Also ich habe mich heute mal schlau gemacht.Da der Grill von FK schon
ewig bei mir rumliegt , habe ich heute mal bei der DEKRA nachgefragt , ob man für den Grill : <ABS> FKSG 068 steht bei meinem hinten drauf eine ABE braucht oder nicht.Daraufhin haben sie mir folgendes gemailt.
Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.
Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
Ich werde mir das ausdrucken und ins Auto legen ,fall`s jemand fragen sollte.Hoffe ich konnte Euch weiterhelfen.
Passaratie