fahreres oder Polo Fahrers nen Teilegutachten. Der S3 oder TT Fahrer sieht es als ABE. Alsoein Mischmasch.

Auflagen und Hinweise (zb A2/Polo)
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Über das Wort "unverzüglich" kann man streiten.


Wüsste ich nicht warum. Unverzüglich heißt bei mir nicht das ich 4 Wochen warten sollte. Wenn es die Zeit zulässt, mache ich sowas immer im Anschluss, bzw am nächsten Tag. Ist auch praktischer als alle einzelnen Papiere mitzuschleppen.


aber ich kenne auch Eintragungen bzw Vodrucke in de denen steht was drin ala "bei nächster Gelegenheit, wo sich das STraßenverkehrsamt eh mit den Papieren befassen muss"

Sicher mags das geben. Darum mein Aussage:
unter meiner letzten Abnahme
Soweit ich weiß kommt es da immer auf die Art der Abnahme und den abgenommenen "Gegenstand" an.


PS: und falls es Dir zu "doof" ist, einfach net lesen und antworten. :wink: Danke für Dein Verständniss.
 
  • Felgeneintragung notwendig? Beitrag #13

Nelltec

Wie ich schon geschrieben habe muss man die Dokumente einfach mal lesen :)

Ich wollte dich auch nicht kritisieren oder sagen, daß du unrecht hast aber es ist schon schwer genug den Leuten einen Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten zu erklären.

ABE = Eintragungsfrei

Ist einfach falsch.

Sobald einer das aufschnappt und "ABE" auf seinem Dokument liest fährt er nicht mehr zum TÜV - ist ja eintagungsfrei !

Wieder einmal gilt:

Wer lesen kannst, ist klar im Vorteil !
 
Thema:

Felgeneintragung notwendig?

Felgeneintragung notwendig? - Ähnliche Themen

Tips erbeten für Kauf von neuen Felgen und Bereifung: Hi, ich bin ganz neu in der Forum, auch sehr froh, dass ich auf dieser Seite gelandet bin. Da die Reifen meines Passat 3B abgefahren sind, muss...
Oben Unten