erbe nicht angetreten , wohnung räumen?

Diskutiere erbe nicht angetreten , wohnung räumen? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; hab ne frage, mein vater ist verstorben, aber da er verschuldet ist werde ich das erbe nicht antreten... ich habe zwar schlüssel für wohnung von...
  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #1
BastiBerlin

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hab ne frage, mein vater ist verstorben, aber da er verschuldet ist werde ich das erbe nicht antreten...
ich habe zwar schlüssel für wohnung von polizei bekommen, aber das fälschlicher weise. ich bring sie morgen zum nachlassgericht, bzw amtsgericht, normal dürfte ich ja nicht mehr in die wohnung, da das erbe sonst als angetreten gilt weil ich ja hätte was mitnehmen können.
nach meiner information wird ein nachlassverwalter versuchen alles zu verkaufen und dann aus dem erlös bezahlt.

es gibt allerdings keine wertgegenstände... wenn er das sieht und so vermerkt muss ich dann trotzdem die wohnung räumen oder ist das dann sache vom vermieter oder vom gericht oder oder oder?

was könnten sonst für kosten auf mich zukommen?
 
  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #2

herrhuebsch

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Ich meine das in solchen Fällen immer der nächste Verwandte zur Pflicht gezigen wird.

Kann dieser das nicht übernehmen bzw. wird kein Verwandter/Familienangehöriger ermittelt muss glaube ich das Sozialamt das bezahlen.
Ich meine das mal im TV gesehen zu haben. Aber darauf gebe ich keine Gewähr. Kann sein, das ich mich da total Irre.

Wegen weiteren Kosten würde ich einfach mal bei einem Örtlichen Bestattungsinstitut nachfragen. Die sollten es wissen.

Übrigens:
Mein Beileid wegen Deinem Vatter.
 
  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #3
Einarmiger

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1.) mein Beileid.

2.) ab zum Nachlassgericht und beim zust. Nachlassrechtspfleger die Erbausschlagung beurkunden lassen. Denk daran, es geht nur 6 Wochen lang ab Kenntnis vom Tod des Erblassers, die Ausschlagung bei Gericht beurkunden lassen kannst, danach gilt das Erbe automatisch als angenommen !!! Danach ist eine Erbausschlagung nur noch bei einem Notar im Wege der Erklärung über den Irrtum der Annahme des Erbes möglich !

Gib die Schlüssel dort ab und erkläre denen, dass die Polizei sie an Dich abgegeben hat ohne sich dafür zu interessieren, ob Du Erbe werden willst.
Wenn Du nicht in der Wohnung warst, sollte es überhaupt keine Probleme geben.
Nach erfolgter Ausschlagung bist Du nie Erbe geworden, Dein Erbteil geht auf die anderen noch existierenden Erben über - so, als hättest Du zum Zeitpunkt des Erbanfalls nie existiert.
Aber das soll Dir dann egal sein.
Es kann dann keiner mehr eine Forderung an Dich stellen.


P.S.: Das war keine Rechtsberatung - das ist praktisches Fachwissen, was jedem ratsuchenden Bürger vom Gericht mitgeteilt werden muss.
 
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  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #4
BastiBerlin

BastiBerlin

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danke einarmiger. also die frist ist 6 wochen und dann gilt das erbe als angetreten, wenn man erst dann erfährt dass die person verschuldet war hat man noch weitere 6 wochen um sich wieder "enterben" zu lassen. aber das nur nebenbei.

wollte halt nur wissen ob kosten durch räumung auf mich zukommen können wenn ich nicht mehr erbe bin...
 
  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #5
Einarmiger

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Stimmt, sind 6 Wochen, habe ich 6 Tage geschrieben ? Sorry, mein Fehler. :oops:
Aber der Rest stimmt. :wink:

Basti Freiburg schrieb:
wollte halt nur wissen ob kosten durch räumung auf mich zukommen können wenn ich nicht mehr erbe bin...
Einarmiger schrieb:
Es kann dann keiner mehr eine Forderung an Dich stellen
 
  • erbe nicht angetreten , wohnung räumen? Beitrag #6
BastiBerlin

BastiBerlin

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so, war heute beim nachlassgericht, alles geklärt, erbe ausgeschlagen und sogar schlüssel für wohnung bekommen um noch persönliche sachen rauszuholen. danke für eure hilfe, war alles richtig...
 
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