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Besteht eigentlich eine Mitnahmepflicht für Ersatz-/Noträder oder entsprechende Pannensets?
Ich habe mit dem letzten Wechsel auf Winterreifen mein Ersatzrad mit in den Keller geschmissen, da ich in den 13 Jahren nie Gebrauch davon machen musste und daher nicht einsehe warum ich das Ding die ganze Zeit spazieren fahre und entsprechenden Sprit verblase. Klar siehts doof aus wenn ich dann wegen einer Panne irgendwo auf der Strasse stehe und mir nicht helfen kann und vielleicht kostets dann auch was, aber ich frage mich ob ich im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle dafür auch eine vor den Latz bekommen kann, quasis so als wenn ich das Notfallköfferchen nicht dabei hätte oder so?
Ich habe mit dem letzten Wechsel auf Winterreifen mein Ersatzrad mit in den Keller geschmissen, da ich in den 13 Jahren nie Gebrauch davon machen musste und daher nicht einsehe warum ich das Ding die ganze Zeit spazieren fahre und entsprechenden Sprit verblase. Klar siehts doof aus wenn ich dann wegen einer Panne irgendwo auf der Strasse stehe und mir nicht helfen kann und vielleicht kostets dann auch was, aber ich frage mich ob ich im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle dafür auch eine vor den Latz bekommen kann, quasis so als wenn ich das Notfallköfferchen nicht dabei hätte oder so?