Fahrzeug reimport

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  • Fahrzeug reimport Beitrag #1

cellat

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Hallo,

wollte mal fragen ob sich hier jemand mit reimporten von Autos auskennt.

Und zwar habe ich überlegt meinen Passat der ursprünglich in Deutschland zugelassen war, dann ins Ausland exportiert worden ist (Außerhalb der EU), wieder zurück nach Deutschland zu bringen.
Dieser wurde dort von mir knapp ein 3/4 Jahr gefahren und jetzt wird er dort nicht mehr benötigt. Er hat zur Zeit also einen ausländischen KFZ-Schein.

Ist es nun möglich, meinen Passat wieder nach Deutschland zu importieren? Den deutschen KFZ-Schein hab ich noch da, der wurde aber beschnitten und mit "Ungültig" abgestempelt. Vielleicht erleichtert er jedoch die Geschichte, da es sich nicht um einen "absoluten neu import" handelt.

Die Mehrwertssteuer hatte ich damals nicht ausgezahlt bekommen, wie schaut es jetzt damit aus wenn ich den Wagen wieder importiere? Muss ich dann den Passat verzollen und die Mehrwertssteuer draufzahlen ?


Die einfachste Lösung wär wohl den direkt dort vor Ort zu verkaufen. Jedoch könnte ich das nur schweren Herzens tun, denn er ist ziemlich gut ausgestattet und hat wenig gelaufen. Sowas ist im Moment bei uns in Deutschland schwer zu kriegen, sogar für gutes Geld.

Ist dass alles ohne weiteres machbar ? Was kommen für Kosten auf mich zu, den wieder in Deutschland zuzulassen.

Ich danke vorraus, cell.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #2
LilRobb

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Definiere: "Ausland"...


Robb
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #3

cellat

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Hallo,

das Auto ist in Moskau angemeldet. Ich könnte den dort locker für ~10Tausend Euro loswerden, jedoch kostet hier etwas vergleichbares über 15Tausend :(.

Drüben haben die anscheinend ein etwas komisches Wertesystem gegenüber VWs, Extras wie Xenon, Leder, Schiebedach usw. macht sich im preis kaum bemerkbar, weil für die (Ahnungslosen) bleibt es weiterhin halt einen VW und dort wollen alle irgendwie nur BMWs usw. fahren.

mfg cell.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #4
LilRobb

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Und er wurde wie ausgeführt?

hast denn in Russland nicht einfach D Brief gegen RUS Brief getauscht?

Robb
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #5

cellat

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Naja ich hab das Auto gekauft, mit dem D-Brief das Auto dort verzollt, und einen neuen Brief ausgehändigt bekommen (Auto stand derweil in D).

Dann hab hier in D Rote Ausfuhrkennzeichen gemacht, dabei wurden der Deutsche KFZ-Schein entwertet und bin mit der Fähre rüber. Dort dann mit dem neuen Brief das Auto angemeldet.

mfg, cell.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #6
LilRobb

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Dann wird net so einfach wie ich hoffte.

Dachte Du hättest den anch RUS gefahren, dort umgemeldet und dann den D Schein entwerten lassen.
Als Privatperson bist Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, u.U. kann man den Wagen als Rückware abfertigen, mehme an Du hast genug Unterlagen die einen Aufenthalt in RUS nachweisen?

Robb
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #7

cellat

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Klar, hatte dort einen Arbeitsvertrag. Doch hatte ich nach den 8 Monaten die Nase voll und hab mich wieder nach Deutschland versetzen lassen :).
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #8
LilRobb

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Dann als Rückware anmelden, mit den entwerteten Brief, dem Arbeitsnachweis Ausland und ner neune Meldebescheinigung.

Sollte Zoll und Steuerfrei klappen.


Robb
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #9

cellat

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Alles klar, danke für die schnelle Info.

mfg, cell.

Edit:

Hallo,

ich war jetzt zwischendurch mal drüben und irgendwie kann ich meinen alten deutschen KFZ-Brief nicht finden. Anscheinend wurde er mir doch wie Du oben gesagt hast abgenommen, bei Aushändigung des RU-Briefes.

Wird die Einfuhr jetzt schwieriger? Das Auto war ja denoch ursprünglich auf mich in Deutschland angemeldet.

Konnte irgendwie keinen neuen Beitrag schreiben deswegen hab ich den alten editiert.

mfg cell.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #10
LilRobb

LilRobb

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Nee,

läuft im Prinzip genauso ab, nur kann es jetzt sein dass die Rückwarenabfertigung schwieriger wird - der schriftliche Nachweis dass es ursprünglich ein DE Wagen war kann ohne Brief nur schwer erbracht werden...

Robb
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #11

Becki3bg

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Du musst ja hier in Deutschland bei irgend einer Zulassungsstelle gewesen sein. Die haben den Vorgang liegen und du musst dann den Weg über die Fahrgestellnummer gehen und die Zuteilung eines neuen KfZ Briefes oder Teil Zwei oder eins oder wie es jetzt heisst
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #12

cellat

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Naja also ich hab ebend mal bei der Zulassungsstelle und Kraftverkehrsamt angerufen.

Den Fahrzeugschein einfach wieder herstellen ist nicht möglich, da das Auto ja verzollt worden ist usw.
Die einzige Möglichkeit um das Auto hier anzumelden ist die Wiedererfassung vom Fahrzeug, d.h. ich muss folgende Unterlagen vorlegen:

Den aktuellen Fahrzeugschein, COC Papiere vom Hersteller oder ein Vollgutachten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, HU/AU und Doppelkarte von der Versicherung.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll ? heißt dass ich muss das Auto in Deutschland verzollen (weil davor hab ich es ja drüben verzollt) und die MwSt. draufzahlen ?

mfg, cell.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #13

Becki3bg

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Zoll anrufen. Wen du ihn verzollen musst und es getan hast stellen die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Musst du ihn nicht verzollen, gibt es die gleich. COC gibt es bei jedem VW Händler, TüV/AU auch und Doppelkarte bei deiner Vers. Also ist das doch gar nicht so viel.
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #14

doghunter

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Voraussetzungen für die Einfuhrabgabenfreiheit als Rückware
Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich mal um Gemeinschaftswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen, also wirklich stattgefundenen Ausfuhr aus dem gemeinschaftlichen Zollgebiet gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten. Da die abfertigenden Zollbeamten nicht wissen können, dass Rückwaren eingeführt werden, muss der Beteiligte einen entsprechenden Antrag stellen, um letztendlich auch in den Genuss der Abgabenfreiheit zu kommen. Weiterhin müssen die Waren unverändert sein, d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden. Wer Abgaben "sparen" will, muss natürlich beweisen, dass die zuvor genannten Voraussetzungen (Artikel 185 und 186 ZK) erfüllt sind. Daher muss beispielsweise auch die Identität der Ware nachgewiesen und dafür ein sog. Nämlichkeitsnachweis erbracht werden (Artikel 848 ZK-DVO).

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...vzb/b1_befr_gemrecht/b0_rueckwaren/index.html
Das mit der Nämlichkeit und der Zustandsbeschreibung dürfte ein Problem werden
 
  • Fahrzeug reimport Beitrag #15
LilRobb

LilRobb

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doghunter schrieb:
Das mit der Nämlichkeit und der Zustandsbeschreibung dürfte ein Problem werden

Häh?

Hat Dein Auto keine VIN?


Robb
 
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