
Schmitti
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Der petter hat es doch deutlich geschrieben: Die Räder wurden geklaut, bei eBay vertickt und er hat sie gekauft.
Dass im allgemeinen Felgen keine Seriennummer tragen ist ja schön und gut.
Aber es ändert hier nichts daran, dass die Polizei nicht grundlos mit einem Durchsuchungsbefehl vor einer Haustür steht. Eine Hausdurchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar, der nur unter gewissen Umständen möglich ist. Da bedarf es eines konkreten Verdachtsmoments. Und dieser ist nach meinem Dafürhalten nicht gegeben, wenn "zufällig" der gleiche Satz Räder vor 1,5 Jahren (!!!) mal bei einer Internetbörse verkauft wurde. Zumal die Auktionsdaten schon seit ca. 14 Monaten nicht mehr für jedermann einsehbar sind.
Da muss also mehr passiert sein, als dass der Eigentümer diese bei eBay wiederentdeckt hat. Denn soooo langsam dürfte die Staatsanwaltschaft nun auch nicht arbeiten, als dass erst nach über einem Jahr ein Durchsuchungsbeschluss erlassen wird.
Jedenfalls liegt diese Annahme für mich fern.
Ich gehe jetzt nunmal von dem aus, was der petter schreibt, denn er ist von uns allen am nächsten dran am Sachverhalt (so als Betroffener ;-) ).
Darum gehe ich davon aus, dass der Dieb gefasst wurde und auch sein PC überprüft wurde oder dass er ausgepackt hat oder wie auch immer.
Oder die Polizisten waren nicht echt. Aber ob das naheliegend ist, halte ich für äußerst fraglich. Denn woher hätten die Herrschaften wissen sollen, dass petter die Felgen vor 1,5 Jahren bei eBay kaufte?
PS:
Astreiner Vorschlag. Denn dann hätten die Beamten selbst Hand angelegt. Stichwort: Durchsuchungsbefehl.
Und die Ausrede, es handele sich dabei nicht um die bei eBay erstandenen Felgen, halte ich in so einer Situation für nicht sonderlich hilfreich. Sie wären so oder so mitgenommen worden.
Dass im allgemeinen Felgen keine Seriennummer tragen ist ja schön und gut.
Aber es ändert hier nichts daran, dass die Polizei nicht grundlos mit einem Durchsuchungsbefehl vor einer Haustür steht. Eine Hausdurchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar, der nur unter gewissen Umständen möglich ist. Da bedarf es eines konkreten Verdachtsmoments. Und dieser ist nach meinem Dafürhalten nicht gegeben, wenn "zufällig" der gleiche Satz Räder vor 1,5 Jahren (!!!) mal bei einer Internetbörse verkauft wurde. Zumal die Auktionsdaten schon seit ca. 14 Monaten nicht mehr für jedermann einsehbar sind.
Da muss also mehr passiert sein, als dass der Eigentümer diese bei eBay wiederentdeckt hat. Denn soooo langsam dürfte die Staatsanwaltschaft nun auch nicht arbeiten, als dass erst nach über einem Jahr ein Durchsuchungsbeschluss erlassen wird.
Jedenfalls liegt diese Annahme für mich fern.
Ich gehe jetzt nunmal von dem aus, was der petter schreibt, denn er ist von uns allen am nächsten dran am Sachverhalt (so als Betroffener ;-) ).
Darum gehe ich davon aus, dass der Dieb gefasst wurde und auch sein PC überprüft wurde oder dass er ausgepackt hat oder wie auch immer.
Oder die Polizisten waren nicht echt. Aber ob das naheliegend ist, halte ich für äußerst fraglich. Denn woher hätten die Herrschaften wissen sollen, dass petter die Felgen vor 1,5 Jahren bei eBay kaufte?
PS:
@Petter hätte die Behörden gleich wieder abtreten lassen sollen.
Astreiner Vorschlag. Denn dann hätten die Beamten selbst Hand angelegt. Stichwort: Durchsuchungsbefehl.
Und die Ausrede, es handele sich dabei nicht um die bei eBay erstandenen Felgen, halte ich in so einer Situation für nicht sonderlich hilfreich. Sie wären so oder so mitgenommen worden.