Audi S6 Tfl , Polizei will ABE

Diskutiere Audi S6 Tfl , Polizei will ABE im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; wurde heute von der Polizei netterweise angehalten , mein auto stand auf den parkplatz , zündung an , tagfahrlich auch an ... sofort kam die...
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #1
Passat-OVP

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wurde heute von der Polizei netterweise angehalten ,
mein auto stand auf den parkplatz , zündung an ,
tagfahrlich auch an ...

sofort kam die frage " was sind das für lichter "

meine antwort natürlich , die tagfahrleuchten vom audi s6 ...
eine e prüfnummer ist auf den leuchten vorhanden ...

den Netten ........ war es egal ,
er meint , egal ob e prüfzeichen oder nicht es muss eine
ABE vorhanden sein ...


nun die frage kennt sich wer aus???
hat sowas schonmal wer gehabt oder
hat vll auch jemand dazu das passende???


**gruß
david
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #2

Mole

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Hi, ich hab sie selbst nicht verbaut.
Aber hier: http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/index.htm
steht das drin......
Dank E-Prüfzeichen ist eine Eintragung nicht erforderlich, es hat sich aber gezeigt das die
Polizei da nicht so bewandert ist. Es ist also besser die Leuchte vom TÜV eintragen zu
lassen, diese Eintragung geht dank Prüfzeichen problemlos vonstatten. So sieht die
Eintragung bei mir aus.
http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/S6-TFL-Eintragung.jpg
...uvm.

mfg Mole
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #3
Passat-OVP

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bei Wikipedia steht dies..
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

aber wenn man sich den § der StVZO anschaut steht dann
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

ich nehme jetzt bezug auf " solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat "

ist der 3b der gleiche fahrzeugtyp wie der S6 ?? :?:



EDIT :
habe auf passatplus.de dieses durch die info gefunden
stimmt das ?? nicht das ich bei der polizei noch was falsches angebe ;)
( motor is ein ADR )
E-Prüfnummer.

E1*95/54`0043*

Kennzeichnung
RL oo A02
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #4
s_heinz

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Hallo,

das Thema ist schon alt und bekannt.
Dennoch hier was in Kurzfassung:
Die Polizei war im vorliegenden Fall einfach nur falsch informiert.
Die S6 TFL dürfen natürlich, da E-Nummer vorhanden, an jedem Fahzeug angebaut werden, wenn die elektrische Schaltung und die Einbauposition für Tagfahrlicht und Standlicht den Vorgaben entspricht!

Hier kann man dazu mehr lesen...
KLICK MICH
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #5

BennySchmidt

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also ich bin auch der meinung dass das e-prüfzeichen doch extra dafür gemacht ist um die lästigen eintragungen zu ersparen,.... also bisher hatte ich immer glück wenn sie mich angehalten haben , bzw mir mal wieder einer reingeballert ist.
einmal in bielefeld waren zwei so jungbullen ( von der wiese entlaufen) und wollten mir auch eine auf groß machen und fragten nach den eintragungen für front und heckleuchten ,....als ich sie darauf hinwies, das anbauteile mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei sind und sie ja eigentlich so kompetent in ihren beruf seien müssten, dass sie das wissen müssten,...waren sie gott sei dank still.... hinterher wurde mir bewusst das der schuss auch nach hinten losgehen konnte, und sie mir die ganze karre auf links hätten drehen können.<br /><br />-- 26.01.2010 - 13:27 --<br /><br />also ich bin auch der meinung dass das e-prüfzeichen doch extra dafür gemacht ist um die lästigen eintragungen zu ersparen,.... also bisher hatte ich immer glück wenn sie mich angehalten haben , bzw mir mal wieder einer reingeballert ist.
einmal in bielefeld waren zwei so jungbullen ( von der wiese entlaufen) und wollten mir auch eine auf groß machen und fragten nach den eintragungen für front und heckleuchten ,....als ich sie darauf hinwies, das anbauteile mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei sind und sie ja eigentlich so kompetent in ihren beruf seien müssten, dass sie das wissen müssten,...waren sie gott sei dank still.... hinterher wurde mir bewusst das der schuss auch nach hinten losgehen konnte, und sie mir die ganze karre auf links hätten drehen können.
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #6
VolkswagenPassat3B

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Die sind doch in der Beweispflicht... von daher sollen se ma machen :rolleyes:
Das Problem is einfach, die haben keinen Plan. Will jetzt nicht alle über einen Kamm scheeren aber so is es halt häufig.
Meiner der mich angehalten hat, hatte wenigstens die Eier in der Hose zu sagen ich wüsste es nicht besser und gut war :top:
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #7
diaboloTDI

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entscheidend ist, dass ein E-prüfzeichen vorhanden ist und auf der tagfahrleuchte auch "TFL" steht.
Nach nationalem recht kann da auch ne ABG vorhanden sein (welle mit Genehmigungsnummer).
Nur das E-Prüfzeichen reicht nicht aus; manche benutzen Seitenmarkierungsleuchten oder Standlichtleuchten als tagfahrlicht.
Das erkennt man aber anhand der Zeichen auf der Leuchte.
Gerade bei ebay habe ich schon viel schrott gesehen, was hier überhaupt nicht zugelassen ist.
Frei nach dem Motto "da ist ein E-Prüfzeichen" drauf, langt nicht!
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #8
DIDA

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Das E-Prüfzeichen ist ausschließlich die Bauartgenehmigung für das Bauteil selbst. Im S6 ist es als Einheit Typgenehmigt, das KBA hat diese Genehmigung erteilt. Der Hersteller der Leuchte hat vorher natürlich die Leuchte auch erst gehemigen lassen. Manch einer kann sich gar nicht vorstellen wie komplex diverse Genehmigungsverfahren sind.
Bin grad auf Lehrgang und muss mich am Rande mit so nem Sch... beschäftigen. Nationale Genehmigungsverfahren dann noch die ganzen ECE-Regelungen und EG-Verordnungen. Der Schrott füllt ein ganzes Regal mit Ordnern.

Da es keine ABE dafür gibt muss der richtige (Abstand etc.) geprüft werden und das kann eben nur ne TP (Technische Prüfstelle).

Also nur einbauen ist somit erst mal nicht rechtens. Wenn man es genau nimmt muss man auch mit nem Standart A6 nach der Nachrüstung zur TP.

Und um da eben jeden Stress zu vermeiden, ab zum Tüv oder zur Dekra und abnehmen lassen. Ansonsten darf man sich nicht beschweren. Die zeigen einem dann schon wer am längeren Hebel sitzt. Konfrontation zahlt sich oft nicht aus.

Die Wellenlinie mit Prüfzeichen ist übrigens ein rein nationales Prüfzeichen. Das E-Prüfzeichen ist EU-weit und sogar in entsprechenden Vertragsstaaten gültig.

Wellenlinie (3 Perioden) in Verbindung mit

D = Sicherheitsglas, Folien etc.
E = Fahrtschreiber
F = Auflaufbremsen
G = Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen..
K = lichttechnische Einrichtungen
L = Gleitschutzeinrichtungen
M = Einrichtungen zum verbinden von Fahrzeugen#
R = Reifen
S = Heizungen
W= Warneinrichtungen, Einsatzhorn etc.
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #9
TEASY

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Im Umkehrschluß muss die Leuchte dann aber nicht eingetragen werden, so sie denn richtig verbaut wurde.
Die Prüfstelle würde demnach ausschließlich bestätigen, dass das jeweilige Teil typgerecht angebracht ist oder liege ich da falsch?
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #10
DIDA

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Die Bestätigung ist doch die Eintragung. Denn so bestätigt die TP den ordnungsgemäßen Einbau.
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #11
TEASY

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Hast Recht, Denkfehler. :oops:

Anders:
Demnach ist dann das nur richtige Anbringen der TFL ohne Prüfung gesetzeswidrig / Grund für eine Mängelkarte :?:
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #12
diaboloTDI

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man müßte sich die Genehmigung mal anschauen, ob die Genehmigung typbezogen ist oder nicht.
Grundsätzlich gilt ja:
- die TFL muss ein E-Prüfzeichen haben und auch als Tagfahrleuchte gekennzeichnet sein.
(manche klemmen sich z.B. Seitenmarkierungsleuchten als TFL an, erkennt man aber an der Kennzeichnung SM1 oder SM2)
- die Anbauvorschriften ergeben sich aus den Richtlinien ECE-R87 und ECE-R48.
Was hierbei wichtig ist: -Einzuhaltende Abstände und Schaltungsvorschriften, die sich daraus ergeben.

Wenn man hier was falsch macht, ergibt sich die Ahndung aus 49a StVZO.

Eine Abnahmepflicht gibt es hier nicht!
Wonach soll sich denn auch ne Abnahmepflicht ergeben!?!

Wer es sich abnehmen lassen möchte...bitte schön!Freiwillig kann man sich nahezu alles eintragen lassen! :D

vom KBA erteilt? Dann kommt nach dem E ja ne 1... :) -
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #13

Didi

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So ganz verstehe ich das jetzt auch nicht. Für einen Zusatzferscheinwerfer, oder Nebler, die im letzten Jahrtausen mal hip waren, gab es doch auch keine ABE. Eine Eintragungspflicht gab es auch nie.
Es gibt also nur 2 Möglichkeiten: Der TÜV Mann bestätigt. daß die Teile komplett illegal sind, oder er bestätigt, daß die Freunde und Helfer ihre Kompetenz überschritten haben.
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #14
DIDA

DIDA

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Didi schrieb:
So ganz verstehe ich das jetzt auch nicht. Für einen Zusatzferscheinwerfer, oder Nebler, die im letzten Jahrtausen mal hip waren, gab es doch auch keine ABE. Eine Eintragungspflicht gab es auch nie.
Es gibt also nur 2 Möglichkeiten: Der TÜV Mann bestätigt. daß die Teile komplett illegal sind, oder er bestätigt, daß die Freunde und Helfer ihre Kompetenz überschritten haben.

Falsch, für die Anbauscheinwerfer gab es immer eine ABE, wenn es keine ABE gibt, dann gilt auch heute noch ab zur TP.

Da beisst die Maus keinen Faden ab. Das E-Prüfzeichen ist keine Berechtigung um es beliebig einbauen zu können.

So nochmal langsam. Allgemeine Betriebserlaubnis dabei = alles schön.

Keine Dokumente dabei dann muss man damit zur Technischen Prüfstelle.

E-Prüfzeichen gibt nur Auskunft über die Bauartgenehmigung für dieses Bauteil ganz alleine.
Denn es darf bei einem Unfall kein grosses zusätliches Verletzungsrisiko bergen, der Abstrahlwinkel, die Blendwirkung, die Helligkeit usw. werden damit abgeprüft. Passt alles, dann gibt es ein Prüfsiegel. Und das sagt noch lange nicht aus das dieses Teil in jedes beliebiges Auto eingebaut werden darf.

Ist genauso wie mit Felgen, Fahrwerken, Zusatzheizungen, AHK ......bestes Beispiel sind Endtöpfe an Motorrädern, die haben auch ein E-Prüfzeichen und müssen trotzdem abgenommen werden (Stichwort Abgas-und Geräuschverhalten....)

Sogar bei meinen Schwellern und Stoßfängeransätzen muss ich die Papiere mitführen. Ist das werkseitig (z.B. beim R-Line) verbaut, dann ist da eine Gesamtabnahme erfolgt.

Es ist wirklich simpel.

Achja die 1 steht für Deutschland, 3 war glaube ich Italien.....
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #15
Helmi

Helmi

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Ich seh da jetzt kein Problem. Lass sie doch eintragen, bring das Fahrzeug zur Wiedervorführung (falls verlangt - ist dem so?) und alles ist im Lot.

Ich habe damals auch die S6-TFL mit integriertem Positionslicht eintragen lassen. Den Schein habe ich damals als die TFL noch etwas Neues auf dem Markt waren im Roten bestimmt 10 Mal vorlegen dürfen.
 
  • Audi S6 Tfl , Polizei will ABE Beitrag #16
diaboloTDI

diaboloTDI

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DIDA schrieb:
Didi schrieb:
So ganz verstehe ich das jetzt auch nicht. Für einen Zusatzferscheinwerfer, oder Nebler, die im letzten Jahrtausen mal hip waren, gab es doch auch keine ABE. Eine Eintragungspflicht gab es auch nie.
Es gibt also nur 2 Möglichkeiten: Der TÜV Mann bestätigt. daß die Teile komplett illegal sind, oder er bestätigt, daß die Freunde und Helfer ihre Kompetenz überschritten haben.

Falsch, für die Anbauscheinwerfer gab es immer eine ABE, wenn es keine ABE gibt, dann gilt auch heute noch ab zur TP.

Da beisst die Maus keinen Faden ab. Das E-Prüfzeichen ist keine Berechtigung um es beliebig einbauen zu können.

So nochmal langsam. Allgemeine Betriebserlaubnis dabei = alles schön.

Keine Dokumente dabei dann muss man damit zur Technischen Prüfstelle.

E-Prüfzeichen gibt nur Auskunft über die Bauartgenehmigung für dieses Bauteil ganz alleine.
Denn es darf bei einem Unfall kein grosses zusätliches Verletzungsrisiko bergen, der Abstrahlwinkel, die Blendwirkung, die Helligkeit usw. werden damit abgeprüft. Passt alles, dann gibt es ein Prüfsiegel. Und das sagt noch lange nicht aus das dieses Teil in jedes beliebiges Auto eingebaut werden darf.

Ist genauso wie mit Felgen, Fahrwerken, Zusatzheizungen, AHK ......bestes Beispiel sind Endtöpfe an Motorrädern, die haben auch ein E-Prüfzeichen und müssen trotzdem abgenommen werden (Stichwort Abgas-und Geräuschverhalten....)

Sogar bei meinen Schwellern und Stoßfängeransätzen muss ich die Papiere mitführen. Ist das werkseitig (z.B. beim R-Line) verbaut, dann ist da eine Gesamtabnahme erfolgt.

Es ist wirklich simpel.

Achja die 1 steht für Deutschland, 3 war glaube ich Italien.....

selbst wenn man mir z.b. mit einem Scheinwerfer, welcher ein E-Prüfzeichen besitzt, seitens des herstellers die genehmigungsurkunde in Kopie dazu gibt, gibt es rechtlich keine Verpflichtung dazu, diese mitzuführen.

Es ist eh nahezu unmöglich (außer E1, da deutschland), festzustellen, was sich hinter einem E-Prüfzeichen aus anderen Ländern verbirgt.

Das man für nachgerüstete Karosserieteile "Papiere", in diesem Fall Teilgutachten mit Abnahme, bzw. ABE ohne erforderliche Abnahme (aber auch da gibt es Ausnahmen) mitführen muss, ist klar.
Ein E-Prüfzeichen wird man da vergebens suchen...

Lange Rede, kurzer Sinn: Wer soll bei E-Prüfzeichen (außer E1) feststellen, was sich dahinter verbirgt?
Wäre dann Aufgabe der Polizei, die das bemängelt, tagelang im Ausland zu telefonieren.
Macht natürlich keiner...
 
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