Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil?????

Diskutiere Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, ich brauch mal Euren Rat... Mir ist jemand beim Ausparken hinten rauf gefahren.(so ein alter SEAT Marbella :flop: ) Mit der Versicherung...
  • Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? Beitrag #1

Scorpion

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Hallo,
ich brauch mal Euren Rat...
Mir ist jemand beim Ausparken hinten rauf gefahren.(so ein alter SEAT Marbella :flop: )
Mit der Versicherung (VVD)telefoniert die meinten dann sofort, das Sie ein Gutachter schicken würden,da die Werkstatt den Schaden auf ca 2800 € schätz.
Habe auch um Eile gebeten, da ich am 14 Juli für 4 wochen in den Urlaub mit dem Auto fahre.
nun war der Gutachter heute da(ist von der Allianz gewesen,da die VVD zu denen gehört..)
Jetzt fragt er mich ob ich das Fahrzeug in der VW-Werkstatt reparieren lasse, oder auf Basis des Gutachten abrechnen möchte.
Das bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt bekomme ist schon klar, aber auf einmal will Er einen anderen Verrechnungssatz von ca 75 €verwenden!!!!!(VW ca 90 €/Std)
Soll angeblich ein Durchschnittssatz sein.
Ist das denn so rechtens????
Muß ich das denn einfach hinnehmen???
Oder solllte ich da lieber einen Anwalt einschalten???
Wer von euch kennt sich da aus und wo kann ich solche Sachen schriftlich her bekommen....
Dank im vorraus
:D :D
Scorpion
 
  • Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? Beitrag #2

3BGChris

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hallo!

erstmal mist, dass du deren gutachter angenommen hast, du hättest freie gutachterwahl gehabt.
bezüglich stundensatz: hier gilt der durchschnittliche, ortsübliche stundensatz in einer fachwerkstatt.

ab zum anwalt!

ohne den kannste ganz schön auf der nase landen, außerdem muß ihn sowieso die gegnerische versicherung bezahlen.
 
  • Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? Beitrag #3

Scorpion

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Hi,
ja erstmal Danke für Deine Antwort werde morgen mal mit dem Anwalt in kontakt treten...

Ciao
Scorpion
 
  • Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? Beitrag #4
Craschy

Craschy

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Als Geschädigter stehen dir die Std.Verrechnungssätze zu die die Werkstatt deines Vertauens verrechnet auch wenn du letztendlich doch auf Gutachtenbasis abrechnest und das Fzg.dort nicht repariert wird.

Vorgenanntes ist aktuelle Rechtsprechung, ruf doch einfach mal bei dem Sachverständigen an und frage "noch mal nach" vieleicht hat er ja doch schon mal was davon gehört :D

Gruß Craschy
 
  • Abrechnung nach Gutachten zu meinem Nachteil????? Beitrag #5

Scorpion

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So,
nun liegt alles beim Anwalt.
schaun wir mal wie es weiter geht...
Erstmal ab in den URLAUB!!!!!!!!!!!!!
Ciao
Scorpion
 
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