helmut
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hallo,
jahrzehntelang wars üblich, im sommer ein winterrad als e rad mitzuführen und im winter umgekehrt und das natürlich im bedarfsfall auch zu benutzen.
ich werde bei meinem neuen auto das sch...notrad auf den müll werfen und wie beschrieben jetzt mal ein sommerad reinrelgen und im frühling umgekehrt.
jetzt behauptet ein bekannter, das sei unzulässig wg. mischbereifung und ich müßte selbst im pannenfall mit bußgeld und vor allem mit punkten rechnen.
das beiliegende notrad würde unter dem oberbegriff: werkseitig beigelgetes notrad deshalb nicht als mischbereifung zählen, weil es ja ausdrücklich als notrad bezeichnet sei, was natürlich ein normales sommer- oder winterrad in der tat nicht ist.
weiß da jemand wirklich was sache ist.
gruß helmut
jahrzehntelang wars üblich, im sommer ein winterrad als e rad mitzuführen und im winter umgekehrt und das natürlich im bedarfsfall auch zu benutzen.
ich werde bei meinem neuen auto das sch...notrad auf den müll werfen und wie beschrieben jetzt mal ein sommerad reinrelgen und im frühling umgekehrt.
jetzt behauptet ein bekannter, das sei unzulässig wg. mischbereifung und ich müßte selbst im pannenfall mit bußgeld und vor allem mit punkten rechnen.
das beiliegende notrad würde unter dem oberbegriff: werkseitig beigelgetes notrad deshalb nicht als mischbereifung zählen, weil es ja ausdrücklich als notrad bezeichnet sei, was natürlich ein normales sommer- oder winterrad in der tat nicht ist.
weiß da jemand wirklich was sache ist.
gruß helmut