Felgen frage der freundliche macht auf sturr

Diskutiere Felgen frage der freundliche macht auf sturr im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; moin moin zusammen ich halte es kurz und knapp damit keiner nen ellenlangen text lesen muss :-) hab nen 3b vari mit der granaten 1.6liter...
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #1

velbertgabber

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moin moin zusammen

ich halte es kurz und knapp damit keiner nen ellenlangen text lesen muss :)


hab nen 3b vari mit der granaten 1.6liter maschien laut fhz darf ich 185 und 195 15 zoll fahren ......

hab mir vom 3bg die road america geholt auch wenns lächerlich ist hier zu erwähnen ( 205 / 55 r16 ) :)

da ich es so kenne rad reifen die NICHT im fhz vermerkt sind müssen eingetragen bzw abgenommen werden , habe ich auch recht zeitlich den freundlichen per mail kontaktiert ob ich irgendwelche unterlagen der felgen bekommen könnte zwecks der eintragung für nen 3b ( habe die mail geschrieben um es den tüvver ev zu erleichtern nicht das er selber noch groß im computer rumtippen muss )

mail zurück kam nicht sondern ein anruf wärend ich arbeiten war frauchen ging ran und stümmelte abends was davon von wegen vw hat angerufen gutachten gibbt es nicht er weiß nicht wa du willst .....

OKKKKKKKKKK also am nächsten tag zu vw hin und selber mit dem reden , ihm gesagt das ich die road america ( reifen größe ) auffen 3b fahren möchte und damit es der tüv leichter hat unterlagen der felge gerne hätte ....

er war recht genervt und meinte direkt sie hatten doch gestern per mail angefragt und ich hatte sie auch schon zurück gerufen ´´ aber einen moment ´´ er verschwindet richtung lager kam nach 20 min ( mit ner tasse kaffee zurück ( natürlich nciht fürmich )) und hat mir dann erzählt das die felgen original bereifung für einen passat 3b facelift sind , dieser heißt umgangssprachlich 3bg , da kam ich mir schon ein wenig blöde vor .

dann sagte er mir noch das ich die felgen mit der rad reifen kombi NICHT eintragen oder abnehmen lassen muss da es sich um originalbereifung dieses fahrzeuges handelt , also ich gerade gesagt habe aber im fahrzeug..... unterbrach er mich , das es egal sei was ich fahrzeugschein steht , man könne nicht 20-30 verschiede rad reifen kombinationen da eintragen um alles was mal abgenommen wurde für das fahrzeug aufzulisten .....

jetzt zur eigentlchen frage : stimmt das reifen drauff und gut ist oder doch abnehmen lassen ? ich habe so die dunkele befürchtung das es der rennleitung egal ist was vw sagt die wollen es vom tüv SEHEN !!!
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #2
Schorni

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velbertgabber schrieb:
da ich es so kenne rad reifen die NICHT im fhz vermerkt sind müssen eingetragen bzw abgenommen werden ,


Nö, schon ne weile nicht mehr. Nur bei ABWEICHENDEN Größen. 16" Standart-originalRad/Reifen - nö
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #4

velbertgabber

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Schorni schrieb:
velbertgabber schrieb:
da ich es so kenne rad reifen die NICHT im fhz vermerkt sind müssen eingetragen bzw abgenommen werden ,


Nö, schon ne weile nicht mehr. Nur bei ABWEICHENDEN Größen. 16" Standart-originalRad/Reifen - nö


laut fhz 15 zoll die america sind 16 zoll
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #5
Schmitti

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Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW, dass diese Räder auch für dein Fahrzeug zugelassen sind. Nur weil die Dinger von VW sind, heißt das noch lange nicht, dass sie auch an Dein Auto passen. Bestes Beispiel: Touareg-Felgen sind auch von VW, aber versuch die mal an einen Polo zu schrauben ...

Und eine Bitte: Schreib nicht ohne Punkt und Komma. Das hätte deinen Beitrag wesentlich leserlicher gestaltet.
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #6
Schorni

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velbertgabber schrieb:
Schorni schrieb:
velbertgabber schrieb:
da ich es so kenne rad reifen die NICHT im fhz vermerkt sind müssen eingetragen bzw abgenommen werden ,


Nö, schon ne weile nicht mehr. Nur bei ABWEICHENDEN Größen. 16" Standart-originalRad/Reifen - nö


laut fhz 15 zoll die america sind 16 zoll

zum 2. mal. ORIGINAL auf einem 3B/G verbaute werden NICHT mehr eingetragen!!! Es steht nur EINE grundgröße drin. Die anderen darf man TROTZDEM fahren!!!

Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW, dass diese Räder auch für dein Fahrzeug zugelassen sind. Nur weil die Dinger von VW sind, heißt das noch lange nicht, dass sie auch an Dein Auto passen. Bestes Beispiel: Touareg-Felgen sind auch von VW, aber versuch die mal an einen Polo zu schrauben ...


Nicht für Standart 3B/G Rad/Reifen. Dein Vergleich hinkt zudem. Touareg hat anderen LK, andere größe, nie passende ET. Sprich Polo Serie zb um 14...16" ggf 17 im Cup und 5*112. Touareg 18...20" in 5*120 usw usw.
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #7

velbertgabber

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@ schorni

Sorry fürs blöde nachfragen , aber heißt das nun der vw fritze hat Recht , draufpacken und gut ist oder TROTZDEM abnehmen lassen vom Tüv ?


Meine sorge ist nicht das es probleme beim Tüv geben könnte , in erster Linie macht mir grün weiß sorgen. Denen wird es schnuppe sein was ich sage, oder was Vw mir gegenüber behauptet . Die beruhen doch auffen Fahrzeugschein . Das kann ne Mängelkarte geben, das würd mich nen feuchten interessieren ! Aber ´´falsche´´ Rad / Reifen kombi KANN auch ne SOFORTIGE stillegung sein und da hat mein Lustbarometer zimlich wenig für über :mrgreen:
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #8
Schorni

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velbertgabber schrieb:
@ schorni

Sorry fürs blöde nachfragen , aber heißt das nun der vw fritze hat Recht , draufpacken und gut ist oder TROTZDEM abnehmen lassen vom Tüv ?

Zum letzten mal. Wir sind EU und laut EU Recht werden nur noch die kleinsten vermerkt. ALLE die laut Zulassung am 3B/G verbaut sind/waren, kann man so auch fahren. ABWEICHENDE Rad/Reifen-Kombinationen die nie Bestandteil der Zulassung dieses fahrzeug-Typ's waren MÜSSEN abgenommen und eingetragen sein/werden.

Meine sorge ist nicht das es probleme beim Tüv geben könnte , in erster Linie macht mir grün weiß sorgen. Denen wird es schnuppe sein was ich sage, oder was Vw mir gegenüber behauptet . Die beruhen doch auffen Fahrzeugschein .

Nö. Die "grün/weissen" sind nicht blöde und wissen das.


Das kann ne Mängelkarte geben, das würd mich nen feuchten interessieren ! Aber ´´falsche´´ Rad / Reifen kombi KANN auch ne SOFORTIGE stillegung sein und da hat mein Lustbarometer zimlich wenig für über :mrgreen:

KEIN Polizist kann ein Auto STILLEGEN. Selbst bei einer GROBEN Gefährdung wird der Wagen aufgeladen und einem Prüf-Ing vorgestellt. Und nur DER stellt dann fest ob OK/NICHT. Und nur der kann die Plakette entfernen und nur DANN kann die Polizei eine Weiterfahrt verbieten. Die Polizei hat gar nicht die Ausbildung/Berechtigung dazu, Umbauten/Anbauten nach Rechtmäßigkeit bzw im Rahmen einer Prüfung die Funktionsfähigkeit zu beurteilen. Weil gena dafür gibt es die UNABHÄNGIGEN Prüfer und deren Gesetzesvorgaben usw usw.


Stilllegen? Im Leben nicht... Duc kuckst zuviele Western-Filme... :?
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #9

velbertgabber

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@ schorni stillegen / weiterfahrt verbieten kommt aus selbe hinaus ;)

aber dank erstmal für deine antwort klingt alles nach hand und fuß und beruhigt mich schonmal nen ganzes stück :)


p.s ich mag keine western
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #10
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velbertgabber schrieb:
@ schorni stillegen / weiterfahrt verbieten kommt aus selbe hinaus ;)

Eben nicht. Weiterfahrt verbieten geht nur bei OFFENSICHTLICH so groben Mängeln, das eine GEFÄHRDUNG für sich selber/andere vorliegt. Und das kann bei STINO original Rad/Reifen (passend zum Fahrzeug!) in keinem Fall so sein. 8)
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #11

velbertgabber

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Ist das nicht ermessenssache des beamten ob es gefählich sein könnte für land und leben ?



und zu deiner aussage das die grün weißen nicht blöd sind ,

auspuff hat ne abe , inner kontrolle wollte er die tüv abnahme sehen ich sag dem hab ich net nur ne abe er wiederholt ermöchte gerne die tüv abnahme sehen und ich durfte beim tüv vorfahren dem die abe vollkommen gereicht hat .........
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #12
Schorni

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velbertgabber schrieb:
Ist das nicht ermessenssache des beamten ob es gefählich sein könnte für land und leben ?

Nö. Wie ich sagte, wenn das einer verbindlich sagen kann - ist es ein Dipl-Ing sprich Prüfing. Die Polizei kann es "vermuten". Bei OFFENSICHTLICHEN originalfelgen - zb 16" auf 3B/G (lächerlich) sieht es ein 12 jähriger das die "scheissse" sind.


und zu deiner aussage das die grün weißen nicht blöd sind ,

auspuff hat ne abe , inner kontrolle wollte er die tüv abnahme sehen ich sag dem hab ich net nur ne abe er wiederholt ermöchte gerne die tüv abnahme sehen und ich durfte beim tüv vorfahren dem die abe vollkommen gereicht hat ........

Du... ABE ist ABE. Fertig. Wenn Scheriff Donnerknall das nicht rafft, hätte ich den vor Ort abtreten lassen. Soll Kollegen holen oder seine Mutter oder was auch immer. Sein Problem. 8)
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #13
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Alter, natürlich hinkt mein Vergleich; das war beabsichtigt!

Im Übrigen möchte ich auf folgendes hinweisen:

Der ADAC schrieb:
Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.

Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.

Dass der ADAC "sollten" schreibt, kongruiert zwar mit dem, was Du gesagt hast.

Aber im Zweifel kann die Polizei zunächst einmal die Weiterfahrt untersagen. Dagegen kann man im Moment, in dem es passiert, nichts machen. Und sollte man an einen "Sheriff" mit einem schlechten Tag kommen, bringt einen das nicht weiter.

Also: Unbedenklichkeitsbescheinigung, und gut is'!
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #14
Schorni

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Schmitti schrieb:
Aber im Zweifel kann die Polizei zunächst einmal die Weiterfahrt untersagen.

Nein, maximal ein mängelschein ausstellen. Weiterfahrt verbieten nur bei GROBEN GEFÄHRDENDEN Mängeln. Liegt bei originalen schmalen Rad/Reifen nicht vor. Laut Gerichtsurteilen auch nicht bei Breiteren "tuning" Rad/Reifen.

Sinngemäß gab es eine Verhandlung inkl Urteil mit dem Inhalt: Auflagefläche größer, mehr Kurvenstabilität/Seitenhalt. Somit verbessertes Fahrverhalten und mehr Sicherheit (ausgegangen wurde von einem Wagen mit "normalen" 18 oder 19" glaube die ABGEDECKT waren, nix geschliffen hatte usw usw) und KEINER Gefährdung/Verschlechterung des Fahrverhaltes wie von Seiten der Polizei "angezeigt" wurde.


Dagegen kann man im Moment, in dem es passiert, nichts machen. Und sollte man an einen "Sheriff" mit einem schlechten Tag kommen, bringt einen das nicht weiter.

Doch, diese Leute haben keinen Freibrief. Sind die nicht willens die zb genannte ABE als solche zu erkennen, ist man keineswegs der schlechten Laune dieses "Menschen" ausgeliefert. Im Zweifelsfall einen anderen "Beamten" fordern. Jemanden der sich einigermaßen auskennt. Hat man keine ILLEGALEN Umbauten am Wagen, steht dieser Aktion nichts im Weg. Und die Polizei ist dazu da Sachverhalte zu klären, nicht diese zu schaffen oder Leute für dumm zu verkaufen. :wink:


Nicht immer ins Boxhorn jagen lassen. Diese Leute haben keinen Freibrief für alles.
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #15

riedochs78

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Ich war damals mit den Donington für meinen 3BG beim TÜV weil bei mir auch maximal 16 Zoll drin standen, die Donington aber 17 Zoll sind. Der hat 2 Minuten geschaut das überall genug Platz ist, das war es. Die Felgen haben eine Typfreigabe und damit hat er mir den Wisch ausgestellt. Bis heute wollte den keiner mehr sehen. Ganz ehrlich, spar dir die 50 Euro.
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #16

cid

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Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of
Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das
CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen,
so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten,
stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.

Zum letzten mal. Wir sind EU und laut EU Recht werden nur noch die kleinsten vermerkt. ALLE die laut Zulassung am 3B/G verbaut sind/waren, kann man so auch fahren. ABWEICHENDE Rad/Reifen-Kombinationen die nie Bestandteil der Zulassung dieses fahrzeug-Typ's waren MÜSSEN abgenommen und eingetragen sein/werden.
------------------------------------

An welche der beiden Aussagen soll ich mich jetz richten ???

mein Problem ist sowas ähnliches

Bereifung Frage: Fahrzeugschein Eintrag

Beitragvon cid » 24.04.2011 - 13:23
hallo und einen guten ostersonntag zusammen..
habe ein folgendes problem...

Habe mir letztes jahr den Paasant Variant Typ 3C Modelljahr 2007 zugelegt.
Habe eine Frage zu der Bereifungserlaubnis von Größe der Reifen.

Auf meinem Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein ist unter abschnitt
15.1 und 2 der eintrag mit 205/55 R16 94H angegeben.
untere Abschnit sind keine angaben betreffend der Bereifung größe vorhanden.

Bis heute und auch beim Kauf des Fahrzeuges waren die Winterräder auf stahlfelge drauf.
Das Fahrzeug besitz als Sommer-Bereifung 4x Alufelgen von AVIGNON, der jedoch eine Größe
von 17 Zoll hat. (235x45 R17 /94W). (Sind Orginal VW Alu Felgen).
Diese sind, so habe ich erst gestern bemerkt, im Brief sowie im Schein nicht eingetragen.

Gestern habe ich ich die Alu Felgen (mit Sommerbereifung) montiert.
Nun möchte ich mir auf diese Alu´s 4 neue Sommerreifen kaufen.

Jedoch habe ich angst, wenn mich die Polizei erwischt, ob ich mich damit strafbar mache...
zumalem ja diese mit dem auto schon vorher gefahren worden sind.

Wer kan mir in dieser Ansicht genauere Angaben geben ?
Ob ich das darf oder nicht ?
was ich tun mus ?
mus ich die Alu´s im TÜV eintragen lassen ?
villeicht hat jemand solch ähnliche Sitiation schon mal gehabt.

für antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus.
frohe ostern und liebe grüße
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #17

riedochs78

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Solange du die gleiche Reifengröße montierst brauchst du nichts zu machen.
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #18

cid

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was mus ich machen wenn ich nicht eingetragene größe montiere ???
 
  • Felgen frage der freundliche macht auf sturr Beitrag #19
Schmitti

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Wenn die Größe in der vom Hersteller herausgegebenen Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen ist, einfach die Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese spezielle Rad-Reifen-Kombination im Auto dabei haben.

Wenn es sich um eine Felge eines Drittherstellers handelt, brauchst Du entweder eine gültige ABE, die Dir quasi die Benutzung dieser Rad-Reifen-Kombination gestattet und mit der ein Dritter das auch erkennen kann. Die ABE muss natürlich auch auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Andernfalls musst Du - sofern die ABE mit Auflagen verbunden ist - die Auflagen erfüllt haben und das eventuell eintragen lassen. Als andere Variante gibt es noch die Möglichkeit, dass für die Rad-Reifen-Kombination und Dein Fahrzeug ein Gutachten vorliegt. Damit musst Du dann auch zum TÜV (o.ä.) und Dir die Kombi eintragen lassen.
 
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