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  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #21

Police Interceptor

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Hmm, also ich sag dazu auch nur folgendes:

Was hat denn das mit Wegelagerei zu tun?! Wenn auf einem bestimmten Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und man fährt schneller, dann muss man damit rechnen, dass es ein "Foto" gibt.
Also ist man doch selbst schuld, oder?! Dann kann man sich doch hinterher nicht beschweren, denn man weiß ja im Prinzip, dass man etwas falsch gemacht hat...
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #22

John McClane

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sukram_trebe schrieb:
Mich haben sie diesen Monat 2 mal geblitzt.

Diese Vagabunden und Wegelagerer stehen überall an lukrativen Stellen..

Immer diese bösen Worte....

Ich komme mir momentan vor wie in der ehemaligen DDR, wo auf der Autobahn eine schrittweise Geschwindigkeitsbegrenzung war bis auf Tempo 30 mit anschliessender Messung und Kasse für Fahrzeuge aus Westdeutschland.

Es steht auf diesen Zetteln (einmal 20,- EUR und einmal 35,- EUR), wenn man nicht zahlt, gibts einen 18,- EUR teureren Bussgeldbescheid.

Stimmt. Und was sagen wir dazu? Selber schuld.

Was passiert dann? Wie wollen die den Wegezoll kassieren?
Ein Auto ist nicht auf mich zugelassen und ein Gerichtsvollzieher kommt auch nicht zu mir (der kennt schon das Buch - "Der Weg war umsonst").

Der Halter muß Angaben machen, es sei denn, er ist mit dir verwandt.

Kann ich diese 55,- EUR auch in Tagessätzen im Knast absitzen?
Damit wäre ich sofort einverstanden und hoffentlich machen es mir 100.000 Leute nach. Mal sehen, was sich die Abzocker dann ausdenken.

Zahlen mußt Du eh. Und so wie Du Dich hier äußerst, könnte man darüber nachdenken, dir die Fahrerlaubnis zu entziehen, da Du charakterlich zum Führen von Kfz im öffentl. Verkehr nicht geeignet zu sein scheinst. Vgl. § 2(12) StVG

@madmops:Um zum Thema zurückzukommen: Es kann sein, dass man Dir Vorsatz unterstellt, da Du ständig (5mal wäre dann ständig) zu schnell bist. Dann kann das Verwarnungsgeld zu einer Geldbuße erhöht werden und es gibt Punkte. Kann man machen. Anstelle von 30 Euro dann 50 und ein Punkt.
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #23

FrankS

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immerhin: gegen steigende Kraftsoffpreise kann ich relativ wenig tun, gegen höhere Steuern sowieso nicht, wenn ich in der Stadt parken will, zahle ich im Parkhaus, dazu kommt noch der Wertverlust und Reparatur und Wartung, nicht zu vergessen die Versicherung. Autofahren ist eben teuer.

Aber: Gegen Bussgelder wegen zu schnellem Fahren kann ich mich zu 100% schützen. Ich halte mich grundsätzlich an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen, langsamer als andere bin ich da eigentlich nicht, das hole ich dann in den freien Abschnitten wieder auf. Ausserdem: Was gibt es schöneres, als am Ende einer Baustelle von 80 auf 210 zu beschleunigen und die S-Klasse, die kurz vor Ende der Baustelle noch überholen wollte, stehen zu lassen :D

Gruß,

"Der sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halter"
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #24

mullemaus

had schrieb:
was heißt nicht zweimal an einem Tag? :eek: :eek: :eek:
Mich hats seit mehreren Jahren das erste (und zweite) Mal innerhalb weniger Minuten (20 km?) erwischt

An einem Tag zweimal geblitzt - zweimal Fahrverbot

Wird ein Autofahrer an einem Tag zweimal hintereinander geblitzt, wird er auch zweimal bestraft. Dazwischen müssen aber mindestens 75 Minuten und eine Fahrstrecke von 130 km liegen (OLG Jena, Az. 1 Ss 71/99).

GENAUE Kontrolle kann auch was bewirken. -----> zb:

Datum im Bußgeldbescheid falsch - keine Strafe
Wenn das Datum eines Bußgeldbescheides nicht stimmt, kann ein Verkehrsrowdy nicht verurteilt werden. Fall: Der Tatzeitpunkt war falsch datiert. Dem Verkehrssünder blieben so 150 Mark Geldbuße und vier Punkte erspart (AG Paderborn. Az. 23a OWi 201/99).



Die Mullemaus
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #25

John McClane

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Mullemaus schrieb:
An einem Tag zweimal geblitzt - zweimal Fahrverbot

Wird ein Autofahrer an einem Tag zweimal hintereinander geblitzt, wird er auch zweimal bestraft. Dazwischen müssen aber mindestens 75 Minuten und eine Fahrstrecke von 130 km liegen (OLG Jena, Az. 1 Ss 71/99).
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es dazu eine aktuellere rechtsprechung, nämlich das derjenige noch fetter bestraft wird, weil man ihm VORSATZ unterstellt!!

GENAUE Kontrolle kann auch was bewirken. -----> zb:

Datum im Bußgeldbescheid falsch - keine Strafe
Wenn das Datum eines Bußgeldbescheides nicht stimmt, kann ein Verkehrsrowdy nicht verurteilt werden. Fall: Der Tatzeitpunkt war falsch datiert. Dem Verkehrssünder blieben so 150 Mark Geldbuße und vier Punkte erspart (AG Paderborn. Az. 23a OWi 201/99).
Klar, Formfehler :wink:
Passiert aber äußerst selten :D ....
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #26

alien2020

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hey john

nur ma so ne informative frage, fährst du immer strich die geschwindigkeit die angegeben ist ?

mfg tobias
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #27

John McClane

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alien2020 schrieb:
hey john

nur ma so ne informative frage, fährst du immer strich die geschwindigkeit die angegeben ist ?

mfg tobias
Ist ne Fangfrage, ne 8) ?! Natürlich nicht!!! Aber ich fahre nie so, dass ich andere gefährde, auch im Dienst nicht!
Soll heißen, ich fahre auch schon mal 65 wo ich nur 50 darf oder 140 wo nur 120 erlaubt sind.
ABER: Ich würde NIE mit 50 oder 60 Sachen durch eine Spielstrasse oder 30er Zone rasen!!!!!
Frage ausreichend beantwortet? Wenn Du darauf hinaus wolltest - ich bin kein Moralapostel! Kommt vielleicht manchmal so rüber, aber das geschriebene Wort ist oft schwer so rüberzubringen, wie es tatscählich gemeint ist... :wink:
 
  • blitz blitz blitz blitz blitz Beitrag #28

alien2020

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nein war keine fangfrage, wollte es nur mal so wissen.

mfg tobias
 
Thema:

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