Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie?

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Webfox

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Hallo!

Wir haben vor 5 Monaten einen Passat Bj.97 gekauft. Da hatte dieser 91.000 km weg. Checkheft gepflegt, ein Vorbesitzer, noch kein Zahnriemenwechsel laut Checkheft erfolgt.

Jetzt hat er 97.000 km weg und gestern ist laut ADAC der Zahnriemen gerissen. Wir standen an der Ampel und konnten nicht mehr anfahren - ist also höchstwahrscheinlich nicht während der Fahrt passiert.

Wir haben die übliche Gewährleisung und dazu 12 Monate Car Garantie. Ich habe heute morgen bei der Car Garantie angerufen und den Vorfall kurz geschildert. Die sagen von sich aus, dass sie bei einem Zanriemenriss oft direkt einen Motorwechsel vorschlagen. Jedenfalls wäre das durch die Versicherung abgedeckt. Der Händler prüft nun erst mal, was genau los ist, ob der Motor ggf. hinüber ist und sie setzen sich mit der Versicherung in Verbindung. Jedenfalls machen Sie abgesehen von der Prüfung nichts, ohne uns vorher zu informieren.

ABER: Laut Versicherung käme es wohl darauf an, ob der Riemen ggf. bereits hätte ausgetauscht werden müssen.

Dazu jetzt meine Fragen:

In wie weit spielt es eine Rolle, ob der Zahriemen bereits einmal gewechselt werden musste?

In welchen Intervallen muss ein Zahnriemen beim Passat ggf. gewechselt werden?

Kann ich (selbst bei evtl. kaputtem Motor) trotz Gewährleistung und Car Garantie evtl. zur Kasse gebeten werden?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #2
marc

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beim Passat ist es abhängig vom Motor -> nutze die Suchfunktion dazu
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #3
spacie

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bei dem Baujahr dürfte noch kein 120.000er Intervall für den ZR vorliegen, also bei 60 oder 90.000.
Wurde eine 90.000er Inspektion durchgeführt (dabei wäre eigentlich der ZR drangewesen, sowas verlangt man vorm Kauf)?
Wenn nein: Vermutlich Pech gehabt. Wechselintervall nicht eingehalten, Eigenverschulden.
Wenn ja: Vermutlich Glück gehabt, Händlersache und keine Kosten für dich.

Daher: Poste mal genaue Daten aus dem Vertrag und dem Scheckheft.

Gruß
spacie
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #4

Webfox

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Hallo!

Habe auch mit der Suche nicht herausfinden können, ob nun 120.000 oder 90.000 km in Bezug auf Zahnriemenwechsel.

Laut Checkheft wurde die letzte reguläre Prüfung bei 78.000 km durchgeführt. Alles bis dahin lückenlos und vom gleichen VW Händler - kein Zahnriemenwechsel. Nächster Service sollte dann bei 93.000 km erfolgen.

Die nächste und gleichzeitig letzte Prüfung erfolgte dann bei 90.393 und zwar von dem Händler, von dem ich den Wagen gekauft habe - ebenfalls kein Zahnriemenwechsel. Nächste Prüfung soll dann bei 105.000 km erfolgen.

Insofern könnte man mir wohl kaum Eigenverschulden bzgl. des Wechselintervalls vorhalten? Wenn der Riemen bei 90.000 hätte gewechselt werden müssen, hätte der Händler das bei der letzten Inspektion ja durchführen müssen. Ich habe den Wagen also am "Schnittpunkt" gekauft.

Aber ist das nicht sowieso egal? Ich verstehe hier eben nicht den Zusammenhang mit dem Wechselintervall. Laut Car Garantie ist das abgedeckt. Was konkret hat jetzt der Wechselintervall damit zu tun? Jedenfalls müsste ich laut letzter Inspektion erst bei 105000 bzw. in 05/08 zur nächsten Inspektion.

Edit: Noch was. Sowohl der ADAC, als auch der Mitarbeiter der Car Garantie meinten, dass die Wechselintervalle bei VW nicht eindeutig vorgeschrieben wären. Was hat es denn damit auf sich?
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #5
spacie

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Wenn der Hersteller einen Wechsel nach 90k vorschreibt, der ausbleibt und das betroffene Bauteil die Grätsche macht, ist der Schuld, der den Wechsel unterlassen hat.
Bei der Garantie bist du immer mit Eigenanteil für Material dabei, aber eigentlich sollte die Gewährleistung greifen. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf geht man davon aus, dass der ZR dann wohl schon bei Übergabe reif war...

Böse Geschichte, dass kurz vor 90k eine kleine Insp. ohne Wechsel durchgeführt wurde, da würde ich direkt vorab mal einen Anwalt fragen, der sich mit sowas auskennt.

Gruß
spacie
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #6

Webfox

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Hallo!

Unabhängig vom Wechselintervall habe ich schon unseren Verkehrsrechtschutz informiert und nachgefragt. Falls der Händler sich quer stellen sollte, würde das von unserer Rechtschutzversicherung getragen.

Gut, letztlich sind das alles ungelegte Eier und erst mal muß abgewartet werden, was überhaupt wirklich los ist.

Trotzdem vielen Dank für die Info mit dem Wechselintervall! Das wusste ich bisher nicht.
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #7
pax

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Übersehe ich das nur, oder hast Du noch nichtmal verraten, um welchen Motor es sich handelt?
Vorgeschriebene Wechselintervalle stehen vorne im Serviceheftchen.

Bye
pax
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #8

Didi

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Bei den Benzinern war '97 120 TKM Stand der Dinge, Bei Diesel weniger KMs. Aber:
Unabhäng von den KM sind 10 Jahre eindeutig zu viel, wenn wirklich noch nie was gewechselt wurde. Wenn ich die Versicherung wäre, würde ich mich darauf berufen.
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #9
Schorni

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Man sagt als Faustregel bei Fahrzeugen ohne festen Intervall etwa bei 120tkm oder alle 6 Jahre.
 
  • Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie? Beitrag #10

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Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten. Hier der Stand der Dinge.

Die Versicherung trägt den Schaden, aber beim Material nur zu 50%, so dass für mich noch eine Summe an die 2000 Euro (oder ggf. kanpp darunter) übrig bliebe.

Seitens des Händlers wurde mir dies zunächst nur so mitgeteilt, weitere Informationen, wer die übrigen Kosten nun übernimmt, wie man sich ggf. einigt usw. folgen kommenden Montag. Ich habe mich natürlich erst einmal freundlich geweigert, die Kosten zu übernehmen und auf die Gewährleistung verwiesen.

In Bezug auf den Wechselintervall habe ich jetzt von VW deutlichere Informationen erhalten. Bei meinem 97´iger Baujahr mit Benzinmotor (1,8 - 20V) liegt ein Wechselintervall von 120 tsd. km vor. Wie es sich zeitlich verhält (z.B. 120 tsd. km oder nach 10 Jahren, je nachdem was früher eintritt) kann ich noch nichts sagen, eine entsprechende Anfrage an VW ist unterwegs.
Meine Anfrage an VW enthält auch die Fragen nach der Entstehung der unterschiedlichen Intervall Angaben und die Frage nach dem Umkehrschluss. Also wenn VW sagt, nach 120 tsd. km bedeutet dies im Umkehrschluß was genau? Das der Zahnriemen bis dahin halten muß/müsste/sollte?

Wie gesagt ist mehr noch nicht klar. Ich habe mich über das Beschriebene hinaus bereits erkundigt, welche Rechtsbeispiele es gibt und dort einiges gefunden. Das poste ich dann hier, wenn mein persönlicher Fall geregelt ist.

Außerdem gilt es jetzt abzuwarten, was der Händler zu den offenen Kosten konkret sagt. Leider scheint auch in der deutschen Rechtslandschaft der Zahnriemenriss bei Gebrauchtwagenkauf ein "Klassiker" zu sein. Ich melde mich dann wieder, wenn es Konkreteres gibt.
 
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