Judaszeuger
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Servus Passatfreunde und -freundinnen,
mit Hilfe der Forensuche wurde ich nicht fündig.
Also ich habe einen Zweitwohnsitz (Ferienhaus) im Ausland und dort einen ca. 18 Jahre alten Pkw zugelassen, den ich ab und an in Dtld. fahre, v. a. wenn Instandsetzungen und Wartung angesagt sind.
Und nun frage ich mich, ob ich -als Deutscher Halter mit Erstwohnsitz in Deutschland- dieses Fahrzeug hier in Deutschland mit Abwrackprämie verschrotten und gegen ein neues nach den Richtlinien ersetzen lassen kann. Dieser Pkw ist seit ca. 6 Jahren im Ausland auf meinen Namen zugelassen und war zuvor auf mich in Dtld. zugelassen. Der alte deutsche Brief ist noch vorhanden nber entwertet und die aktuelle "carte grise" ist natürlich auch da.
Weiß da jemand etwas?
Unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/...njunkturpaket-2/umweltpraemie,did=287826.html steht folgendes:
Das Fahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
Eine Bekannte von mir sagte, Sie habe in einem TV-Bericht eine Zuschauerfrage über Abwrackprämien gehört und da wurde diese Möglichkeit als durchführbar erachtet.
Bitte um Antwort!
Ciao
Judaszeuger
mit Hilfe der Forensuche wurde ich nicht fündig.
Also ich habe einen Zweitwohnsitz (Ferienhaus) im Ausland und dort einen ca. 18 Jahre alten Pkw zugelassen, den ich ab und an in Dtld. fahre, v. a. wenn Instandsetzungen und Wartung angesagt sind.
Und nun frage ich mich, ob ich -als Deutscher Halter mit Erstwohnsitz in Deutschland- dieses Fahrzeug hier in Deutschland mit Abwrackprämie verschrotten und gegen ein neues nach den Richtlinien ersetzen lassen kann. Dieser Pkw ist seit ca. 6 Jahren im Ausland auf meinen Namen zugelassen und war zuvor auf mich in Dtld. zugelassen. Der alte deutsche Brief ist noch vorhanden nber entwertet und die aktuelle "carte grise" ist natürlich auch da.
Weiß da jemand etwas?
Unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/...njunkturpaket-2/umweltpraemie,did=287826.html steht folgendes:
Das Fahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
Eine Bekannte von mir sagte, Sie habe in einem TV-Bericht eine Zuschauerfrage über Abwrackprämien gehört und da wurde diese Möglichkeit als durchführbar erachtet.
Bitte um Antwort!
Ciao
Judaszeuger