Webfox
- Beiträge
- 11
- Punkte Reaktionen
- 0
Hallo!
Wir haben vor 5 Monaten einen Passat Bj.97 gekauft. Da hatte dieser 91.000 km weg. Checkheft gepflegt, ein Vorbesitzer, noch kein Zahnriemenwechsel laut Checkheft erfolgt.
Jetzt hat er 97.000 km weg und gestern ist laut ADAC der Zahnriemen gerissen. Wir standen an der Ampel und konnten nicht mehr anfahren - ist also höchstwahrscheinlich nicht während der Fahrt passiert.
Wir haben die übliche Gewährleisung und dazu 12 Monate Car Garantie. Ich habe heute morgen bei der Car Garantie angerufen und den Vorfall kurz geschildert. Die sagen von sich aus, dass sie bei einem Zanriemenriss oft direkt einen Motorwechsel vorschlagen. Jedenfalls wäre das durch die Versicherung abgedeckt. Der Händler prüft nun erst mal, was genau los ist, ob der Motor ggf. hinüber ist und sie setzen sich mit der Versicherung in Verbindung. Jedenfalls machen Sie abgesehen von der Prüfung nichts, ohne uns vorher zu informieren.
ABER: Laut Versicherung käme es wohl darauf an, ob der Riemen ggf. bereits hätte ausgetauscht werden müssen.
Dazu jetzt meine Fragen:
In wie weit spielt es eine Rolle, ob der Zahriemen bereits einmal gewechselt werden musste?
In welchen Intervallen muss ein Zahnriemen beim Passat ggf. gewechselt werden?
Kann ich (selbst bei evtl. kaputtem Motor) trotz Gewährleistung und Car Garantie evtl. zur Kasse gebeten werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Wir haben vor 5 Monaten einen Passat Bj.97 gekauft. Da hatte dieser 91.000 km weg. Checkheft gepflegt, ein Vorbesitzer, noch kein Zahnriemenwechsel laut Checkheft erfolgt.
Jetzt hat er 97.000 km weg und gestern ist laut ADAC der Zahnriemen gerissen. Wir standen an der Ampel und konnten nicht mehr anfahren - ist also höchstwahrscheinlich nicht während der Fahrt passiert.
Wir haben die übliche Gewährleisung und dazu 12 Monate Car Garantie. Ich habe heute morgen bei der Car Garantie angerufen und den Vorfall kurz geschildert. Die sagen von sich aus, dass sie bei einem Zanriemenriss oft direkt einen Motorwechsel vorschlagen. Jedenfalls wäre das durch die Versicherung abgedeckt. Der Händler prüft nun erst mal, was genau los ist, ob der Motor ggf. hinüber ist und sie setzen sich mit der Versicherung in Verbindung. Jedenfalls machen Sie abgesehen von der Prüfung nichts, ohne uns vorher zu informieren.
ABER: Laut Versicherung käme es wohl darauf an, ob der Riemen ggf. bereits hätte ausgetauscht werden müssen.
Dazu jetzt meine Fragen:
In wie weit spielt es eine Rolle, ob der Zahriemen bereits einmal gewechselt werden musste?
In welchen Intervallen muss ein Zahnriemen beim Passat ggf. gewechselt werden?
Kann ich (selbst bei evtl. kaputtem Motor) trotz Gewährleistung und Car Garantie evtl. zur Kasse gebeten werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.