@sveTe, ich weiss nicht, wie das in A gesetzlich geregelt ist - aber wenn Du in D einen keinen abschaltbaren Airbag hast, muss das Deaktivieren des Airbags in den Papieren vermerkt sein.
Hast Du hingegen einen abschaltbaren Airtbag, musst Du die Warnleuchte haben, weil die u.Umständen auch Fehler des Airbags anzeigt.
Hier in Deutschland ist diese Leuchte bei abschaltbaren Airbags Pflicht.
Rein formell verlierst Du sofort automatisch Deine Betriebserlaubnis, wenn Du trotz deaktivierbarem Airbag keine Warnleuchte hast !
Also wegen der 5 € Mehrkosten der W8-Leuchte mit Kontrollampe würde ich dieses Risiko nicht eingehen.
Denke mal, dass es dahingehend in A keinen Unterschied gibt, nach allem, was man hier so gelesen hat, wie streng TÜV und Polizei bei Euch sind in dieser Hinsicht.
@sveTe, da Du kein Schiebedach und perlgraue Innenausstattung hast, benötigst Du bei Umbau auf die W8-Leuchte laut meiner Liste die Leuchte mit der Teilenummer 1U0947105 B Y20 (ja richtig, 1U0 ... !!!), die kostet laut damaliger Auskunft meines

zur Zeit 29,20 € ohne und 33,87 € mit Steuer hier in D.
Bestehe aber beim evtl. Bestellen darauf, dass es die Innenraumleuchte für den W8 mit Airbag-Symbol sein soll !