130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko?

Diskutiere 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, wie einigen wahrscheinlich noch bekannt ist mein Auto nach nem Auffahrunfall etwas kaputt. Restwert vorm Unfall: 6800,-€ 130% sind dann...
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #1
Ronny

Ronny

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Hallo,

wie einigen wahrscheinlich noch bekannt ist mein Auto nach nem Auffahrunfall etwas kaputt.

Restwert vorm Unfall: 6800,-€
130% sind dann : 8840,-€

Rep. Gutachten: 8799,41€

Jetzt ist die Frage wer trägt das Risiko das bei der Reparatur doch noch ne Kleinigkeit gefunden wird und die Rechnung dann die 130% Grenze sprengt.
Der Anwalt meint die gegnerische Versicherung, die Werkstatt meint das bleibt an denen hängen und die wollen nicht anfangen zu reparieren.
Ich bin natürlich maßlos begeistert von der Angelegenheit.
Hat vielleiht jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #2
Scatha

Scatha

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Hi!

Was ich zu dem Thema gefunden habe ist dieses:

Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert

Um dem Geschädigten die Weiternutzung seines Fahrzeuges zu ermöglichen, wird Ersatz der Kosten für eine vollständige und fachgerechte Reparatur bis zu 30% (einschließlich eines etwaigen Minderwerts) über dem Wiederbeschaffungswert (ohne Berücksichtigung des Restwerts) zugebilligt.

Ausgangspunkt sind die in einem Gutachten eines Sachverständigen prognostizierten Kosten. Liegen sodann die tatsächlichen Kosten bei mehr als 130% geht dies zu Lasten des Schädigers, sofern den Geschädigten hieran kein Verschulden trifft.

Quelle: http://www.ra-wiedner.de/rechtsanwalt_verkehrsrecht_schadensersatz.html

Aber wie immer in diesen Fällen: am besten einen Rechtsanwalt mit hinzuziehen.

Gruß,
Morton
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #3
Ronny

Ronny

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Hallo,

Prima, das klingt schon gut. Meinem Anwalt ist das auch klar. Nur die Werstatt zickt rum weil sie Angst haben das sie auf evt. Mehrkosten sitzen bleiben. Dann warte ich einfach mal ab. Ist nur blöd das der Wagen schon seit 12 Tagen rumsteht und sich nix tut...
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #4

Manuel A4 TDI

Suche Dir doch ne andere Werkstatt die das für die Hälfte macht.

Gruß

Manuel
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #5

3BGChris

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Manuel A4 TDI schrieb:
Suche Dir doch ne andere Werkstatt die das für die Hälfte macht.

Gruß

Manuel

so siehts aus, preise vergleichen ist echt alles heutzutage
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #6
Torsten

Torsten

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Warum sollte er? Die gegnerische Versicherung zahlt es doch! und dann ist mir ein Original VW Werkstatt repariertes Auto lieber wie ne Billig Butze!
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #7

coach_pilot

Hi Ronny,

was Du hier beschreibst, fällt nach meinem Erachten unter das sogenannte Prognoserisiko. Dieses ist nicht vom Geschädigten, sondern vom Schädiger respektive seiner Versicherung zu tragen.

Voraussetzung sollte allerdings ein echtes Schadengutachten eines freien und vereidigten Sachverständigen sein. Wenn Dir die Werkstatt lediglich einen Kostenvoranschlag gemacht hat, würde sie selbst auf eventuellen Mehrkosten sitzenbleiben.

Ich bin weder Anwalt noch Jurist, habe aber hin und wieder beruflich mit solchen Sachen zu tun. Ich kann Dir nur raten, Dich nicht auf die Auskunft von Wald- und Wiesenanwälten zu verlassen. Das ist meine persönliche Erfahrung. Such Dir einen Spezialisten, der sich da wirklich gut auskennt.

Wenn Du hier eine Empfehlung brauchst, ich kenne Spezis in Berlin, Hannover, Raum Nürnberg und Hamburg. Kontaktdaten schicke ich Dir gern per Mail.
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #8
Ronny

Ronny

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@coach_pilot:

Genauso sieht mein Anwalt das auch.
Es handelt sich um ein richtiges Gutachten eines Sachverständigen, nur was noch immer nicht klar ist, ist ob die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. Mein Anwalt hat denen geschrieben mit bitte um Kostendeckungszusage mit Frist bis heute. Noch hab ich nix gehört, denke aber das sich in den kommenden Tagen was tun wird.
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #9

V6-Blackmagic

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Manche Versicherungen bieten doch inzwischen auch Schadenservice an, sogar mit Markenwerkstätten. Dann ists einfach deren Werkstatt, die sind dann Auftraggeber und wenns mehr wird haben die das Problem. Ansonsten gilt: Geschädigter = Auftraggeber !
Hinsichtlich Prognoserisiko ist die Rechtsprechung auch nicht ganz einheitlich...
 
  • 130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko? Beitrag #10

coach_pilot

V6-Blackmagic schrieb:
Manche Versicherungen bieten doch inzwischen auch Schadenservice an, sogar mit Markenwerkstätten. Dann ists einfach deren Werkstatt, die sind dann Auftraggeber und wenns mehr wird haben die das Problem. Ansonsten gilt: Geschädigter = Auftraggeber !
Hinsichtlich Prognoserisiko ist die Rechtsprechung auch nicht ganz einheitlich...

Laß Dich nicht vom Versicherer mit rosigen Versprechen einlullen. Ich kann jedem nur empfehlen, gründlich abzuwägen, eine der sogenannten "Vertrauenswerkstätten" der Versicherer mit einer Reparatur zu beauftragen. Und die Zahl der Markenwerkstätten ist eher überschaubar in diesem Bereich.

Frag Dich als erstes mal, wer denn eigentlich Vertrauen zu dieser Werkstatt hat, das bist nämlich i.d.R. nicht Du, als Geschädigter, sondern der Versicherer. Als nächstes darfst Du dreimal raten, warum wohl. Genau, weil die mit der Werkstatt einen Knebelvertrag gemacht haben.

Und nun versetz Dich mal (nur für diesen einen Moment) in die Rolle einer solchen Werkstatt: Wenn Du für jede Arbeitsstunde nur noch zwei Drittel oder noch weniger Deines normalen Stundensatzes bekommst, den Kundenwagen auf eigene Kosten abholen, saubermachen und wieder hinbringen sollst, dem Kunden auf eigene Kosten einen Ersatzwagen stellen sollst, die Ersatzteile nur mit erheblichen Preisabschlägen berechnen darfst, das Verbringen des Fahrzeugs zum Lackierer nicht mehr berechnen darfst:
Was meinst Du wohl, wieviel Spaß diese Arbeit noch macht und wie hoch die Motivation ist? Was meinst Du wohl, passiert?
Wird der Schaden an Deinem Fahrzeug wohl noch von einem UNABHÄNGIGEN Sachverständigen aufgenommen und bewertet?
Werden bei der Reparatur noch Originalteile verwendet (auf die Du Anspruch hättest)?
Erhältst Du da noch einen gleichwertigen Ersatzwagen (auf den Du Anspruch hättest)? usw. usw.

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden: Ich habe kein Problem mit zeitwertgerechter Reparatur bzw. sinnvollen Kosteneinsparungen!

Aber wenn Versicherer sich gegenseitig mit immer neuen Rabattmodellen selbst kaputt spielen und dabei nicht mehr wie normale Kaufleute kalkulieren, dann kann es nicht sein, daß erst die Werkstätten und am Ende der Kunde die Zeche zu zahlen haben.

Was passiert denn mit der 12jährigen Garantie des Herstellers gegen Durchrostung, wenn irgendeine "Vertrauenswerkstatt" eines Versicherers nicht nach den Vorgaben des Herstellers gearbeitet hat? Wir reden hier nicht von gesetzlich geregelter Gewährleistung/Sachmangelhaftung, sondern von einer freiwilligen Leistung des Herstellers. Und da bestimmt der Garantiegeber die Spielregeln (die darauf aus sind, nur in einer seiner Markenwerkstätten reparieren zu lassen).

Der Versicherer hat dem Kunden seine Werkstatt zwar wärmstens empfohlen, aber wenn der Fall des Falles eintritt, zeigt er mit dem Finger auf diese Werkstatt (falls es diese dann noch gibt). Und der Hersteller verweigert berechtigterweise seine Garantieleistungen.

Mein Fazit: Schau und hör genau hin und laß Dir Deine gesetzlich zustehenden Rechte nicht von irgendeiner unter Spardruck stehenden Versicherung nehmen. Gehe bei Haftpflichtschäden lieber gleich zum versierten Anwalt (von denen es aus meiner Sicht leider nur sehr wenige gibt). Eine gute Markenwerkstatt hat normalerweise einen Draht zu einem solchen Anwalt, da sich die Problemfälle seit einiger Zeit häufen.
 
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