Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Diskutiere Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Genauso isses halt nicht mehr. Solange Ermittlungen zum Halter laufen, ist die Frist unterbrochen und läuft mit Abschluss der Ermittlungen für...
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  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #21
Einarmiger

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Genauso isses halt nicht mehr.
Solange Ermittlungen zum Halter laufen, ist die Frist unterbrochen und läuft mit Abschluss der Ermittlungen für den jetzt ermittelten Halter weiter. Da gibt es auf dem Original des Bussgeldbescheides (in der Akte !) ein Feld, wo die 2 Daten einzutragen sind.
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #22
Highlander

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Solange die Anhörung im Verfahren gegen "Unbekannt" (es wird ja erst vermutet das es der Halter ist) läuft, ist die Frist nicht unterbrochen. Solange das nicht gesetzlich anders geregelt ist, kann man sich auch auf das selbe Gesetz was immer noch so geschrieben steht, berufen. Ob es ein einzelnes anderes Urteil gibt oder nicht. Die Kosten die für einen solchen Rechtsstreit ergehen würden, wäre für eine Stadtverwaltung, Bußgeldstelle zu viel Aufwand. Sollte es doch zu einem Rechtstreit kommen, kann ein guter Anwalt das in der ersten Verhandlung abschmettern. Zumal ein Streit um 35€ eigentlich indiskutabel ist. :wink: Und ein optischer Vergleich, sprich Foto ist Frau zu sehen, Halter ist ein Mann, besteht jeden Gerichtstest :wink: Zumal man gegen die eigene Verwandschaft ein Aussageverweigerungsrecht hat. Von daher ist der Halter, nicht gleich als Täter zu sehen. Und diese Form der Halter/Täter feststellung ist noch nicht geändert :wink: Solange nicht das Bußgeldverfahren gegen einen eindeutig ermittelten Täter eröffnet ist, läuft die Frist weiter. So ist es schon bei solch "minderschweren" Vergehen wie Parken :wink:

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass der Erlass eines Bußgeldbescheids durch die beklagte Verwaltungsbehörde gegen eine Fahrzeughalterin wegen eines Parkverstoßes willkürlich war und mithin eine Amtspflichtverletzung i.S. § 839 BGB darstelle, weil die Beklagte nur aufgrund der Haltereigenschaft auf die Fahrzeugführung der Klägerin geschlossen hatte. Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts vor Erlass eines Bußgeldbescheids bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (LG Frankfurt/M)

Und solange gegen mich kein Bußgeldverfahren eröffnet ist, kann mir auch keine Frist-Unterbrechung angeboten werden. Weil Unbekannt heisse ich nicht. :wink: Und nur mit der Vermutung ich wäre der Täter, wird kein Gericht sagen: jawohl Sie sind Unbekannt :wink:

Ich heisse nämlich Schlumpi 8)
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #23
Bigmurdock

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Was lange währt... wird leider nicht gut!

Heute kam bekam ich also den gelben Brief. (Zustellungsurkunde) Darin der Bußgeldbescheid. "Auch aufgrund Ihrer Einlassung konnte von der Bußgeldbescheidung nicht abgesehen werden. Messung einwandfrei!"

Macht 100,10 €, 3 Punkte und die Erkenntnis, dass man sich besser an die Geschwindigkeit halten sollte. Na ja was solls. Ein Fahrverbot hätte mich härter getroffen. Wenn ich jetzt wieder 10 Jahre unfallfrei und blitzfrei fahre, dann sind die Punkte ja auch wieder weg. :wink:
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #24
Einarmiger

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Neee, nicht 10 Jahre. 2 Jahre nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung sind die Punkte zu löschen (Stand 01.07.04).

Wenn Dir in den nächsten 2 Jahren nichts passiert, was in den Punktebereich hineinragt (Bussgelder ab 40 €), dann verlängert sich das auch nicht.
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #25
doc-s

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Floppmann schrieb:
Also hat er einen Auszug angefordert um zu sehen wieviel Punkte ich z.Zt. habe ( 9 ). Dann habe ich von ihm die Mitteilung bekommen, das wenn nichts neues kommt am 06.12.2004 4 Punkte verfallen ...

Dazu muss ich jetzt mal was fragen. Mir ist es so bekannt, wie Einarmiger schrieb, dass nämlich nach zwei Jahren ohne "flensburgrelevante" Vorfälle alle Punkte gelöscht werden. Unter welchen Bedingungen können denn, wie von Flopmann geschrieben, einzelne Punkte verfallen??
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #26

DieMullemaus

Gelöscht wegen:
Zu kompliziert und kein Interesse
 
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  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #27
Einarmiger

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Mein Gott, müsst ihr denn immer alles so komplizieren und mit Ausnahmen und Besonderheiten auffahren ?

Das verwirrt die Meisten hier mehr als es beantwortet und war hier nicht die Frage.

Bigmurdock schrieb:

Nach 10 unfallfreien und blitzfreien Jahren, hatte ich es in diesem Jahr nicht so mit dem Autofahren

Das bedeutet, er ist vor dem Gesetz Ersttäter, @Mullemaus, nichts mit Sondertilgungsfristen unf Fristverlängerungen, hier gilt die Standardfrist.
Die von ihm angeführten zehn Jahre bezogen sich wohl eher scherzhaft auf seine vorherige unauffällige Fahrweise.

Warum müsst ihr immer alles Verkomplizieren ?
Einfach nochmal die Frage durchlesen, spart einen Haufen Zeit und macht die Threads übersichtlicher und informativer.
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #28
Bigmurdock

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@ Einarmiger: :top: Ich hatte grundsätzlich nur die Frage gestellt, wie der Fristverlauf ist. Ich wollte nicht wissen, wie ich um die Strafe rumkomme etc.
Hier ist soviel Paragraphendeutsch geschrieben worden, was ich auch nach dreimal lesen nicht 100 %-ig verstanden habe, obwohl ich auch ein Bürokratenmensch bin :!: :?:

Du hast Recht, die 10 Jahre waren scherzhaft gemeint! Deshalb hab ich ja auch das :wink: dahinter gemacht.

@ Danke für die Antworten - trotzdem!
 
  • Blitz - Wann beginnt die Verjährungsfrist? Beitrag #29
Einarmiger

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Gut, dass wir das geklärt haben.

Da Deine Frage nun eindeutig geklärt ist bzw. sich durch die Zustellung erledigt hat, mache ich hier zu, sonst führt das nur wieder zu endlosen Diskussionen auf Fragen, die keiner gestellt hat.

Gute Nacht rundum ! :D
 
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