
Marcusius
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Servus Leute,
ich habe ja seit 09/10 einen neuen Wagen; und damit für mich auch erstmalig diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
Unter Punkt 32 (Bereifung und Räder) ist für beide Achsen
205/55 R16 auf 6,5Jx16 ET 42 eingetragen. (Diese sind als Winterreifen momentan auf Stahlfelge drauf.)
Unter Punkt 50 (Anmerkungen) steht ergänzend:
205/50 R17 93H M+S#6Jx17 ET45##
205/55 R16 91H#7Jx16 ET45##
215/55 R16 93H#6,5Jx16 ET42##
215/55 R16 93H#7Jx16 ET45##
235/45 R17 94H#7,5Jx17 ET47##
In der Zulassung steht nur 205/55 R16 91H.
Verstehe ich das richtig, dass -ungeachtet der Eintragung in der Zulassung- die oben aufgeführten Rad/Felgen-Kombinationen ohne zusätzliche ABE, TÜV-Eintragung etc. am Fahrzeug zulässig sind?!
Sonstige Kombinationen müssen immer zwingend eingetragen werden oder reicht da auch eine ABE?
Gruß,
Marcusius
ich habe ja seit 09/10 einen neuen Wagen; und damit für mich auch erstmalig diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
Unter Punkt 32 (Bereifung und Räder) ist für beide Achsen
205/55 R16 auf 6,5Jx16 ET 42 eingetragen. (Diese sind als Winterreifen momentan auf Stahlfelge drauf.)
Unter Punkt 50 (Anmerkungen) steht ergänzend:
205/50 R17 93H M+S#6Jx17 ET45##
205/55 R16 91H#7Jx16 ET45##
215/55 R16 93H#6,5Jx16 ET42##
215/55 R16 93H#7Jx16 ET45##
235/45 R17 94H#7,5Jx17 ET47##
In der Zulassung steht nur 205/55 R16 91H.
Verstehe ich das richtig, dass -ungeachtet der Eintragung in der Zulassung- die oben aufgeführten Rad/Felgen-Kombinationen ohne zusätzliche ABE, TÜV-Eintragung etc. am Fahrzeug zulässig sind?!
Sonstige Kombinationen müssen immer zwingend eingetragen werden oder reicht da auch eine ABE?
Gruß,
Marcusius