Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert?

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  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #1

Baller

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Moin moin!
Ich als Basketballfan wollte mir heute Nacht um 4:30 das Phoenix-Lakers-Spiel in einer Sports-Bar angucken. Ich bin also in Berlin die Dominicus-Str. von der Hauptstr. in Richtung S-Bhf.-Schöneberg gefahren. Dort kommt dann vor einer Seitenstraße eine Wendebucht (heißen die so??). Ich habe dort also gewendet und auf besagten Spur geparkt. Die Spur war soweit auch komplett zugeparkt, ein "BUS" war nicht zu lesen. Ich bin mit zwei Kumpels auch noch ein Stückchen zurückgelaufen (ca.75m) um zu gucken, ob ich wirklich hier Parken darf - wir haben nichts gegenteiliges gelesen. Nach dem Spiel war mein Auto weg, die Polizei hat mir den neuen Standort mitgeteilt und mir erklärt, dass ich demnächst Post mit 160€-Kosten erhalten werde...
Hat irgendjemand von euch ähnliches erlebt oder hat zufällig ein paar Paragraphen zur Hand? Ich will auf jeden Fall Widerspruch einlegen...

Danke u. Gruß, Baller
 
  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #2

Enno

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Photos von der Stelle machen.
Viele Photos machen.

Damit du beweisen kannst das dort nix steht.
 
  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #3
Schorni

Schorni

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Wendebucht? Seit wann ist Parken da erlaubt? Oder hab ik grad nen Denkfehler? :eek:
 
  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #4

Baller

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Gut, habe ich etwas schlecht formuliert... Ich habe an der Wendebucht quasi einen U-Turn hingelegt und dann, nach dem Wenden am Straßenrand auf der zeitlich eingeschränkten, aber unzureichend beschilderten, Busspur geparkt. Unzureichend meiner Meinung nach deshalb, weil ich während des Wendens nur ein Schild mit zeitlich begrenztem Halteverbot wahrgenommen habe und dann auch vom Parkplatz aus nochmals zurückgegangen bin, um mich zu vergewissern, dass die Zeiten mich nicht betreffen.
 
  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #5
DIDA

DIDA

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da helfen jetzt nur noch fotos.

und es ist der § 12 der stvo

http://www.stvkr.de/StVO/par12.htm

viel spass beim studieren. vielleicht findest du genau deinen fall. bei ner busspur bist du auf jedenfall fällig.
 
  • Abgeschleppt, unzureichend ausgeschildert? Beitrag #6

Baller

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An sich ist das ja auch korrekt. Na klar wird man abgeschleppt, wenn man auf der Busspur parkt. Meines Erachtens nach war diese aber nicht ausreichend gekennzeichnet. Ich werde mir in den nächsten tagen mal die Digi-Cam von meinem Bruder ausleihen und ein paar Fotos schießen, vllt. wird daraus dann was ersichtlich...
Baller
 
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