Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier

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  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #1
edv071

edv071

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Hallo,

habe hier mal eine Frage, wie die Rennleitung eine Anzeige gegen Unbekannt mit Fahrerflucht handhabt, wo das Kennzeichen bekannt ist?

Zur Sachlage :

Mein Arbeitskollege wurde gestern Morgen von einem anderen Fahrzeug auf einer vielbefahrenen Bundesstraße überholt.
Dabei wurde ihm vom Überholenden der linke Aussenspiegel abgefahren.
Es gab' 'nen lauten Knall und weg war der Spiegel.
Der Verursacher jedoch hat keine Anstalten getroffen, bei nächst sich bietender Gelegenheit anzuhalten, sondern ist einfach weitergefahren als wäre nichts geschehen.

Mein Kollege konnte sich die KFZ-Nummer merken (ist von hier bei uns aus der Gegend) und ist dann zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Bis jetzt hat er von der Polizei nichts wieder gehört.
Soll er mal nachfragen oder weiter warten?

Wie läuft denn sowas im Allgemeinen so ab? Halter ist ja schnell ermittelt mittels einer Halterabfrage. Aber was geschieht dann?
Und vorallem, in welchem Zeitrahmen?

Denn läßt man zuviel Zeit verstreichen, hat der Unfallverursacher schwupps 'nen neuen rechten Aussenspiegel dran und sagt er wäre es nicht gewesen.

Gruß und schon mal Danke für kommende Info's,

Michael
 
  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #2

Police Interceptor

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Hallo!
Eine Halterermittlung per Kennzeichen ist für die Polizei reine Routine. Da es sich bei Fahrerflucht jedoch um eine Straftat handelt, wandert der Fall zur Staatsanwaltschaft. Die Bearbeitung dauert in der Regel dort ziemlich lange. Wahrschinlich ist die Polizei auch schon mit dem Verursacher in Kontakt getreten und hat eine Anzeige verfasst. Diese ist dann an die Staatsanwaltschaft gegangen.
Ich würde mich ruhig einmal bei der Polizei nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Die Jungs können Euch sicherlich genauere Infos geben...
 
  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #3

d2p

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Da gebe ich meinem Vorredner recht. I.d.R. ist die Rennleitung ziemlich fix mit einer Besichtigung des Verursacher-Kfz. Frage ist, ob sich hier überhaupt etwas nachweisen lässt (Farbspuren).
Würde auch bei denen nachfragen, denn wenn die Akte erst mal bei der Staatsanwaltschaft ist, dauerts lange und Vefahren aufgrund Überlastung häufig eingestellt (auch je nach Beweislage).
:roll:
 
  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #4

Bischtl

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ein arbeitskollege hatte mal den fall dass er angezeigt wurde wegen fahrerflucht und wusste nichtmal wieso.
er hatte zwar ne streiterei (allerdings nur vom auto aus, typisches handgefuchtel halt :wink: ) mit dem anderen autofahrer weil der ihm die vorfahrt in einem kreisverkehr nahm hat das gegnerische fahrezeug aber nach seiner beschreibung nie berührt.
dennoch musste er strafe zahlen obwohl keine spuren gefunden wurden, also eine anzeige wegen fahrerflucht ist nicht so einfach abzuwenden.
 
  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #5

knigge

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Achtung: Man muss zwei Rechtsbereiche unterscheiden.
!. Das öffentliche Recht. Hierum kümmert sich die Polizei / Staatsanwaltschaft / Gericht. Es wird geprüft, ob jemand gegen eine Rechtsnorm verstoßen hat. Wenn ja, wird diese Tat verfolgt, der Täter ermittelt, Spuren gesucht usw.

2. Das Zivilrecht. Hierum kümmert sich der Geschädigte selbt. Es geht hierbei um zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz, Ausfallentschädigung etc. Das ist keine Aufgabe der Poliezi, um diesen Part muss sich der Geschädigte selbst kümmern.
Du rufst den Zentralruf der Schadenversicherer an und teilst dem das Kennzeichen mit. Dieser gibt Dir dann die Versicehrugnsgesellschaft, die das verursachende Fahrzeug betreut. Und bei der Versicherung musst Du Deine Ansprüche geltend machen. Das verwechseln / vergessen die Leute oft - die Polizei klärt nur die Taten, die Schadensregulkierung bleibt an jedem selbst hängen!
 
  • Fahrerflucht - Frage an "unsere Rennleitung" hier Beitrag #6
edv071

edv071

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@ all

Danke für Eure Antworten / Tips. :top:

@ knigge : der Tip mit dem Zentralruf der Schadensversicherer ist gut, das war mir jetzt nicht bekannt.

Gruß,

Michael
 
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