oli1982
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Hallo,
bei uns geht zwischen Dorf (Kleinkoschen) und See (Senftenberger See) die Bundesstrasse B97 lang. Da die Geschwindigkeit in der Umgebung der Dorfeinfahrt auf 60km/h gedrosselt werden soll und das so kaum ein wirklich korrekt macht (80 is da kein DIng) wird dort öfters geblitzt.
Das war die Vorgeschichte. Nun zum Hauptanliegen:
Die Geschwindigkeitshüter müssen sich dann aber mit Ihrem hässlichen Blitzerauto mitten ins Wasserschutz - und Naturschutzgebiet stellen um blitzen zu können. Dürfen die das überhaupt? Weil laut Auskunft der Oberen und unteren Naturschutzbehörde müsste dafür eine Genehmigung vorliegen, wenn man ein PKW auf unversiegeltem Gelände und dann noch in einem Wasser- bzw. Naturschutzgebiet abstellen will. Diese Genehmigung liegt aber in keinster Weise vor! Laut Naturschutzbehörde.
Die Person im Blitzerauto sagte mir, dass die Polizei das dürfte von wegen §35 irgendwas und Polizei hätte alle Rechte. Das verwirrt mich aber ein bisschen. Gibts es so ein Gesetz wirklich? Und wenn ja hat jemand den genauen Wortlaut dafür, dass die im Naturschutzgebiet rumstehen dürfen?
Weil eigentlich ist das doch ne Straftat oder?
bei uns geht zwischen Dorf (Kleinkoschen) und See (Senftenberger See) die Bundesstrasse B97 lang. Da die Geschwindigkeit in der Umgebung der Dorfeinfahrt auf 60km/h gedrosselt werden soll und das so kaum ein wirklich korrekt macht (80 is da kein DIng) wird dort öfters geblitzt.
Das war die Vorgeschichte. Nun zum Hauptanliegen:
Die Geschwindigkeitshüter müssen sich dann aber mit Ihrem hässlichen Blitzerauto mitten ins Wasserschutz - und Naturschutzgebiet stellen um blitzen zu können. Dürfen die das überhaupt? Weil laut Auskunft der Oberen und unteren Naturschutzbehörde müsste dafür eine Genehmigung vorliegen, wenn man ein PKW auf unversiegeltem Gelände und dann noch in einem Wasser- bzw. Naturschutzgebiet abstellen will. Diese Genehmigung liegt aber in keinster Weise vor! Laut Naturschutzbehörde.
Die Person im Blitzerauto sagte mir, dass die Polizei das dürfte von wegen §35 irgendwas und Polizei hätte alle Rechte. Das verwirrt mich aber ein bisschen. Gibts es so ein Gesetz wirklich? Und wenn ja hat jemand den genauen Wortlaut dafür, dass die im Naturschutzgebiet rumstehen dürfen?
Weil eigentlich ist das doch ne Straftat oder?