Achvermessung versaut.... Rechtslage????

Diskutiere Achvermessung versaut.... Rechtslage???? im Fahrwerk & Felgen/Reifen Forum im Bereich Modellübergreifende Themen; Ich weiß, das Thema gibt es hier schon zu genüge, aber mir geht es vorallem um die Rechtliche Sache... Meine Geschichte: Ich kaufte im Juni2005...
  • Achvermessung versaut.... Rechtslage???? Beitrag #1

showstehler

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Ich weiß, das Thema gibt es hier schon zu genüge, aber mir geht es vorallem um die Rechtliche Sache...

Meine Geschichte:

Ich kaufte im Juni2005 einen 99ziger V6 4motion mit einem Gewindefahrwerk (ziemlich tief) und der Radreifenkombination 225/35 zr19 auf 9,5x 19 Brabus Monoblock III...

Bei Verkauf wiess mich der Verkäufer noch darauf hin, dass er nach dem kürzlich erfolgtem Fahrwerks und Felgen verbau noch nicht zur Achsvermessung war....

Also ich los und die Achse beim Reifenhändler vermessen lassen... Bekamm das Auto ohne weitere Hinweise wieder inclusive dem Achsvermessungsprotokoll....

Letztes Wochenende dann nach rund 10.000km nahm ich für den Tausch gegen die Winterräder meine Fetten Puschen runter und fiel gleich in so eine Art (Scheisse nicht neue Reifen)Koma....

Alle 4 Reifen rundrum (besonders auf der Beifahrerseite) innen total abgelaufen..... Aussen noch fast original Profiltiefe.... Aber Reifen halt Schrott....

Ich nun als einer der in Achs- und Fahrwerkssachen überhaupt keine Ahnung Habender muß jetzt rund 1000€uronen zusammen kratzen für neue Reifen, die dann wohl noch nicht einmal ein halbes Jahr später wieder Schrott sind????

Hilfe, lohnt es sich in irgentwelcher Weise nen Rechtsstreit anzufangen??? Der freundliche von VW meint, die Werte in dem Achsvermessungsprotokoll sind die Einstellwerte von einem originalfahrwerk ohne Tieferlegung....

2te noch viel Wichtigere Frage: Wie bekomme ich den xtrem negativen Sturz wech??? Hier im Forum sind leider relativ gegenläufige Post im Umlauf......

Danke schon mal für eure Antorten....
 
  • Achvermessung versaut.... Rechtslage???? Beitrag #2
Torsten

Torsten

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Zum Thema Recht:

Natürlich hast Du auf die Achsvermessung ene Garantie. Wenn Du beweisen kannst, dass zum Zeitpunkt der Achsvermessung Dein Fahrzeug mit dem Fahrwerk und der Rad/Reifenkombination ausgestattet war, haftet der Unternehmer.

Was sagt denn der Achsvermesser?? Hast Du den schon mal zur Rede gestellt?? Da er Reifenhändler ist, gibt es bei ihm vielleicht die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Falls nicht bleibt Dir nur der Streitweg. Sollteset Du es vor Gericht drauf anlegen, wird auf alle Fälle ein Beweisgutachten angefertigt. Dafür ist das damalige Protokoll sehr hilfreich.
 
  • Achvermessung versaut.... Rechtslage???? Beitrag #3

showstehler

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Meinen vermessender Reifenhändler sagt natürlich, das er keine Fehler gemacht hätte und alles nach den Vorgaben VW´s gemacht zu haben.

Er bot mir an, morgen früh eine erneute Achsvermessung zu machen um zu überprüfen, ob er Fehler gamacht habe, was er aber nicht hat. (seine Worte)

Er will sich auf jeden Fall an keinerlei Kosten beteiligen...

:eek: Das Geld für die neuen Reifen ist bei mir jedenfalls nichte eingeplant, und wird mir ne Menge Kopfzerbrechen kosten die Extra mal ebend bis zum Frühling bereitzustellen.....
 
  • Achvermessung versaut.... Rechtslage???? Beitrag #4

Nelltec

Es lohnt sich seeeehr wohl nen Rechtstreit zu beginnen !!

Vergleich die Werte mal mit den Vorgaben von VW bzw. lass das Vermessungsprotokoll mal von einem VW Dealer begutachten !

Vielleicht haben die Tiefe einfach nicht berücksichtigt aber selbst dann sollten die Teile nicht so ablaufen !

Hast du das Gewinde nach der Vermessung verstellt ?


Einen so extrem tiefen Wagen nach VW Werksangabe einzustellen ist eh totaler Quatsch....
 
  • Achvermessung versaut.... Rechtslage???? Beitrag #5
Firebolt

Firebolt

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Hallo!

Ich habe auch gerade durch den Federneinbau eine Achsvermessung machen lassen.

Und dort hat mich der Händler sofort darauf hingewiesen, das ich nach ca. 1500km wieder hinkommen soll, dann werden die Einstellungen nochmal für mich kostenlos kontrolliert.

Das macht für mich auch Sinn, denn nach dieser Fahrleistrung (1500km) kann man wohl auch den Reifen schon ansehen (und messen), ob der Verschleiss gleichmässig auftritt.

Das du damit 10.000 km gefahren bist (!!!), lässt für mich den Schluß zu, das dich dein Händler hier wohl nicht aufgeklärt hat ?

Wenn das so ist, würde ich ihn darauf nochmal ansprechen...

Hab mir gerade nochmal mein Protokoll angesehen; da steht sogar drauf das nach 1500-2000 km eine Nachkontrolle gemacht werden muss !
 
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Achvermessung versaut.... Rechtslage????

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