Bußgeld wegen TÜV Eintragungen

Diskutiere Bußgeld wegen TÜV Eintragungen im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, habe gestern eine "nette" Pozilei Kontrolle gehabt.... Nach dem anhalten wurde ich nach meinen Papieren gefragt. Als ich die dem...
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #1

Wolf-Marcus

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Hallo,

habe gestern eine "nette" Pozilei Kontrolle gehabt....
Nach dem anhalten wurde ich nach meinen Papieren gefragt. Als ich die dem freundlichen gegeben hatte, und im Fahrzeugschein nichts eingetragen war, fragte er blöd was denn mit meinen Felgen, meinem Fahrwerk und meiner Scheibenverdunkelung ist, da diese nicht in meinem Fahrzeugschein drinn stehen. Nachdem ich dann sämtliche TÜV Bescheinigungen rausholte und er sich an die Felgen kniete um alles zu überprüfen kam er bald zurück, und sagte das alles richtig ist. Er würde dann aber doch gern 50 € haben und mir dafür 3 Punkte in Flensburg geben, da in dem TÜV Gutachten für die Tieferlegung ein i.v.m. fehlt. Das soll bedeuten das ich noch ein drittes Gutachten brauche, das ich diese 18" Felgen auch mit diesem Tieferlegungssatz 40/40 fahren darf, oder das halt in dem einen TÜV Gutachen "in verbindung mit dem anderen" steht. Ist das richtig??????

Habe erstmal nicht bezahlt und dafür auch nichts bekommen (3 Pkt) und an meine Werkstatt und dem zugehörigen TÜV'er verwiesen und der dann nicht mehr so nette Polizist hat sich damit zufriedengegeben. Das ich keine SWR und LWR für meine Xenons habe ist ihm aber nicht aufgefallen. Naja, hätte er dann halt das Bundesgesetzblatt zu lesen bekommen....

Was sagt ihr dazu ??

Gruß Marcus
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #2

Fieten04

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Wenn du Einen Tieferlegungsgssatz in Verbindung mit einer nicht im FAhrzeugschein befindlichen Rad Reifenkombination fährst, muss das gesondert abgenommen werden!

um die 70€ beim TÜV

Sollte bei 40/40 und 18" kein Prob sein

Gruß
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #3

altonno

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@Wolf-Marcus:

Es stimmt. Wenn man es genau nimmt muß die Tieferlegung i.v.m Felgen eingetragen sein.

Thema Xenon: Ist zwar schon oft diskutiert worden, aber Eine Nachrüstung ist Laut Gesetz nur vor 2000 ohne LWR/SRA zulässig gewesen. Und das Problem ist, dass DU in der Beweispflich bist dass es vor dem Stichdatum erfolgt ist. Und die Aussage, dass Xenon vom Werk aus drinen war geht oft auch nicht Durch, da man es anhand des Serviceheftes nachvollziehen kann.

Gruß
AL
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #4

Gast

Nicht ganz. Meine Felgen sind eingetragen, das Fahrwerk auch. Aber: Es ist in Verbindung (Felgen+FW) abgenommen, dies ist aber nicht im Fahrzeugschein/Brief vermerkt worden. Da brauch aber auch keiner kommen von den Typen und dann meckern. Da blitzen die bei mir voll ab.

altonno

Und das Problem ist, dass DU in der Beweispflich bist dass es vor dem Stichdatum erfolgt ist.

War der Vorbesitzer (oder einer der wenns mehrere waren) [Beweis mal das Gegenteil :D ]

Und die Aussage, dass Xenon vom Werk aus drinen war geht oft auch nicht Durch, da man es anhand des Serviceheftes nachvollziehen kann.

100% Richtig
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #5

altonno

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@Schorni:

Ja, ich denke die wenigsten Polizisten werden sich die Mühe Machen das nachzuvollziehen, aber wenn die es darauf anlegen, dann können die das. Die können den Vorbesitzer kontaktieren usw.... Aber wie gesagt der Fahrzeugbesitzer ist in der Beweispflicht. z.B. Rechnung für den Einbau oder Kaufbeleg oder ähnliches....

Und wenn man sagt der Vorbesitzer usw.. und ich weiß von nichts....

Wir wissens ja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Gruß
Al
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #6
schote

schote

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altonno schrieb:
Und die Aussage, dass Xenon vom Werk aus drinen war geht oft auch nicht Durch, da man es anhand des Serviceheftes nachvollziehen kann.

was sagt das serviceheft über die xenons aus ? habe keine aber will mal welche nachrüsten bj 99
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #7

Hugo

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@schote
Im Serviceheft klebt vorne der gleiche Fahrzeugdatenträger wie in der Reserveradmulde. Auf dem sind die Ausstattungskürzel aller ab Werk verbauten (Zusatz-)Ausstattungen verzeichnet. Also kann man das daraus nachvollziehen.

Gruß Hugo
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #8

John McClane

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altonno schrieb:
@Wolf-Marcus:

Es stimmt. Wenn man es genau nimmt muß die Tieferlegung i.v.m Felgen eingetragen sein.
Das gilt für sämtliche Veränderungen, z.B. auch Sportlenkrad etc. Muß immer in Verbindung mit eingetragen werden. Gutachter verweisen oft auf andere Gutachten ("Dieses Gutachten ist gültig i.V.m. etc").
Thema Xenon: Ist zwar schon oft diskutiert worden, aber Eine Nachrüstung ist Laut Gesetz nur vor 2000 ohne LWR/SRA zulässig gewesen. Und das Problem ist, dass DU in der Beweispflich bist dass es vor dem Stichdatum erfolgt ist. Und die Aussage, dass Xenon vom Werk aus drinen war geht oft auch nicht Durch, da man es anhand des Serviceheftes nachvollziehen kann.
Mal was erfreuliches für euch, und das direkt vom Rennleiter:
Der EU sei Dank haben Xenon-Blender freie Fahrt :( .
Auch vor 2000. Hier was zum angucken und runterladen...
http://people.freenet.de/johnmcclane/gutachten.pdf ca. 1,3MB
und

http://people.freenet.de/johnmcclane/kba96.pdf ca. 1 MB

Damit dürften sich sämtliche Fragen in Bezug auf Xenon zukünftig erübrigen :D
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #9
Duke

Duke

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Na,.. das nenn ich aber mal ne gute Nachricht :D Das würde ja bedeuten das ich jedes Fahrzeug von mir, mit Xenons ausstatten könnte.

Wo kann man solche Schriftstücke eigentlich beziehen ,denn die Kopien aus dem Net sind oft nur schlecht lesbar.



mfg Duke
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #10
der bärliner

der bärliner

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@John McLane
Schau mal auf meine Seite, da findest das aktuellste Schreiben vom TÜV
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #11
PassatXL

PassatXL

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Also:

Das Auto hatte mal einen Unfall und ist am Heck repariert worden und die komplette Reserveradmulde ist getauscht und neulackiert worden. Aufkleber ist weg!
Das Service-Heft habe ich nicht!
Das Auto wurde aus der Schweiz importiert. Und soweit ich weiß, gab es vor ca. 2 Jahren einen komletten Systemausfall in der Schweiz und alle gespeicherten Daten waren weg. Also kein Fahrzeughalter mehr ermittelbar!

Wie soll es Jemand nachvollziehen, wer der Xenons eingebaut hat?

Gruß
Martin
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #12

Kolbenfresser

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PassatXL schrieb:
Wie soll es Jemand nachvollziehen, wer der Xenons eingebaut hat?

http://driverlounge.volkswagen.de/

... in dem er einfach HIER die Fahrgestell-Nummer eingibt und damit die Original-Austattung des Passis erfährt. Sehr hilfreich bei der Suche nach einem unverbastelten VW.

kennt Ihr den Link nicht ?

mfg,

der
KolbenFresser
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #13
marc

marc

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in der Driverlounge ist der 3B aber nicht drin
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #14

Baumi

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@Kolbenfresser

der ist doch so alt wie der 3BG. Und da liegt nämlich der Hund begraben. Versuche das doch mal mit einer Fgst. Nr. von 3B. Und - getestet ? Geht nicht, genau.
Die Driver Lounge geht nur für Fahrzeuge ab Modell 3BG.
Gibt man eine 3B Fgst. Nr. ein dann bekommt man folgende Meldung.... "Für das von Ihnen eingegebene Fahrzeug steht der Service dieser Lounge leider nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Interesse.
"

Many Greetz

Baumi
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #15
PassatXL

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@Kolbenfresser

Und wenn schon, die Xenons können doch z.B. 1999 nachgerüstet worden sein? Dafür gilt die Ausnahme!

Gruß
Martin
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #16

DOBI

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John McClane schrieb:
Mal was erfreuliches für euch, und das direkt vom Rennleiter:
Der EU sei Dank haben Xenon-Blender freie Fahrt :( .
Auch vor 2000. Hier was zum angucken und runterladen...


sind denn damit auch diese hella-nachrüstsets von ebay erlaubt die einfach in die normalen scheinwerfer eingebaut werden???
bzw. in die "normalen" klarglasscheinwerfer von hella?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #17
PassatXL

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Also Jungs,

Xenon ist doch sehr schon, aber nicht, wenn´s blendet!
Ich habe bei meinem Passat Xonons nachgerüstet, habe aber nicht irgendwelche Nachrüst-Sets eingebaut, sondern schon die originalen Scheinwerfer!
Die sind speziell für den Passat 3B von der Hella entwickelt worden und leuchten auch da, wo sie sollten.
Klar, daß meine Scheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber auch das richtige für die Xenon-Brenner.

Baut sich allerdings Jemand die Brenner in seine originalen Scheinwerfer ein, so handelt er schon kriminäl!
Die originalen Passat 3B Scheinwerfer sind absolut nicht für Gasentladungslampen ausgerüstet.
Der Passat 3B hat einen Scheinwerfer mit einem Spiegel und einer Streuscheibe! Das Licht von dem Leuchtmittel wird durch den Spiegel an die Streuscheibe geleitet und durch sie auf die Straße projeziert! Wie gesagt (geschrieben) auf die Straße!
Dabei spielt natürlich auch die Abmessung des Leuchtmittels eine große Rolle, aber auch die Kelvin-Gradzahl!
Damit meine ich, daß der Xenon-Brenner von den Abmessungen anders ist und auch das, daß er vielleicht Bereiche ausleuchtet, die eine normale Halogenlampe nicht ausleuchten kann, da sie zu schwach ist!
Es gibt wohl Xenon-Scheinwerfer, die eine Streuscheibe haben, z.B. E-Klasse (Vorgängermodell). Aber auch diese sind speziell für dieses Fahrzeug entwickelt worden!

Bei uns in der Stadt gibt es einige Experten, die sich in ihre Scheinwerfer Xenon-Brenner eingebaut haben. Wenn so einen vor mir habe, kriege ich Angst! Abgesehen davon, daß ich nicht mehr sehen kann, denke ich, daß ein UFO vor mir landet!
ABSOLUTE BLENDER!!! Die Dinger leuchten überall hin, nur nicht auf die Straße! Das bedeutet auch für den Jenigen, daß er auch selbst nichts von der Straße sieht!
Und glaubt mir, passiert irgendetwas, wo so einer und ich in einen Unfall verwickelt werden, ist er dran! Garantiert! Auch wenn er nicht schuld ist!
Ich setze soetwas gleich mit den Jenigen, die sich die Rückleuchten schwärzen!

Etwas anders sieht es bei Scheinwerfern mit einer Linse aus. Die gibt es allerdings nicht im Passat serienmäßig (außer China). Da ist es etwas einfacher. Da das Licht durch die Linse auf die Straße geworfen wird. Die Lampe bzw. der Brenner sitzen direkt dahinter, d.h. baut man sich einen Adapter zusammen, der den Brenner mit dem gleichen Abstand zu Linse wie die H7-Birne hält, müsste das Licht genauso auf die Straße geworfen werden.

Zur Info:
Scheinwerfer mit Streuscheibe: D2-R Brenner
Scheinwerfer mit Linse: D2-S Brenner

Also, macht Euch nicht strafbar, die Xenonscheinwerfer sind nicht einfach so so teuer. Die Entwicklung kostet auch Geld!

Gruß
Martin
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #18

John McClane

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Wolf-Marcus schrieb:
Das ich keine SWR und LWR für meine Xenons habe ist ihm aber nicht aufgefallen. Naja, hätte er dann halt das Bundesgesetzblatt zu lesen bekommen....

Was sagt ihr dazu ??

Gruß Marcus

Kleines Update:
Das Gesetzblatt nütz nix, weil, man muß es richtig lesen: [...]Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Im Feld Bemerkungen/Hinweise kann auf eine fehlende Leuchtweitenregelung und/oder Scheinwerferreinigungsanlage
hingewiesen werden.[...]

Genau DAS ist mir bei einer Kontrolle nachzuweisen.
Es spricht sich langsam rum...
 
  • Bußgeld wegen TÜV Eintragungen Beitrag #19
PassatXL

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Mein kleines Update zum kleinen Update von John McClane:

Jeder Scheinwerfer hat ein E-Prüfzeichen und die dazugehörige Nummer.
Anhand dieser Nummer ist es nachprüfbar, daß der originale Xenonscheinwerfer nur mit einer SRA und LWR zu betrieben ist!
Es gibt einfach keine Ausnahmen für den Passat, auch wenn er vor 99 zugelassen wurde!

Gruß
Martin
 
Thema:

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