erhöhte sorgfaltspflicht

Diskutiere erhöhte sorgfaltspflicht im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; hallo habe ich als linksabbieger in einer kreuzung erhöhte sorgfaltspflicht oder gilt das nur wenn ich ein linksabbieger in ein grundstück bin...
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #1

darkman6

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hallo

habe ich als linksabbieger in einer kreuzung erhöhte sorgfaltspflicht oder gilt das nur wenn ich ein linksabbieger in ein grundstück bin?

wurde nämlich in einer kreuzung trotz richtungsanzeige mit blinker links von nen motorradfahrer überholt.

was kann man ihm vorwerfen? das er nicht das überholen angedeutet hat und das laut §5 abschnitt 3 überholen bei unklarer lage unzulässig ist?
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #2
DIDA

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§9 StVO (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Das nennt man doppelte Rückschaupflicht, ja du musst dich beim Abbiegen vergewissern, das du den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdest. Es kann ja sein, das der Motorradfahrer deinen Fahrtrichungsanzeiger nicht gesehen hat und dich aufgrund des Langsamfahrens überholte.

Mit der Rückschaupflicht ist AUCH der Schulterblick gemeint!

Wenn den ein Fahrschüler zum wiederholten male vergisst, dann hat es sich für diesen Tag erst mal zum Thema Führerschein erledigt.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #3

darkman6

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die versicherung von mir und dem verursacher ist dieselbe und die versucht jetzt so wenig wie möglich zu zahlen. habe heute ein schreiben bekommen das mein schaden zu 1/3 reguliert wird und seiner auch zu 1/3
und was ist mit dem letzten 1/3.....?
ihm wird laut versicherung vorgeworfen das das überholen bei unklarer verkehrslage unzulässig ist und mir das ich meine erhöhte sorgfaltspflicht nicht eingehalten habe.
ich habe mich vorschriftsmäßig verhalten, was ich leider nicht beweisen kann , mit merhmals umschauen und mehrmals in den rückspiegel schauen und auch kurz vorm abbiegen nochmal geschaut und in dem moment wo ich abbiege will er überholen und es kracht
das ich nicht ohne schuld aus der sache rauskomme ist mir klar aber 1/3 ich und 1/3 er geb ich mich nicht zufrieden.

brauche jetzt noch irgendwas was ich der versicherung schreibe das ich mich mit den 1/3 nicht zufrieden gebe und mindestens 50-60 prozent will.
jetzt könnte man ihm vorwerfen das er das überholen nicht angekündigt hat mit dem blinker?
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #4
edv071

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Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?
Wenn ja, wurde jemand der Unfallbeteiligten von dieser verwarnt?

Ich denke mal das Du dir hier am besten professionellen Rechtsbeistand einholst.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #5
Schorni

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Wenn ich sowas immer lesen könnt ich ****in den Keller gehen und schreien***** . LESE mal Deinen Eingangspost noch einmal. Steht da irgendwas von UNFALL? Da liesst man das Dich einer überholt hat. Mehr NICHT. Plötzlich geht es um irgend eine Versicherung, Schaden und was auch immer. Evtl solltest Du mal anfangen zu ordnen und dann von Anfang an GENAU schreiben was Du willst. So wie es aktuell aussieht stimme ich dem hier voll und ganz zu:

Ich denke mal das Du dir hier am besten professionellen Rechtsbeistand einholst.
:!:
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #6
schote

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edv071 schrieb:
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?
Wenn ja, wurde jemand der Unfallbeteiligten von dieser verwarnt?
und wenn ist es schall und rauch die verwarnung ,es gibt ja anwälte
ich habe den quatsch grade durch
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #7
edv071

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schote schrieb:
edv071 schrieb:
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?
Wenn ja, wurde jemand der Unfallbeteiligten von dieser verwarnt?
und wenn ist es schall und rauch die verwarnung ,es gibt ja anwälte
ich habe den quatsch grade durch
Da gebe ich dir Recht, zumindest zählt es zumindest nicht vor Gericht.
Aber es könnte möglicherweise Grundlage für die Versicherung sein den Schaden zu jeweils nur 1/3 auf den beiden Versicherungsnehmern so aufzuteilen.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #8
TEASY

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Je nach Hergang kann eine Verwarnung schon als Grundlage herangezogen werden, bzw. als "Vorverurteilung" im weitesten Sinne dienen.
Das dies nicht zwangsläufig so ist, sollte klar sein, dann bräuchte man ja auch kein Verfahren mehr.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #9
spacie

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darkman6 schrieb:
die versicherung von mir und dem verursacher ist dieselbe und die versucht jetzt so wenig wie möglich zu zahlen. habe heute ein schreiben bekommen das mein schaden zu 1/3 reguliert wird und seiner auch zu 1/3
und was ist mit dem letzten 1/3.....?

Ich glaube du hast es schon gemerkt, aber nochmal deutlich:

In diesem Fall gibt es 6 Drittel und die Versicherung will nur 2 davon zahlen.

@Schorni: Die Frage an sich dürfte nur auftauchen, wenn tatsächlich was passiert ist...deine Schlussfolgerung dürfte die richtige sein ;)
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #10
TEASY

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spacie schrieb:
In diesem Fall gibt es 6 Drittel
Bruchrechnung wird allgemein auch völlig überbewertet :rofl:
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #12

Martins_3BG

@darkman6
Ich verstehe nur Bahnhof ... erst schreibst Du, das Dich ein Moppedfahrer überholt hat und im 2. Posting ist dann doch was passiert ... was denn nun :gruebel:

@Spacie
6 Drittel ... schon klar :irre:
Wenn je 1/3 von der Versicherung reguliert wird, ist doch nur noch 1/3 übrig :D

@Henner
Eigentlich wären es dann 6/18, die da noch offen sind :lol:
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #13

STM

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Also wenn ich das richtig verstehe sind da nun zwei Schäden: einmal am Auto und einmal am Motorrad. Und beides läuft zufällig zur gleichen Versicherung. Nun zahlt die Versicherung aber von jedem Schaden nur 33% weil bei beiden Fahrern eine Mitschuld angenommen wird.

Ich denke, man kann nicht davon ausgehen, dass der jeweils nicht regulierte Schadensprozentsatz der Teilschuld am Unfall gleichzusetzen ist. Sonst würde ja diesem Unfall rein rechnerisch ein Schuldfaktor von stolzen 132% zugrunde liegen.
Falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde und die Teilschuld bestimmt/festgelegt wurde, würde ich das nochmal als Grundlage für die Regulierung bei der Versicherung versuchen (vorausgesetzt, die Teilschuld ist 50/50 oder günstiger verteilt).
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #14
TEASY

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Es ging um die von der Vericherung angesagte zu regulierenden Schadensmenge bzw. deren prozentuale Verteilung. ;D
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #15

darkman6

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STM schrieb:
Also wenn ich das richtig verstehe sind da nun zwei Schäden: einmal am Auto und einmal am Motorrad. Und beides läuft zufällig zur gleichen Versicherung. Nun zahlt die Versicherung aber von jedem Schaden nur 33% weil bei beiden Fahrern eine Mitschuld angenommen wird.

Ich denke, man kann nicht davon ausgehen, dass der jeweils nicht regulierte Schadensprozentsatz der Teilschuld am Unfall gleichzusetzen ist. Sonst würde ja diesem Unfall rein rechnerisch ein Schuldfaktor von stolzen 132% zugrunde liegen.
Falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde und die Teilschuld bestimmt/festgelegt wurde, würde ich das nochmal als Grundlage für die Regulierung bei der Versicherung versuchen (vorausgesetzt, die Teilschuld ist 50/50 oder günstiger verteilt).


ich wollte in einer kreuzung links abbiegen und wurde beim abbiegevorgang links vom motorradfahrer veruscht zu überholen.

da es kein übberholverbot ansich im kreuzungsbereich gibt wird ihm das vorgeworfen:§5 Abschnitt 3. das überholen ist unzulässig bei unklarer verkehrslage.

und mir

das ich beim linksabbiegen eine erhöhte sorgfaltsprlicht habe.
dazu habe ich aber nix in der straßenverkehrsordnung gefunden außer das beim abbiegen in ein grundstück erhöhte sorgfaltspflicht gilt aber nicht als abbiegender in einer kreuzung

ich suche nun noch irgendwas was ich in einem schreiben an die versicherung begründen kann wieso ich mehr als 33 prozent will.
ich könnte zb noch §5 - 4a angeben. das er das überholen nicht angedeutet hat(blinker).

als was die polizei den schaden festgelegt hat weiß ich nicht und kann ich ja auch nicht einsehen.

ich wurde natürlich auch verwarnt als begründung das ich auf den nachfolgenden verkehr achten muß
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #16

Didi

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Nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #17

darkman6

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laut meines onkel der fialleiter einer recht bekannten versicherung hier in der nähe ist wäre das das heutige vorgehen der versicherungen die zahlen dem und mir jeweils nur 1/3 und halten den rest erstmal zurück. nur auf androhung von anwalt oder am ende einschalten eines anwaltes wird der restbetrag erst ausgezahlt.
typische maßnahme vieler versicherungen da die meisten keine rechtschutz haben und denen der anwalt zu teuer ist oder mit dem zufrieden sind was sie bekommen.

rechtschutzversichert ......die werde ich demnächst abschließen.

der anwalt kostet ungefähr bei dem enstandenen Schaden bei mir 250 euro und wenn es vor gericht geht 500 euro.
da gibt es im internet so ne tabelle wieviel ein anwalt bei wieviel schaden kostet wenn es außergerichtlich geklärt wird und wenn es vor gericht geht.
also rein rechnerisch lohnt er sich nicht bei mir, selbst wenn es nicht vor gericht geht. lohne tut der nur wenn ich 100 prozent bekommen würde und dazu fehlen mir zeugen um dies zu beweisen.

somit muß ich selbst versuchen irgendwas zu schreiben das die wenigstens 50 prozent rausrücken und ich halt sonst den vorfall an meinen anwalt weitergebe.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #18

Didi

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Das scheint generell eine neue Mode zu sein, daß die Versicherungen nur zahlen, wenn sie explizit von einem Gericht dazu gezwungen werden.
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #19
edv071

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darkman6 schrieb:
laut meines onkel der fialleiter einer recht bekannten versicherung hier in der nähe ist
Der sollte Dir doch helfen können um entsprechendes an die Versicherung zu schreiben.
Aber vermutlich bist Du genau bei der Versicherung versichert bei der dein Onkel tätig ist, oder?
 
  • erhöhte sorgfaltspflicht Beitrag #20

darkman6

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nein bin nicht bei der versicherung. aber werde wohl ende des jahres auf jedefall wechseln. naja er ist fialleiter und kein rechtsanwalt.
 
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