michelan
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Hallo,
vor knapp 2 Wochen ist mir in dichten Schneetreiben eine ältere Dame entgegengeschlittert und hat meinem alten Passi (Bj. 98, 230000 km) die linke Seite böse eingedrückt. Klare Sache, ich schnell den Gutachter geholt. Der schreibt nun:
Zeitwert vor Unfall 6250 €
Reparaturkosten 4900 € (also kein wirtsch. Totalschaden)
Restwert nach Unfall 3500 €
Supi, dachte ich, denn ich hatte einen nahezu identischen Unfall schon mal 1996, bei dem ich gleich alle Reparaturkosten überwiesen bekam. Für 3500 + 4900 € + ein wenig mehr krieg ich sicher ein schönes neues Auto.
Allerdings meldete sich auch bald der Mann von der Allianz und erklärte mir, dass ich bei fiktiver Abrechnung nur Anspruch auf die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert hätte, also etwa 2750 € und er hätte die auch schon überwiesen. Für den Ärger und die Lauferei habe ich auch noch 20 € allgemeine Auslagen dazu bekommen. Und ausserdem: Ich könne ja gern noch eine Reparaturrechnung bringen, die würde er dann auch bezahlen.
Ist das jetzt so rechtens? Klar würde ich mir gern ein neues Auto kaufen, aber nicht eins für 6000 € und über 200000 km Laufleistung. Und mehr Geld mag ich zur Zeit auch nicht ausgeben. Dann lieber reparieren, koste es was es wolle. Bei meinem Passi weiss ich, was ich habe, hab schliesslich alle Lenkungsteile, LMMs und Mikroschalter schon mal wechseln lassen und die km stimmen auch, bin die letzten 140000 ja selbst gefahren.
Andererseit scheint mir eine Reparatur für knapp 5 Riesen ziemlich unsinnig.
Was meint Ihr so dazu? Seit wann ist die Rechtsprechung eigentlich so Geschädigtenunfreundlich?
Andreas
vor knapp 2 Wochen ist mir in dichten Schneetreiben eine ältere Dame entgegengeschlittert und hat meinem alten Passi (Bj. 98, 230000 km) die linke Seite böse eingedrückt. Klare Sache, ich schnell den Gutachter geholt. Der schreibt nun:
Zeitwert vor Unfall 6250 €
Reparaturkosten 4900 € (also kein wirtsch. Totalschaden)
Restwert nach Unfall 3500 €
Supi, dachte ich, denn ich hatte einen nahezu identischen Unfall schon mal 1996, bei dem ich gleich alle Reparaturkosten überwiesen bekam. Für 3500 + 4900 € + ein wenig mehr krieg ich sicher ein schönes neues Auto.
Allerdings meldete sich auch bald der Mann von der Allianz und erklärte mir, dass ich bei fiktiver Abrechnung nur Anspruch auf die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert hätte, also etwa 2750 € und er hätte die auch schon überwiesen. Für den Ärger und die Lauferei habe ich auch noch 20 € allgemeine Auslagen dazu bekommen. Und ausserdem: Ich könne ja gern noch eine Reparaturrechnung bringen, die würde er dann auch bezahlen.
Ist das jetzt so rechtens? Klar würde ich mir gern ein neues Auto kaufen, aber nicht eins für 6000 € und über 200000 km Laufleistung. Und mehr Geld mag ich zur Zeit auch nicht ausgeben. Dann lieber reparieren, koste es was es wolle. Bei meinem Passi weiss ich, was ich habe, hab schliesslich alle Lenkungsteile, LMMs und Mikroschalter schon mal wechseln lassen und die km stimmen auch, bin die letzten 140000 ja selbst gefahren.
Was meint Ihr so dazu? Seit wann ist die Rechtsprechung eigentlich so Geschädigtenunfreundlich?
Andreas