Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ????

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  • Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ???? Beitrag #1
kalkreiber80

kalkreiber80

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Hallo,

wir haben vor das Auto meiner Freundin an ausländische Autohändler zu verkaufen.
Das Fahrzeug weist aber div. Mängel auf wie z.B.:

- ABS-Leuchte brennt
- Airbag - Leuchte brennt
- Auspuff defekt (Flexstück)
- Hadbremsseile gerissen
- TÜV noch diesen Monat

Jetzt ist meine Frage:

Muß ich denen diese Mängel nennen oder ist das gekauft wie gesehen ?

Wenn sie nicht damit fahren sind sie ja selbst schuld, so haben mir das einige Leute erzählt (u.a.a. unsre Verkäuferin aus dem VW-AH), demzufolge gekauft wie gesehen.

Habe die dann auch Rückgaberecht ?
Können die mich im Nachhinein ranziehen wenn sie die Mängel merken, bzw. wenn sie die Karre weiterverkaufen, bzw. wenn was damit passiert ?

Danke
MfG Jan
 
  • Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ???? Beitrag #2

herrhuebsch

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kalkreiber80 schrieb:
Muß ich denen diese Mängel nennen oder ist das gekauft wie gesehen ?
Habe die dann auch Rückgaberecht
Danke
MfG Jan

Also da du als Privatperson verkaufst kannst du ja auch keine Garantie geben. Ich würde sowas auch nur mit Kaufvertrag machen( habe ich sogar mit meinem Passi vom Schwiegervater gemacht)
Da kannst du jegliche Garantie, Rücknahme, Wandlung ausschließen.
Verträge gibt es z.Bsp.bei http://www.mobile.de

Da die sich den Wagen vorher anschauen sollten, müsste die diese offensichtlichen Fehler wie die Airbag Leuchte auch entdecken.

Du darfst nur keine Mängel verschweigen wie z.Bsp. Unfallwagen oder ähnliches. Das wäre dann im Zweifelsfall arglistige Täuschung.

Da die meißten Autos aber ins Ausland gehen ist es egal. ob da irgendwo eine Lampe brennt oder ob der TÜV hat oder nicht. In Afrike oder im Nahen Osten gibt es keinen TÜV. :D
Hoffe trotz wenig Ahnung davon ein bißchen geholfen zu haben.
 
  • Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ???? Beitrag #3

3BGChris

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noch wichtiger:

die kohle im beisein des käufers auf der bank prüfen lassen!
nicht dass es hinterher böse überraschungen gibt
 
  • Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ???? Beitrag #4

Vermeer

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Was noch viel wichtiger ist. Lass dir den Pass vom Käufer zeigen und schreib dir seine Kontaktdaten auf. Wenn du nur den Kaufvertrag hast ohne seine Anschrift kannste Probleme bekommen falls sie das Auto vor der Grenze im Busch stehen lassen. Es ist schon sehr oft vorgekommen das sie das Auto nich über die Grenze bekommen haben und es dann im Busch ausgeschlachtet und stehen gelassen haben. Dann wirst du als letzter Besitzer angeschrieben ...
 
  • Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ???? Beitrag #5

V6Fahrer

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Hi,
also wenn ich ein "defektes" Auto verkaufe schreibe ich immer in den Kaufvertrag: Bastlerfahrzeug-bedingt fahrbereit und bedingt verkehrssicher.
Der Ausschluß der Gewährleistung steht ja meist in privaten Kaufverträgen schon drinne.
Wie schon gesagt wurde darfst Du nur nichts verschweigen, wenn die Dich nach Mängeln fragen bzw bestimmte Auskünfte haben wollen, dann kanns Probleme geben.
Und ja auch der Ausweis ist wichtig das Du den siehst bzw die Nummer im Kaufvertrag vermerkst, ist mir auch schonmal so gegangen das ich ein Unfallwagen verkauft hab und mich 2 wochen später jemand anrief ich solle meinen Schrott von seinem Grundstück holen, habe dem dann den Kaufvertrag gefaxt und gut war.
Auch würde ich nur noch abgemeldet übergeben, kann sonst schonmal sein das Du noch 2-4 Wochen Versicherung etc zahlst weil die es nicht nötig haben abzumelden.

mfg
 
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