Abzug der MwSt.

Diskutiere Abzug der MwSt. im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Alle, hab mal eine Frage, wenn ich mir nach einem Gutachten die Kohle auszahlen lassen will wird ja die MwSt. einbehalten. Wird jetzt aber...
  • Abzug der MwSt. Beitrag #1

PumpeDüseAKL

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Hallo Alle,

hab mal eine Frage, wenn ich mir nach einem Gutachten die Kohle auszahlen lassen will wird ja die MwSt. einbehalten.
Wird jetzt aber nur die MwSt. des Arbeitslohn oder auch die der Teile einbehalten?
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #2
Tom9210

Tom9210

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komplette mwst. der rechnungsendsumme.
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #3

PumpeDüseAKL

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ok danke.
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #4

Neugieriger

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aber wenn du es selber machen willst, kann man die teile danach kaufen und die Rechnung zur Versicherung schicken und bekommt das Geld für die Mwst, war zumindest bei mir damals so.
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #5

Bohrers

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Wenn du dir nach dem Unfall ein neues Auto kaufst und der Kaufpreis ist höher wie der Gutachtenbetrag, kriegst du die MwSt normalerweise auch noch raus.

Ich habe mir ein halbes Jahr nach einem Unfall ein neues Auto gekauft, und dann noch die MwSt rausbekommen.

Die MwSt ist nun mal ein durchlaufender Posten und darf nur dann geleistet werden wenn sie auch wirklich angefallen ist.
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #6

3BGChris

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nach abschluß der reparatur kannst den wagen durch deinen gutachter erneut besichtigen lassen und dir eine reparaturbestätigung erstellen lassen und dir noch den nutzungsausfall auszahlen lassen.
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #7

tdiler2

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@Bohrers

Zählt nur bei TS
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #8
BastiBerlin

BastiBerlin

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also ich musste kein nachgutachten machen lassen, hab den nutzungsausfall bekommen nachdem ich ne reparaturrechnung vorgelegt habe
 
  • Abzug der MwSt. Beitrag #9

tdiler2

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Wenn du eine Reperaturrechnung vorlegst, dann ist e Ok.Wenn du selbst richtest,dann muß eine Nachprüfung geschehen
 
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