Wie viel für Nutzungsausfall verlangen??

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  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #1

Hugo

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Hallo,

mein Unfall (siehe hier) ist ja nun schon einige Zeit her. Bisher hab ich meinen Passi auch noch nicht reparieren lassen. Nun bin ich aber auf einen interessanten Artikel gestoßen, nachdem mir trotz bisher nicht erfolgter Reparatur die Nutzungsausfallentschädigung zusteht ( Landgericht Verden, AZ.: 1 S 56/01, für die, die es interessiert :wink: ).
Deshalb hier meine Frage, was ich für meinen Passi an Nutzungsausfall pro Tag verlangen kann.
Und wo wir gerade dabei sind: Wie sieht das eigentlich mit der Wertminderung aus? Ist da was zu erwarten oder kann ich mir das bei meiner Kiste an die Backe schmieren (EZ 06/97, 240tkm)?

Danke euch schonmal für eure Antworten.
Gruß Hugo
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #2
Torsten

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Wertminderung kannst Du knicken. Die gewähren bei Deiner Laufleitung und 7 Jahre altem Auto nix mehr.

5 Jahre ist so mittlerweile die Grenze. Der tatsächliche Wertverlust deines Autos aufgrund so einer "Kleinigkeit" wie bei Dir ist auch nicht vorhanden, da es ja nicht als Unfallwagen angegeben werden muss.

Ob Dir ein Nutzungsausfall zusteht wage ich zu bezweifeln, höchstens für den Tag der Reparatur. Da das Fahrzeug wohl Fahrbereit ist, hattest Du bisher ja auch kein Nutzungsausfall. Das von Dir beschriebene Urteil müsste man im Zusammenhang sehen. Dafür schreibst Du aber zuwenig darüber.
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #3

Hugo

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Ok, da geb ich Dir recht. Diese Kleinigkeit hab ich nicht bedacht, daß mein Auto noch fährt. Leider geht aus dem mir vorliegenden Artikel nicht hervor, wie es in dem verhandelten Fall um das Auto bestellt war.
Ich denke allerdings, daß es auf einen Versuch ankommt. Schließlich kann ich mit einer Forderung nach Nutzungsausfall bei der Vers. nix verlieren, oder?
Dazu hätt ich halt nur gerne gewußt, wieviel da anzusetzen ist. Schließlich will ich mich von denen ja nicht über den Tisch ziehen lassen, andererseits auch nicht mit einer vielleicht unverschämt hohen Forderung vorstellig werden.
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #4
Torsten

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Der Nutzungsausfall rechnet sich nach dem Fahrzeug, da nicht mehr benutzt werden kann. Wenn Du einen Mietwagen nehmen müsstest, steht Dir eine Fahrzeugklasse unter Deiner zu, d.h. in Deinem Fall ein Golf mit ähnlicher Motorisierung. Diese Kosten für den Mietwagen kannst Du pro Tag ansetzen.

Alternativ kannst Du meines Wissens nach auch Belege sammeln und Taxi, Bus oder Bahn fahren, solange es die Verhältnismäßigkeit erlaubt. Immer ist hier jedoch auch Deine Schadenminderungspflicht zu berücksichtigen.
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #5
Rudi

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Wertminderung gibt´s nicht, weil zu alt und zu viel gelaufen
Nutzungsausfallentschädigung kannste auch knicken, da Du ja (noch) keinen Nutzungsausfall hattest. Ob Du ihn jetzt noch für die Zeit der Repatur bekommen würdest, weiß ich nicht.
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #6
andy 1.8T

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Hallo,
warum seid Ihr so sicher, dass er keine Ansprüche wegen Nutzungsausfall stellen kann. Kenne jetzige Rechtslage nicht, hatte aber vor sechs Jahren einen unverschildeten Unfall und die gegnerische Vers. hat zwei Wochen Nutzungsausfall bezahlt. Ich habe meinen 35i nicht repariert, habe den einfach verkauft und den Schaden nach einem Gutachten ausbezahlt bekommen Nutzungsausfall inkl. ohne einen Mietwagen genommen zu haben.

Gruß Andreas
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #7
Rudi

Rudi

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Ganz einfach: Das Auto ist noch nicht repariert worden, also hatte er noch keinen Nutzungsausfall. Den hat er erst, wenn der Wagen in der Werkstatt steht und deshalb nicht mehr zu benutzen ist.
 
  • Wie viel für Nutzungsausfall verlangen?? Beitrag #8
andy 1.8T

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Hallo,
es lag vielleich daran, dass man mit meinem Auto nicht mehr fahren konnte (Totalschaden) und so der Nutzungsausfall offensichtlich war.
Gruß Andreas
 
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