Heute ist mir die Antwort des
KBA zu meiner Anfrage zugegangen. Ich will sie Euch natürlich nicht vorenthalten:
Ein paar Anmerkungen kann ich mir auch nicht verkneifen:
- Ich bin mir fast sicher, das es sich um eine mehr oder minder vorgefertigte Antwort zu diesem Thema handelt, denn ich habe in meiner Anfrage nur Bremsprobleme bei Nässe thematisiert und den Aspekt Streusalz nicht angesprochen. Nicht zuletzt deswegen, weil ich die Probleme eben auch dann schon hatte, wenn ganz sicher kein Salz auf der Strasse war.
Weiterhin habe ich auch nicht darum gebeten das das KBA einen Rückruf in dieser Sache veranlasst, sondern lediglich nachgefragt, ob dies zum Aufgabenfeld des KBA gehört.
- Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum lachen: Im zweiten Absatz ist zu lesen das die Bremsanlagen im Rahmen des Zulassungsverfahren nur bei trockener Fahrbahn getestet werden. Da frage ich mich schon, was so ein Test dann noch wert ist, wenn er augenscheinlich nur optimale Bedingungen voraussetzt? Es kommt mir so vor als wenn man zum Testen eines Regenschirmes in Sahara fahren würde um dann amtlich zu beurkunden das der Schirm wasserdicht ist wenn weit und breit kein Wasser in der nähe ist.!
- Der dritte Absatz bestätigt die seltsame Stellungnahme von VW, das eine unter Umständen sekundenlang nicht funktionierende Bremse an einem Fahrzeug kein Sicherheitsproblem darstellt (sonst würde das KBA ja eingreifen). Erstaunlich nur, das es im Rahmen der HU bei Bremsproblemen nicht so tolerant zugeht - das legt doch den Verdacht nahe, das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
- Zum ersten Absatz der zweiten Seite ist eigentlich nichts zu sagen - natürlich ist das Bremsverhalten bei Nässe weniger optimal als bei Trockenheit, aber wäre das nicht eigentlich Anlass genug die Bremsen unter diesen schwierigeren Bedingungen zu testen? Ansonsten sind diese Ausführungen IMHO etwas deplaziert, denn zwischen einem nässebdingtem schlechterem Ansprechen der Bremse und einem sekundenlangen Totalausfall bestehen für mich gravierende Unterschiede und ich erwarte ja auch gar nicht das gleiche Bremsverhalten unter verschiedenen Witterungsedingunen. Das diese Totalausfälle nicht sein müssen beweisen andere Hersteller und andere Modelle im VW-Konzern zu genüge!
- Weiter wird darauf hingewiesen das die Anfragen beim KBA zu diesem Thema gehäuft eingegangen sind und VW ja mit den tollen Spoilern, Abdeckblechen und modifizierten Bremsklötzen reagiert hätte. Das hatte ich in meiner Anfrage ja durchaus erwähnt und dabei mitgeteilt, das es für viele Fahrzeuge das Abdeckblech laut VW-Werkstätten aber nicht gibt. Weiter habe ich auch meine Erfahrungen mit den Radspoilern mitgeteilt, aber scheinbar reicht es aus, wenn es auf dem Papier Lösungen gibt - in der Praxis brauchen die dann ja nicht auch noch zu funktionieren oder wie?
- Witzig finde ich auch den Hinweis auf das Produkthaftungsgesetz

Zum einen wird ja vorher darauf herumgeritten das gar kein Problem vorhanden sei (also nur gehäufte Anfragen von gelangweilten VW- und Audihaltern der betroffenen Baureihen oder wie?) und man sich halt darauf einstellen soll, aber die Haftungsfrage wird vorsorglich schon mal geklärt

Es stellt sich auch die Frage, ob ein Gutachter überhaupt feststellen kann ob es nach einem Unfall durch das Bremsproblem an der Nassbremsproblematik gelegen hat. Davon ist nicht auszugehen, denn sobald die Bremse einen kurzen Augenblick gegriffen hat, dürften keine Spuren im Bereich Bremsscheibe/-belag übrig bleiben. In der Statistik steht dann wieder ein weiterer Fall von überhöhter Geschwindigkeit bzw. unangepasster Fahrweise und das war's! Für mich ist das dennoch ein erheblicher technischer Mangel - oder soll ich bei Feuchter Strasse nur noch 30 fahren und hoffen das es dann ausreicht?
Insgesamt wundere ich mich doch schon über die erstaunlichen Regelwerke und Verfahrensweisen hierzulande. Da sind rote Seitenmarkierungsleuchten ein Problem (aber auch nur dann, wenn sie als separate Leuchte ausgeführt sind) das eine Typzulassung verhindert, aber Bremsen die bei nicht optimalen Bedingungen ihren Dienst temporär verweigern sind kein Sicherheitsproblem?! Würde das Luftfahrtbundesamt auch so merkwürdige Kriterien an Tag legen ...
Hat denn nochmal jemand herausgefunden welche Teilenummer das Abdeckblech beim 3B haben soll (so es denn existiert)?