V6-Blackmagic schrieb:
Manche Versicherungen bieten doch inzwischen auch Schadenservice an, sogar mit Markenwerkstätten. Dann ists einfach deren Werkstatt, die sind dann Auftraggeber und wenns mehr wird haben die das Problem. Ansonsten gilt: Geschädigter = Auftraggeber !
Hinsichtlich Prognoserisiko ist die Rechtsprechung auch nicht ganz einheitlich...
Laß Dich nicht vom Versicherer mit rosigen Versprechen einlullen. Ich kann jedem nur empfehlen, gründlich abzuwägen, eine der sogenannten "Vertrauenswerkstätten" der Versicherer mit einer Reparatur zu beauftragen. Und die Zahl der Markenwerkstätten ist eher überschaubar in diesem Bereich.
Frag Dich als erstes mal, wer denn eigentlich Vertrauen zu dieser Werkstatt hat, das bist nämlich i.d.R. nicht Du, als Geschädigter, sondern der Versicherer. Als nächstes darfst Du dreimal raten, warum wohl. Genau, weil die mit der Werkstatt einen Knebelvertrag gemacht haben.
Und nun versetz Dich mal (nur für diesen einen Moment) in die Rolle einer solchen Werkstatt: Wenn Du für jede Arbeitsstunde nur noch zwei Drittel oder noch weniger Deines normalen Stundensatzes bekommst, den Kundenwagen auf eigene Kosten abholen, saubermachen und wieder hinbringen sollst, dem Kunden auf eigene Kosten einen Ersatzwagen stellen sollst, die Ersatzteile nur mit erheblichen Preisabschlägen berechnen darfst, das Verbringen des Fahrzeugs zum Lackierer nicht mehr berechnen darfst:
Was meinst Du wohl, wieviel Spaß diese Arbeit noch macht und wie hoch die Motivation ist? Was meinst Du wohl, passiert?
Wird der Schaden an Deinem Fahrzeug wohl noch von einem UNABHÄNGIGEN Sachverständigen aufgenommen und bewertet?
Werden bei der Reparatur noch Originalteile verwendet (auf die Du Anspruch hättest)?
Erhältst Du da noch einen gleichwertigen Ersatzwagen (auf den Du Anspruch hättest)? usw. usw.
Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden: Ich habe kein Problem mit zeitwertgerechter Reparatur bzw. sinnvollen Kosteneinsparungen!
Aber wenn Versicherer sich gegenseitig mit immer neuen Rabattmodellen selbst kaputt spielen und dabei nicht mehr wie normale Kaufleute kalkulieren, dann kann es nicht sein, daß erst die Werkstätten und am Ende der Kunde die Zeche zu zahlen haben.
Was passiert denn mit der 12jährigen Garantie des Herstellers gegen Durchrostung, wenn irgendeine "Vertrauenswerkstatt" eines Versicherers nicht nach den Vorgaben des Herstellers gearbeitet hat? Wir reden hier nicht von gesetzlich geregelter Gewährleistung/Sachmangelhaftung, sondern von einer freiwilligen Leistung des Herstellers. Und da bestimmt der Garantiegeber die Spielregeln (die darauf aus sind, nur in einer seiner Markenwerkstätten reparieren zu lassen).
Der Versicherer hat dem Kunden seine Werkstatt zwar wärmstens empfohlen, aber wenn der Fall des Falles eintritt, zeigt er mit dem Finger auf diese Werkstatt (falls es diese dann noch gibt). Und der Hersteller verweigert berechtigterweise seine Garantieleistungen.
Mein Fazit: Schau und hör genau hin und laß Dir Deine gesetzlich zustehenden Rechte nicht von irgendeiner unter Spardruck stehenden Versicherung nehmen. Gehe bei Haftpflichtschäden lieber gleich zum versierten Anwalt (von denen es aus meiner Sicht leider nur sehr wenige gibt). Eine gute Markenwerkstatt hat normalerweise einen Draht zu einem solchen Anwalt, da sich die Problemfälle seit einiger Zeit häufen.