Was kostet Erstberatung beim Anwalt?

Diskutiere Was kostet Erstberatung beim Anwalt? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo liebe Passifahrer. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich wollte in einer kniffligen Angelegenheit evtl. einen Anwalt kontaktieren, um ihn...
  • Was kostet Erstberatung beim Anwalt? Beitrag #1

Shantyman

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Hallo liebe Passifahrer.

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich wollte in einer kniffligen Angelegenheit evtl. einen Anwalt kontaktieren, um ihn zu fragen, ob man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen sollte, oder nicht. In dem Bescheid geht es um knapp 8.000 EUR.

Gilt das noch als Erstberatung?
Was würde mich das kosten? (Ich bin NICHT rechtschutzversichert)
Was würde es weiter kosten, wenn er einen Auftrag von mir bekäme.
Ich habe im Internet etwas von einer Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) gelesen, komme durch den was-wäre-wenn-Dschungel leider nicht durch (sonst bräuchte ich ja auch keinen Anwalt :? )

Ihr habt wahrscheinlich mehr Ahnung als ich, evtl. könnt ihr ein paar Beispiel-Kosten anführen...

Besten Dank schon mal.
 
  • Was kostet Erstberatung beim Anwalt? Beitrag #2

Ulrich

ne nebenfrage Bescheid von 8000,-€ ups in welchen Bereich geht das denn STVO ? ect ?
Normalerweise sollte die erste Anfrage umsonst sein ab da geht es prozentual vom Wert ;frag mich aber nicht wie der ist.

Gruß Ulrich
 
  • Was kostet Erstberatung beim Anwalt? Beitrag #3

Masisace

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Hallo Shantyman,

ich habe für ein Beratungssgespräch in gleicher Höhe 116 Euro (Freundschaftspreis) :( :( bezahlt.
Kein Schriftverkehr.
 
  • Was kostet Erstberatung beim Anwalt? Beitrag #4

Shantyman

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Danke soweit erst mal. Ich bin zur Rechtsberatung des AStA an der Uni gegangen. (zu irgendwas muss es doch nütze sein, Student zu sein) und da war es dann kostenlos (zumindestens die ersten unverbindlichen Ratschläge einer Rechtsanwältin), aber nicht umsonst.
:top:
 
  • Was kostet Erstberatung beim Anwalt? Beitrag #5

Gast

Die Kosten, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes anfallen, richten sich entweder nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) oder nach einer Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant .

Im Fall der Abrechnung nach der BRAGO richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert. Nach Paragraph 20 BRAGO erhält der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zehn Zehnteln der vollen Gebühr.

Bei einer Erstberatung darf die Gebühr EUR 180,00 jedoch nicht übersteigen. In aller Regel bleibt das Honorar jedoch bei einer Erstberatung unter diesem Betrag. Fragen Sie uns!
 
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