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Hallo,
wir haben vor das Auto meiner Freundin an ausländische Autohändler zu verkaufen.
Das Fahrzeug weist aber div. Mängel auf wie z.B.:
- ABS-Leuchte brennt
- Airbag - Leuchte brennt
- Auspuff defekt (Flexstück)
- Hadbremsseile gerissen
- TÜV noch diesen Monat
Jetzt ist meine Frage:
Muß ich denen diese Mängel nennen oder ist das gekauft wie gesehen ?
Wenn sie nicht damit fahren sind sie ja selbst schuld, so haben mir das einige Leute erzählt (u.a.a. unsre Verkäuferin aus dem VW-AH), demzufolge gekauft wie gesehen.
Habe die dann auch Rückgaberecht ?
Können die mich im Nachhinein ranziehen wenn sie die Mängel merken, bzw. wenn sie die Karre weiterverkaufen, bzw. wenn was damit passiert ?
Danke
MfG Jan
wir haben vor das Auto meiner Freundin an ausländische Autohändler zu verkaufen.
Das Fahrzeug weist aber div. Mängel auf wie z.B.:
- ABS-Leuchte brennt
- Airbag - Leuchte brennt
- Auspuff defekt (Flexstück)
- Hadbremsseile gerissen
- TÜV noch diesen Monat
Jetzt ist meine Frage:
Muß ich denen diese Mängel nennen oder ist das gekauft wie gesehen ?
Wenn sie nicht damit fahren sind sie ja selbst schuld, so haben mir das einige Leute erzählt (u.a.a. unsre Verkäuferin aus dem VW-AH), demzufolge gekauft wie gesehen.
Habe die dann auch Rückgaberecht ?
Können die mich im Nachhinein ranziehen wenn sie die Mängel merken, bzw. wenn sie die Karre weiterverkaufen, bzw. wenn was damit passiert ?
Danke
MfG Jan