Versicherung welche Haftet

Diskutiere Versicherung welche Haftet im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Also ganz Kurz erklärt...Ich hatte mir das Cabrio eines Arbeitskollegen für eine Probefahrt geliehen.Ich fuhr mit offenen Verdeck los.Bein...
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #1

nuernberger

Beiträge
51
Punkte Reaktionen
0
Also ganz Kurz erklärt...Ich hatte mir das Cabrio eines Arbeitskollegen für eine Probefahrt geliehen.Ich fuhr mit offenen Verdeck los.Bein Schliessen des Verdeckes rutsche ich mit der Hand ab und beschädigte dabei die Heckscheibe aus Kunststoff.Meine Privathaftpflicht der ich den Schadenmeldete sagte sie sei dafür niocht zuständig,wenn dann meine KFZ-Haftpflicht...
So wer kann mir helfen


Mit freundlcihen Grüssen

Helmreich Jochen
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #2
mipecc1

mipecc1

Beiträge
1.513
Punkte Reaktionen
0
Hallo,
warum sollte denn deine KFZ Haftpflicht dafür gerade stehen, meiner Meinung nach ist das ein Fall für die Privathaftplicht.
Denn stell dir mal vor du hättest keine KFZ Haftplicht, weil z,B. gar kein eigenes Auto hättest?
Ich hatte vor einigen Jahren das Problem das meine Kinder, beim spielen, eine Autotür zerkratzt haben, das hat auch die Privathaftpflicht bezahlt, allerdings mit dem erhobenen Zeigefinger ( Aufsichtspflicht etc. )
Gruss
Michael
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #3

BM

Beiträge
13
Punkte Reaktionen
0
Da hast du ein wenig dumm argomentiert, würde ich sagen.

Was deine KFZ- Versicherung damit zu tun hat weiss ich nicht, habe aber schon mal sowas gehöhrt.

Anders wäre es gewesen, wenn du ohne das Fahrzeug selbst zu benutzen und unerlaubt das offene Dach geschlossen hättest.

Hier ein Rat für die Zukunft:

zB. : Du betrittst das Grundstück deines Bekannten, auf dem sein Auto mit offenem Verdeck steht. Da es gerade anfängt zu regen, beschliesst du das Dach zu schliessen, ohne vorher deinen Bekannten darüber zu informieren.

In einem solchen Fall hätte deine PHV zahlen müssen.

So weit ich weiss, ist alles , was mit der direkten Benutzung des Fahrzeugs zu tun hat, die Privathaftpflicht - Versicherung NICHT zuständig.
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #4
Einarmiger

Einarmiger

Ehren-Mitglied
Beiträge
7.221
Punkte Reaktionen
2
Stimmt. Deine private Haftpflicht zahlt den Schaden nur dann, wenn Du den Schaden an dem Fahrzeug unbeabsichtigt, aber ohne Befugnis zu dessen Benutzung hervorgerufen hast (z.B. beim Rangieren mit der Leiter in die Fenster gerammt oder mit der Schubkarre davorgesaust und Tür verbeult und zerkratzt o.ä.).

Alle Beschädigungen aus erlaubten Handlungen heraus, tja .... sieht schlecht aus.
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #5

nuernberger

Beiträge
51
Punkte Reaktionen
0
Hier die Orginal Antwort meiner Versicherung..................

Sehr geehrter Herr Helmreich,

nach den uns vorliegenden Unterlagen beschädigte Ihr Ehemann beim Schließen des Verdecks des von Herrn Jaszovics geliehenen Cabrios die Kunststoffscheibe.

In der Haftpflichtversicherung ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, nicht versichert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Ziffer 6.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen
Dabei ist es nicht notwendig, dass z. B, der Motor angelassen wird. Maßgebend für den Gebrauch ist es, dass der Verursacher die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug ausgeübt hat. So zählen unter anderem Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Be- und Entladevorgänge zum Gebrauch des Fahrzeugs.

Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstehen, sind vom zuständigen KFZ-Haftpflicht-bzw.Kasko-Versicherer zu ersetzen

Darüber hinaus war das beschädigte Fahrzeug geliehen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherte gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Die entsprechende Vertragsgrundlage finden Sie in § 4 1 Ziffer 6 a der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.

Der Grundgedanke, der hinter diesem Ausschlusstatbestand steht, ist der, dass der Benutzer fremder Sachen nicht besser gestellt sein soll als deren Eigentümer, der bei einem gleich gelagerten Fall auch von niemandem Schadenersatz verlangen könnte.

Ich verstehe es auch nicht,da bleibt man bei der Wahrheit und dan sowas...
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #6
Einarmiger

Einarmiger

Ehren-Mitglied
Beiträge
7.221
Punkte Reaktionen
2
Naja, wie ich sagte,Versicherungsschutz nur bei unbeabsichtigter Beschädigung bei unbefugter Nutzung.

Tja, gerade bei Versicherungen ist das mit der Wahrheit so eine Sache ...


Hättest Du mal vorher den @Bigmurdock gefragt, der kennt sich mit sowas eeeetwas aus.

Apropos (auch wenn für Dich makaber) ein kleiner Witz:


Wann zahlt eine Versicherung nicht ?















Richtig - im Schadensfall ! :D
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #7

nuernberger

Beiträge
51
Punkte Reaktionen
0
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten..Ich geb noch nicht auf.Hatte extra mit meiner Versicherungstante gesprochen und Ihr den Fall geschildert.Sie sagte nur das geht schon klar.Sie meinte wahrscheinlich es geht klar da zahlen wir nix.....Ich werde noch ein wenig eure Statements verfolgen vieleicht kommt noch was dabei heraus was mir helfen kann...

Recht herzlichen Dank schon mal

Nuernberger
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #8

3BGChris

Beiträge
615
Punkte Reaktionen
0
BM schrieb:
Du betrittst das Grundstück deines Bekannten, auf dem sein Auto mit offenem Verdeck steht. Da es gerade anfängt zu regen, beschliesst du das Dach zu schliessen, ohne vorher deinen Bekannten darüber zu informieren.

So ein gequirlter Schrott! Hierbei würde es sich dann um eine Gefälligkeitsleistung handeln, die auch ausgeschlossen ist.
Wenn Du schon ne "Anleitung" zum schummeln geben willst, dann bitte richtig!


So weit ich weiss, ist alles , was mit der direkten Benutzung des Fahrzeugs zu tun hat, die Privathaftpflicht - Versicherung NICHT zuständig.

....nennt sich "Benzinklausel" und gilt für den Gebrauch motorgetriebener Fahrzeuge, die selbst versicherungspflichtig sind.
Grundsätzlich gilt aber: Keine Haftung für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen (Ausnahme Mietsachschäden an der gemieteten Immobilie)
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #9
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
3
Du hast doch das Cabrio mit dem Einverständnis deines Bekannten gehabt. Somit übernimmt auch ER die Verantwortung dafür, wenn Du etwas am Auto kaputt machst. Für solche Fälle gibt es halt eine Vollkaskoversicherung (oder wenn es eine Glasscheibe war, die Teilkasko).
Hättest Du das Fahrzeug ohne Erlaubnis benutzt, säh es vielleicht anders aus.
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #10

PassatHaza

Beiträge
113
Punkte Reaktionen
0
Der Verursacher haftet für die von ihm verursachten Schäden (Quelle ABGB Österreich).
Vielleicht gibt es einen ähnlichen Passus in D.
 
  • Versicherung welche Haftet Beitrag #11

3BGChris

Beiträge
615
Punkte Reaktionen
0
PassatHaza schrieb:
Der Verursacher haftet für die von ihm verursachten Schäden (Quelle ABGB Österreich).
Vielleicht gibt es einen ähnlichen Passus in D.

enstpricht in D dem §823BGB (Verschuldenshaftung)

Gruß
 
Thema:

Versicherung welche Haftet

Oben Unten