DVD Autoradio einbau

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  • DVD Autoradio einbau Beitrag #1
Highliner3B

Highliner3B

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hallo leute,

eine kleine geschichte was mir gestern beim autoradioeinbauen so wiederfahren ist:
ich habe mir im aktionshaus einen dvd all in one gerät ersteigert. nur wie ich das teil ausgepackt habe, naja also so ein billig gerät hatte ich schon lange nicht mehr gesehen. egal also ich voll beim einbauen und vorfreude alles funzt und spielt(10min) auf einmal geht nichts mehr, bild weg dvd weg, ich gleich die sicherungen gecheckt alles in ordnung. das ich etwas falsch angeschlossen habe, davon gehe ich nicht aus da alles funzte. :cry:
ich nehme an das es sich um einen defekt am gerät handelt, dem verkäufer schilderte ich die geschichte , aber keine reaktion bis jetzt,
was kann ich noch tun, ich habe 24 mon. garantie. er müsste mir doch eigentlich das gerät umtauschen, oder?
nebenbei ist mir aufgefallen das beim foto des dvd das typenschild abgenommen wurde und somit der hersteller unkenntlich gemacht wurde, ist sowas legal?????? :?:
fühle mich irgendwie gröber verars......

grüße

wolfgang
 
  • DVD Autoradio einbau Beitrag #2
AlexB

AlexB

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Hi !

1. Garantie solltest Du haben, wenn der Verkäufer in seiner Auktion nichts anderes geschrieben hat
2. klar darf er das Typenschild abdecken, wenn er das Teil verkauft. Er darf halt nur nicht das Typenschild abdecken und dann sagen, es wäre ein anderer Hersteller (Wenn ich z.B. einen Kühlergrill ohne emblem reinmache und verkaufe meinen Passi bei ebay als Renault Kangoo :D )


Gruß Alex
 
  • DVD Autoradio einbau Beitrag #3
Schmitti

Schmitti

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AlexB schrieb:
1. Garantie solltest Du haben, wenn der Verkäufer in seiner Auktion nichts anderes geschrieben hat

Welche Garantie meinst Du?

Und zur Frage: Wenn Du 24 Monate Garantie hast, dann sieh zu, dass Du den Hersteller des Geräts (sollte auf dem Garantieschein stehen) herausfindest.
Ansonsten, sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, kannst Du zunächsteinmal von dem ein neues Gerät verlangen.
Setze ihm am besten - freundlich aber bestimmt - eine Frist von 14 Tagen (mit Datum), um nachzuerfüllen. Sollte er sich danach noch nicht bemüht haben, Deine Ansprüche zu erfüllen, respektive, sich zu melden, würde ich ihm eine Mail schreiben, in der ich mit rechtlichen Schritten drohen würde. Notfalls auch mit Anzeige.
Am sinnvollsten wäre übrigens das Schicken von Einschreiben mit Rückschein. Zwecks Beweisführung und damit verbundenem Drohpotenzial. Auch wenn's was kostet. Musst Du halt abwägen.
So würde ich jedenfalls erstmal verfahren.
MfG,

Rüdiger
 
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