Ärger mit Händler

Diskutiere Ärger mit Händler im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, eine lange Geschichte aber brauche eure Hilfe... Ich habe ein Unfall gemacht, in dem ich unschuldig war. Die Versicherung hat mir ein...
  • Ärger mit Händler Beitrag #1

alpasch

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Hallo,

eine lange Geschichte aber brauche eure Hilfe...

Ich habe ein Unfall gemacht, in dem ich unschuldig war. Die Versicherung hat mir ein Brief geschickt. Sie haben geschrieben, dass Sie meine Kontodaten für die Überweisung brauchen. (Sie haben Ihren Expert geschickt...)
Dann habe ich mein Unfall Wagen an einem Autohändler gegeben. Natürlich mit diesem Papier und mit Polizei Meldung us.w.

Nach 2 Monaten hat dieses Händler angerufen und hat gesagt, dass die Versicherung den Betrag nicht überweisen wollte. Ich war letzte Woche da. Die Papiere habe ich gesehen. Der Händler hat sein Tüv Expert gefunden und ein neues Schadenbrief erzeugt. Natürlich ist es anders von den Versicherung....

mein Problem:

Jetzt sagt der Händler. Du Kollege, du muss um diese Thema kümmern sonst gehe ich zu mein Anwalt und nehme dieses Geld von dir...

Ich habe die Versicherung angerufen und habe gefragt, warum sie nicht überwiesen wollen. Aber sie sagten nur: "das kann ich leider nicht sagen.Um dieses Thema kümmert eure Anwalt. ciao"

na ja, was soll ich jetzt machen? :(

ist es noch mein Problem oder gehört dem Händler?

danke
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #2
PassatBasti

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Gehst Du zu Anwalt und lässt klären. Wenn Du nicht Schuld an Unfall, Anwalt bezahlt wird von gegnerische Versicherung. Wenn Du hast Zeugen + Polizeiprotokoll etc. sollte keine Thema sein.

*Alles Klar :D *
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #3
Holger

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Es ist nicht die Sache Deines Händers Deinem Geld hinterher zu rennen.

Die Zahlung die Du von der Versicherung erwartest schuldest Du dem Händler.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #4
TEASY

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Wichtig dürfte auch sein, denkst Du, dass Du keine Schuld hast oder steht das fest.
Ich frage deshalb, weil Du schreibst, das DU einen Unfall gemacht hast. Demnach bist DU der Unfallverursacher und DU, bzw. Deine Versicherung muss zahlen, was in einem Gutachten oder was auch immer ermittelt wurde.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #5

alpasch

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TEASY schrieb:
Wichtig dürfte auch sein, denkst Du, dass Du keine Schuld hast oder steht das fest.
Ich frage deshalb, weil Du schreibst, das DU einen Unfall gemacht hast. Demnach bist DU der Unfallverursacher und DU, bzw. Deine Versicherung muss zahlen, was in einem Gutachten oder was auch immer ermittelt wurde.

ich war vollig unschuldig. Eine Frau hat bei roten Ampel von hinten reingefahren. Das steht auch bei Polizeilichemeldung...

aber trotzdem danke für alle Antworten
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #6
TEASY

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Dann muss die Frau, bzw. deren Versicherung für den Schaden aufkommen und gut is. Du musst nichts bezahlen.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #7
VW-ler

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TEASY schrieb:
Dann muss die Frau, bzw. deren Versicherung für den Schaden aufkommen und gut is. Du musst nichts bezahlen.

Die Frage ist bloß, muss alpasch jetzt sich selber kümmern das die gegnerische Versicherung bezahlt , oder ist das Sache des Autohändlers ?
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #8
TEASY

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Der unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung ist Ansprechpartner meiner Meinung nach, da hier der Unfall verursacht wurde.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #9
Blue Magic 3B

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alpasch schrieb:
[.......

ich war vollig unschuldig. Eine Frau hat bei roten Ampel von hinten reingefahren. Das steht auch bei Polizeilichemeldung...

aber trotzdem danke für alle Antworten

Info von AVD

http://www.avd.de/index.php?id=507

Nach einem fremdverschuldeten Unfall hat mir meine Werkstatt eine Abtretungserklärung vorgelegt. Welche Folgen hat das für mich?

Jede Werkstatt, aber auch eine Mietwagenunternehmen oder eine Abschleppfirma, hat ein Interesse daran, dass ihre ausgeführten Arbeiten letztlich auch bezahlt werden. Als Verfügungsberechtigter Ihres beschädigten Kfz sind Sie bei Erteilung eines Reparaturauftrages der Werkstatt gegenüber immer zahlungspflichtig. Mit einer Abtretungserklärung sichert sich Ihre Werkstatt die gegnerische Versicherung als zusätzlichen Zahler.

Die Rechtsprechung hält eine solche Erklärung für zulässig, wenn klargestellt ist, dass bei Nichtzahlung durch die Versicherung Sie die Reparaturen für Ihren Wagen selbst zahlen müssen. Der Leistungserbringer (Werkstatt, Kfz-Vermieter, Abschlepper) darf aber nicht für Sie selbstständig die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.


Sie sollten die Schadenabwicklung selbst in die Hand nehmen oder sich der Hilfe eines Anwaltes versichern.


Ich habe mich bei der Versicherung des Gegners gemeldet, diese verlangt von mir, mein Kfz in eine Vertragswerkstatt dieser Versicherung zu bringen und dort von einem Sachverständigen begutachten zu lassen - obwohl mein Unfallgegner den Schaden verursacht hat!


Es ist Ihre Entscheidung, welche Werkstatt und welcher Gutachter gewählt wird. Die Versicherung Ihres Gegners hat kein Weisungsrecht. Sie können ein solches Ansinnen zurückweisen.

Ich habe mit meinem eigenen Kaskoversicherer eine Vereinbarung, nach der ich eine von ihm benannte Werkstatt aufsuchen muss. Ist das zulässig?

In diesem Fall haben Sie freiwillig mit Ihrem eigenen Versicherer eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die Sie bindet.



Meine Werkstatt sagt mir, dass der Fahrzeugschaden bei ca. EUR 1200,-- liegt, benötige ich ein Gutachten?



Bei Schadenbeträgen bis ca. EUR 1500,-- kann mittels Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt der Schaden belegt werden. Gegnerische Haftpflichtversicherungen wenden häufig ein, dass ein Gutachten im Verhältnis zur Schadensumme unverhältnismäßig sei. Da Sie als Geschädigter aber in der Regel als Laie nicht einschätzen können, wie hoch die Kosten sein werden, billigt die Rechtsprechung häufig auch die Erstattung des Gutachterhonorars durch den Versicherer bei Kleinschäden.

..............................................
................


:?: :?:

Die Papiere habe ich gesehen. Der Händler hat sein Tüv Expert gefunden und ein neues Schadenbrief erzeugt. Natürlich ist es anders von den Versicherung....

Was ist den das ? neues Schadenbrief ,Tüv Expert gefunden :gruebel:
Sorry , ich nix wissen :roll:


Bei meinen Auffahrunfall war der Verlauf so ! (Mir ist einer reingefahren !)

-Mit dem Polizeibericht in die Werkstatt gefahren .
-Die VW Werkstatt beauftragte einen Gutachter für die Festlegung des Schadens .
-Nachdem der Gutachter ,den gesamt Schadenswertes der Versicherung (Gegner) mitgeteilt hatte , wurde gleichzeitig die VW Werkstatt von der Versicherung telefonisch benachrichtigt,das Sie auch wirklich den Schaden übernehmen .
- In der Werkstatt brauchte ich nur noch eine Abtretungserklärung unterschreiben und alles war gut

Der Ablauf der Schadensregulierung dauerte gerade mal 3 Tage :top:

Irgendwie ist die Schilderung von alpasch verwirrend :?

MfG
Blue Magic 3B
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #10

alpasch

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Blue Magic 3B schrieb:
Die Papiere habe ich gesehen. Der Händler hat sein Tüv Expert gefunden und ein neues Schadenbrief erzeugt. Natürlich ist es anders von den Versicherung....

Was ist den das ? neues Schadenbrief ,Tüv Expert gefunden :gruebel:
Sorry , ich nix wissen :roll:


Bei meinen Auffahrunfall war der Verlauf so ! (Mir ist einer reingefahren !)

-Mit dem Polizeibericht in die Werkstatt gefahren .
-Die VW Werkstatt beauftragte einen Gutachter für die Festlegung des Schadens .
-Nachdem der Gutachter ,den gesamt Schadenswertes der Versicherung (Gegner) mitgeteilt hatte , wurde gleichzeitig die VW Werkstatt von der Versicherung telefonisch benachrichtigt,das Sie auch wirklich den Schaden übernehmen .
- In der Werkstatt brauchte ich nur noch eine Abtretungserklärung unterschreiben und alles war gut

Der Ablauf der Schadensregulierung dauerte gerade mal 3 Tage :top:

Irgendwie ist die Schilderung von alpasch verwirrend :?

MfG
Blue Magic 3B

nachdem Unfall hat die Versicherung sein Schadenexpert geschickt. Er hat fotografiert u.s.w. Danach habe ich einen Brief von diesen Versicherung gekriegt, in dem Sie geschrieben haben, dass sie meine Kontodaten für die Überweisung brauchten...

Diesen Brief und die andere Sachen habe ich zu diesen Händler gegeben...

ABER danach hat dieser Händler seinen eigenes Schadenexpert angerufen, gekommen und Schadenreport geschrieben. Dieses ist anders von den Versicherung denke ich...

thema ist: soll ich darum kümmern?
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #11
VW-ler

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bist du ADAC Mitglied ? Wenn ja,rufst du am besten bei der ADAC Rechtsauskunft an. Die ist kostenlos für ADAC Mitglieder.

Ich würde aber sagen, da du den PKW ja an den Händler abgetreten hast,ist es jetzt sein Anliegen ist und nicht deins.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #12
Schmitti

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Holger hat es doch schon geschrieben: Wenn man ein Fahrzeug zu einer Werkstatt bringt und diese beauftragt, den Schaden zu beheben, dann ist man selbst derjenige, der zu bezahlen hat.
Ein Ausnahme ergibt sich nur dann, wenn die gegnerische Versicherung (die den Schaden zu bezahlen hat) die Reparatur in Auftrag gibt, oder wenn man - wie nach der AvD-Info - mit der Werkstatt ausmacht, dass die eigenen Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher an die Werkstatt abgetreten werden und einem im Gegenzug dafür die Kosten erlassen werden.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #13
VW-ler

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Ich denke er hat den Unfallwagen verkauft ? Oder meint er nur das er ihn in Reparatur gegeben hat ?!?
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #14

alpasch

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VW-ler schrieb:
Ich denke er hat den Unfallwagen verkauft ? Oder meint er nur das er ihn in Reparatur gegeben hat ?!?

ich habe den Unfallwagen verkauft...

ich bin ADAC Mitglied und rufe diese Rechtshotline...
danke für eure Hilfen
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #15
VW-ler

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:D habe es dann doch richtig verstanden :top:

ja mach das, ist wie gesagt kostenlos.

Mfg
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #16
Blue Magic 3B

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alpasch schrieb:
ich habe den Unfallwagen verkauft...


:nixweiss: :gruebel:

Irgendwie ist alles durcheinader ! :!:

Also ,

Dann habe ich mein Unfall Wagen an einem Autohändler gegeben. Natürlich mit diesem Papier und mit Polizei Meldung us.w.

Das heißt , Du hast den Passat dort als Unfallwagen abgegeben und der Händler hat Ihn mit dem Gutachten zusammenverrechnet und Dir ein neues Fahrzeug verkauft oder eine Barauszahlung gemacht :?:

Das heißt Restwert des Fahrzeugs als Unfallwagen + Gutachtenreparaturwert neues Auto vom gleichen Händler ?
oder
Barauszahlung ?

So etwa ? :gruebel:

MfG
Blue Magic 3b
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #17

alpasch

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Blue Magic 3B schrieb:
alpasch schrieb:
ich habe den Unfallwagen verkauft...


:nixweiss: :gruebel:

Irgendwie ist alles durcheinader ! :!:

Also ,

Dann habe ich mein Unfall Wagen an einem Autohändler gegeben. Natürlich mit diesem Papier und mit Polizei Meldung us.w.

Das heißt , Du hast den Passat dort als Unfallwagen abgegeben und der Händler hat Ihn mit dem Gutachten zusammenverrechnet und Dir ein neues Fahrzeug verkauft oder eine Barauszahlung gemacht :?:

Das heißt Restwert des Fahrzeugs als Unfallwagen + Gutachtenreparaturwert neues Auto vom gleichen Händler ?
oder
Barauszahlung ?

So etwa ? :gruebel:

MfG
Blue Magic 3b

exact...

ich habe den Unfallwagen gegeben und ein Passi gekauft..
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #18
Blue Magic 3B

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alpasch schrieb:
exact...

ich habe den Unfallwagen gegeben und ein Passi gekauft..

Also bei dem gleichen Händler auch den Passat gekauft !

Und dieser gleiche Händler will den Betrag haben ,den er noch nicht von der Versicherung bekommen hat !


MfG
Blue Magic 3B
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #19
Schmitti

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Achso, pardon, das habe ich missverstanden.

Aber es ändert im Prinzip nichts an dem, was Holger und ich schon geschrieben haben.

Der Grundsatz ist: Du musst bezahlen und auch nur Du hast einen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher. Es sei denn - und das könnte man hier so entnehmen, da Du die ganzen Unfallpapiere mit übergeben hast - Du hast Deine Ansprüche an ihn (gegen Geld z.B.) abgetreten.
 
  • Ärger mit Händler Beitrag #20

alpasch

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Schmitti schrieb:
Achso, pardon, das habe ich missverstanden.

Aber es ändert im Prinzip nichts an dem, was Holger und ich schon geschrieben haben.

Der Grundsatz ist: Du musst bezahlen und auch nur Du hast einen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher. Es sei denn - und das könnte man hier so entnehmen, da Du die ganzen Unfallpapiere mit übergeben hast - Du hast Deine Ansprüche an ihn (gegen Geld z.B.) abgetreten.

:(

danke
 
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