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Diskutiere Zeichen 250 im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Heute muss ich auch mal hier was texten (Gibt halt immer ein erstes Mal) Heute kam ein Verwarnungsgeld ins Haus geflattert, wo ich erst nicht...
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der bärliner

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Heute muss ich auch mal hier was texten (Gibt halt immer ein erstes Mal)
Heute kam ein Verwarnungsgeld ins Haus geflattert, wo ich erst nicht wußte warum. Dank Internetrecherche über Ort und Datum kam es mir in den Kopf.
Die Polizei hat mir ein Ticket verpasst, weil ich hier in Berlin zum Olympiastadion gefahren bin, um von der besten Freundin meiner (noch) Freundin das Baby abzuholen. Da sind wir zum Eingang direkt vorgefahren, um das Baby einzuladen. Dabei habe ich kein Schild gesehen mit einfahrt verboten.
Kann ich dagegen vorgehen oder soll ich einfach die 15 Euro zahlen?
 
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  • Zeichen 250 Beitrag #2
Schorni

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Hat jemand den zu dem Zeitpunkt "fahrenden Fahrer" definitiv als diesen identifiziert? Sprich Ticket direkt vor Ort persönlich ausgestellt, oder einfach so nen Zettel per Post? Wenn 2. meld Dich PN, Mail, ICQ. Dagegen hab ich was wirksames.
 
  • Zeichen 250 Beitrag #3
der bärliner

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werde mich morgen Abend bei melden, falls ich es nachher nicht schaffe
 
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coseb

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Mal so aus dem Nähkästchen geplaudert. Solche VOwis sind fast immer begangen durch FAHRLÄSSIGKEIT, sprich Du hättest wissen müssen, dass, aber ...bla bla bla

Aus der Sache kommst Du dann sonst nicht mehr so schnell ´raus. Hatten wir auch letztens, als einer alle Gerichtsinstanzen nutzen wollte, um aus einem Abstandverstoß zu kommen.

@Schorni
Was gibt´s denn da wirksames :gruebel:
Auch wenn Dich keiner direkt gesehen hat? Weil dann könnte man ja gegen jeden Parkverstoß angehen, da ist der Fahrzeugführer ja fast auch nie da.
 
  • Zeichen 250 Beitrag #5
Schorni

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coseb schrieb:
@Schorni
Was gibt´s denn da wirksames :gruebel:
Auch wenn Dich keiner direkt gesehen hat? Weil dann könnte man ja gegen jeden Parkverstoß angehen, da ist der Fahrzeugführer ja fast auch nie da.

Eben. Und genau da ist der Haken an der Sache dieser lieben Leute 8)
 
  • Zeichen 250 Beitrag #6

coseb

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Da kommt man mit viieeelllll Glück ein-zwei Mal mit durch, weil den Verwaltungsbehörden der Aufwand zu hoch ist. Und dann gibt´s ein Fahrtenbuch :!:
Also so wirklich Treffsicher ist das alles nicht. Besondere Genießer versuchen auch gerne mal den Weg über die Gerichte, und werden dann dort mit erstaunlicher Regelmäßigkeit verknackt.
Weil Fakt ist ja, der Wagen war da, und man kann auch nur die Angaben zum Fahrzeugführer verweigern, wenn man sich selbst oder Angehörige belastet. Und wenn man dann sagt "ne sag ich nicht" ... :D
 
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Schorni

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coseb schrieb:
Da kommt man mit viieeelllll Glück ein-zwei Mal mit durch, weil den Verwaltungsbehörden der Aufwand zu hoch ist. Und dann gibt´s ein Fahrtenbuch :!:
Weil Fakt ist ja, der Wagen war da, und man kann auch nur die Angaben zum Fahrzeugführer verweigern, wenn man sich selbst oder Angehörige belastet. Und wenn man dann sagt "ne sag ich nicht" ... :D


Ich selber habe das ca 20 mal bisher genutzt, Erfolgsquote 100%. Kein Fahrtenbuch.

Also so wirklich Treffsicher ist das alles nicht. Besondere Genießer versuchen auch gerne mal den Weg über die Gerichte, und werden dann dort mit erstaunlicher Regelmäßigkeit verknackt.

Weil: Es gibt ein Urteil über solch Sachen.... Die den Fahrer schützt, nicht die Behörde :!:
 
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coseb

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Glückwunsch, wenn es bei Dir so oft geklappt hat. Bis jetzt habe ich auch jedes Verfahren gewonnen, aber von der anderen Seite aus betrachtet.
Falls Du das Urteil mal griffparat hast, kannst Du es mir ja mal als PN schicken. Würde mich wirklich mal interessieren, denn dann parke ich nur noch falsch :D

Kleines Beispiel wegen Rechtsprechungen:
Klauen von Ware mit Diebstahlsicherung
In Hildesheim: normales Diebstahl
bei uns in Hannover: besonders schwerer Fall des Diebstahls!

Und bis jetzt ist keines der Urteile wegen des Unterschiedes bis vor das BVerfG gekommen.
 
  • Zeichen 250 Beitrag #9
Schorni

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coseb schrieb:
Glückwunsch, wenn es bei Dir so oft geklappt hat. Bis jetzt habe ich auch jedes Verfahren gewonnen, aber von der anderen Seite aus betrachtet.
Falls Du das Urteil mal griffparat hast, kannst Du es mir ja mal als PN schicken. Würde mich wirklich mal interessieren, denn dann parke ich nur noch falsch :D

Mit dem Urteil und dem richtigen "Anwenden" kommt es zu keinem Verfahren oder einer Gerichtsverhandlung. Wozu auch. Die Behörde ist in der Pflicht, nicht Du als Fahrer. Man ist so lange Unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen ist. Und das unterstreicht dieses Urteil eindeutig. :wink:
 
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coseb

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Schorni schrieb:
Man ist so lange Unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen ist. Und das unterstreicht dieses Urteil eindeutig. :wink:
Und das unterstreicht wieder nur, dass es scheinbar noch mehr Bürokratie geben wird, Beweisfotos vom Tatort gemacht werden, Faserspuren vom Sitz entnommen werden, Vergleichskleidung von allen Berechtigten genommen werden, ...

Wie gesagt, mag bei Euch so funktionieren, hier sieht das zuständige Ordnungsamt das anders.

Aber letztendlich, den ganzen Aufwand für 15 Euro, wo man sogar weiß, dass man schuldig ist. Da sollte jeder den A*sch in der Hose haben und zu seinem Fehler stehen, aber das steht ja auf einem ganz anderen Blatt...
 
  • Zeichen 250 Beitrag #11
Schorni

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coseb schrieb:
Und das unterstreicht wieder nur, dass es scheinbar noch mehr Bürokratie geben wird, Beweisfotos vom Tatort gemacht werden, Faserspuren vom Sitz entnommen werden, Vergleichskleidung von allen Berechtigten genommen werden, ...

Die können 200 Fotos machen, solange der Fahrer nicht eindeutig benannt werden kann, haben die Pech. Und Faserspuren usw machen die hier auch, bei Diebstahl zb, und das wird nicht ausgewertet. Die Institute sind mit wichtigeren Sachen überlastet. Und Parksünden mit sowas auswerten zu wollen
Faserspuren vom Sitz entnommen werden, Vergleichskleidung von allen Berechtigten genommen werden
ist doch etwas viel Science Fiction :D

Wie gesagt, mag bei Euch so funktionieren, hier sieht das zuständige Ordnungsamt das anders

Kann nicht 8) , das Urteil ist Rechtskräftig und gilt Deutschland weit. Darüber kann sich auch euer Ordnungsamt nicht hinwegsetzen :wink:

Aber letztendlich, den ganzen Aufwand für 15 Euro, wo man sogar weiß, dass man schuldig ist. Da sollte jeder den A*sch in der Hose haben und zu seinem Fehler stehen, aber das steht ja auf einem ganz anderen Blatt...

Naja, dann ma los. 8) Ich denke das handhabt eh jeder wie er es selber für richtig hält :wink:
 
  • Zeichen 250 Beitrag #12
Schmitti

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coseb schrieb:
Glückwunsch, wenn es bei Dir so oft geklappt hat. Bis jetzt habe ich auch jedes Verfahren gewonnen, aber von der anderen Seite aus betrachtet.
Falls Du das Urteil mal griffparat hast, kannst Du es mir ja mal als PN schicken. Würde mich wirklich mal interessieren, denn dann parke ich nur noch falsch :D

Kleines Beispiel wegen Rechtsprechungen:
Klauen von Ware mit Diebstahlsicherung
In Hildesheim: normales Diebstahl
bei uns in Hannover: besonders schwerer Fall des Diebstahls!

Und bis jetzt ist keines der Urteile wegen des Unterschiedes bis vor das BVerfG gekommen.

Meinst Du nicht eher den BGH? BVerfG würde sich wenn schon nur mit der Verfassungsmäßigkeit der dem Urteil zugrunde liegenden Normen befassen.
 
  • Zeichen 250 Beitrag #14

VW Fahrer

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Sorry, aber ich sehe das genauso..

Fehler germacht -- Also 15 € zahlen und gut gewesen..

Das wäre mir viel zu dumm wegen 15 € solch ein Theater zu machen, und erst recht wenn ich weiß das ich den Fehler begangen habe !!
 
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der bärliner

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nun ma ganz ruhig.
wenn ich mir bewusst wäre, das ich da einen fehler gemacht hatte, dann wäre es auch halb so wild und ich würde einfach die Überweisung machen.
an dem Tag war im Olympiastadion gerade fußballspiel. normalerweise kann man da immer reinfahren, wo ich die abholung getätigt hatte, aber anscheinend drehen die Grünen sich die Schilder wie sie es brauchen :evil:
 
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Schorni

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Als Mod macht man doch keine bewussten Fehler oder
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