Michael-SH
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Ich habe mich heute beim Freundlichen kurz nach einer GRA-Nachrüstung für meinen 130PS PD erkundigt. Ein klares Ja oder Nein habe ich noch nicht erhalten. Erste Aussage: "Das geht nicht weil VW das nicht anbietet und alle Verantwortung bei Funktionsstörungen (z.B. GRA schaltet sich nicht ab) ablehnt. Die GRA wird nur in Verbindung mit speziellen Steuergeräten ausgeliefert." Zweite Aussage: "Das bedeutet nicht, dass es nicht möglich ist, aber dann muß die VW-Werkstatt die Verantwortung übernehmen."
Eine präzise Ja/Nein Aussage zu meinem Passat kann er erst am Montag geben.
Wie sieht die rechtliche Situation denn nun wirklich aus. Und ist es wirklich vorstellbar, dass die GRA nachrüstbar ist (das Steuergerät unterstützt die GRA-Funktionen also offensichtlich grundsächlich) und diese dann trotzdem nicht verlässlich funktioniert? Was soll der Quatsch mit verschiedenen Steuergeräten, die alle GRA unterstützen, und die einen sind die Guten und die anderen die Schlechten ?
Eine präzise Ja/Nein Aussage zu meinem Passat kann er erst am Montag geben.
Wie sieht die rechtliche Situation denn nun wirklich aus. Und ist es wirklich vorstellbar, dass die GRA nachrüstbar ist (das Steuergerät unterstützt die GRA-Funktionen also offensichtlich grundsächlich) und diese dann trotzdem nicht verlässlich funktioniert? Was soll der Quatsch mit verschiedenen Steuergeräten, die alle GRA unterstützen, und die einen sind die Guten und die anderen die Schlechten ?