@nuckelpinne:
Ich möchte nur mal an den speziellen Punkt in der StVO erinnern:
§3 Nr 2a: "Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Man ist als Autofahrer, egal ob 18- oder 80jährig, zunächst erstmal mit Schuld, wenn bei diesen Personen ein Unfall passiert. Lediglich über den Anteil würde das Gericht dann entscheiden. Bei einem Kind, dass sich von einem Erwachsenen losreißt, wird sicher anders bewertet, als wenn es allein ist und "blind" über die Straße läuft. Aber die grundsätzliche Erfordernis zur besonderen Vorsicht des Autofahrers bleibt bestehen. Hier geht es einzig um die höhere "Betriebsgefahr des Fahrzeugs", wie es rechtlich so schön heißt. Und die Eltern werden zu Recht fragen, warum der Autofahrer nicht seinen Teil zur Vermeidung eines Unfalls beigetragen hat (was ihr eventuelles Fehlverhalten nicht entschuldigt oder gar auslöscht.)
Fazit bleibt: auch bei Kindern, die an Mamas oder Papas Hand gehen, immer noch etwas mehr Vorsicht und Aufmerksamkeit an den Tag legen!
Lieber einmal mehr bremsen, als einmal zuwenig. Traurig ist, dass einige Fahrer das immer erst einsehen, wenn's zu spät ist...