Auto abgeschleppt,

Diskutiere Auto abgeschleppt, im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallöle, bräuchte mal Eure Hilfe. Einem Bekannten ist heute morgen das Auto abgeschleppt worden (stand der Müllabfuhr im Weg). Zwar kam er noch...
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #1

Mummelratz

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Hallöle,

bräuchte mal Eure Hilfe.

Einem Bekannten ist heute morgen das Auto abgeschleppt worden (stand der Müllabfuhr im Weg). Zwar kam er noch dazu, wie der Abschleppdienst das Auto aufgeladen hatte. Aber der Bitte, das Auto doch wieder herauszugeben und runter zu lassen, verweigerte sich die Abschleppfirma und nahm das Auto mit.

Darf das denn eine Abschleppfirma einfach so machen?

Meiner Meinung nach muss das Abschleppunternehmen das Fahrzeug umgehend wieder hergeben, wenn der Fahrer wieder auftaucht. Gibt es da irgendwo schon ein Urteil für so einen Fall?
Das allerdings die Anfahrt des Abschleppdienstes bezahlt werden muss, ist uns schon klar..
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #2
Einarmiger

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Das ist recht schwierig - ab zum Anwalt und prüfen lassen, inwieweit die Mitnahme zum Zwecke der Erlangung noch höherer Gebühren trotz Erscheinen am Ort des Geschehens gerechtfertigt gewesen ist. Auslösen muss er es erst einmal - wehren kann er sich doch trotzdem.
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #3

tdiler2

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Beim Auslösen nicht vergessen auf die Rechnung zuschreiben:

Zahlung unter vorbehalt
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #4

PassatHaza

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Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dass, sobald das Fahrzeug mit den Rädern in der Luft ist und der Fahrzeuglenker dazukommt, das Fahrzeug nicht mehr sofort ausgefolgt wird.
Es kann nur mehr bei der Fahrzeugverwahrstelle ausgelöst werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Zitat: Die Abschleppkosten sind vom Störer zu entrichten. Wenn der Fahrer nach Benachrichtigung einer Abschleppfirma noch vor dem Beginn der Verladung erscheint und sein Fahrzeug entfernt, werden aber immer noch Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeuges fällig.

http://www.ra-karlbrenner.de/parken,_abschleppen_kosten.htm
Zitat: Keine Abschleppkosten fallen dann an, wenn der Fahrzeugführer noch rechtzeitig erschein, um das Fahrzeug selbst wegzufahren. Allerdings: Die Stornierung des Abschleppauftrags muss noch mögliche sein, oder der Abschleppwagen kann ein anderes Fahrzeug an den Haken nehmen.
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #5

John McClane

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Der Pkw muß wieder herausgegeben werden!
Es stellt eine Nötigung und eine unbefugte Rechtsbesorgung dar, wenn der Pkw nicht herausgegeben wird.
Bei uns nennt man das Leerfahrt mit Tätigkeit des Unternehmens. Diese Kosten müßen auch übernommen werden.
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #6

PassatHaza

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John McClane schrieb:
Der Pkw muß wieder herausgegeben werden!
Es stellt eine Nötigung und eine unbefugte Rechtsbesorgung dar, wenn der Pkw nicht herausgegeben wird.
Bei uns nennt man das Leerfahrt mit Tätigkeit des Unternehmens. Diese Kosten müßen auch übernommen werden.

Es ging doch darum, ob der Pkw noch nach Beginn des Aufladens auf den Abschlepper herausgegeben werden muss.
Dies ist aufgrund er oa. Rechtsauskunft von RA Brenner
Zitat: Keine Abschleppkosten fallen dann an, wenn der Fahrzeugführer noch rechtzeitig erschein, um das Fahrzeug selbst wegzufahren.
dann ja nicht mehr möglich.

Das Fahrzeug wird ja herausgegeben, aber erst nach Bezahlung der Schleppgebühren.

Betreffend "Nötigung und eine unbefugte Rechtsbesorgung":
Leider ist diese Vorgangsweise gesetzlich gedeckt oder würde sonst ein Rechtsanwalt eine derartige Auskunft erteilen??
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #7

John McClane

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Vielleicht solltest Du den Anwalt wechseln...
Der Wagen war doch schon drauf auf dem Schlepper, also ist der Unternehmer tätig geworden.
Der Wagen muß dann umgehend wieder ausgehändigt werden, die bis dahin angefallenen Arbeiten müßen gezahlt werden.
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #8
Einarmiger

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@PassatHaza, nicht alles, was bei Euch gedeckt ist, ist es auch bei uns - die Unterschiede haben wir ja schon oft festgestellt.

Und ehrlichgesagt würde ich, wenn ich unbeleckt wäre, als dt. Staatsbürger dem Hinweis eines dt Polizisten, nicht dem seines österr. Kollegen folgen ;-).
 
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  • Auto abgeschleppt, Beitrag #9

PassatHaza

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  • Auto abgeschleppt, Beitrag #10
Einarmiger

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Jetzt beruhige Dich mal !!! Eure komischen Ösi-Vorschriften im Strassenverkehr lassen sich nunmal nur zu 75 % auf uns anwenden, da kann auch Dein Ausflippen nichts daran ändern !

Ich kenne das auch nur, wie es JMC sagt - und aus meiner beruflichen Erfahrung einige Anwälte, deren Wissen nicht die Pappe ihrer Visitenkarte wert ist !!!

(Das soll keine allgemeine Verunglimpfung des gesamten Standes darstellen !!!)
 
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  • Auto abgeschleppt, Beitrag #11
Einarmiger

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Naja, wenn Du meinst ... dann wirst Du wohl an den einzig unfehlbaren RA geraten sein, wenn Du so beharrlich bei Deiner Meinung zu versuchen bleibst. Ist mir am Ende auch egal.
Ich kenne die Abschlepper aus Erfurt - wenn der Kumpel des Threaderöffners denen auf den Leim gegangen ist ... den Rest denke ich mir.


.............. nanu - wo ist PassatHazas Statement hin ? Ich wars nicht, ders gelöscht hat !!!
 
  • Auto abgeschleppt, Beitrag #12

John McClane

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PassatHaza schrieb:
Vielleicht solltest du mal nen Anwalt konsultieren, bevor du hier unqualifizierte Äusserungen tätigst, die jeglicher Rechtsmeinung entbehren.

Der konsultierte RA ist aus D und stellt dies auch eine dt. Rechtsmeinung dar. Auch ist ein Polizist kein Rechtsanwalt.

Das habe ich, mein Bester. Daher weiß ich es ja auch besser.
Unqualifiziert äußert sich derzeit nur einer hier.
 
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