Versicherung + Nicht typisiert (Österreich)

Diskutiere Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hey Leute! (betrifft in diesem Fall speziell meine Österr. Kollegen) Weiß jemand wie das ist, wenn man div. Sachen an seinem Auto verändert hat...
  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) Beitrag #1

MichiWu

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Hey Leute! (betrifft in diesem Fall speziell meine Österr. Kollegen)

Weiß jemand wie das ist, wenn man div. Sachen an seinem Auto verändert hat (Tieferlegung, Felgen, Rücklichter, ...) und man hat nix typisiert und es passiert ein Unfall!! Steigt einem da die Versicherung aus?? Oder gibts da eine genaue Regelung??

MichiWu
 
  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich)

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  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) Beitrag #2
Hawk

Hawk

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bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das läuft so ab:

wenn du unerlaubt etwas am fahrzeug verändert hast muss die versicherung vorerst trotzdem zahlen (wahrscheinlich um den unfallgegner nicht unnötig lange auf das geld warten zu lassen)
allerdings holt sie sich das geld dann wieder von dir zurück wenn sich herausstellt das dein fahrzeug so nicht zugelassen war !!
 
  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) Beitrag #3

mailman

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Wenn du die Teile nicht typisiert hast,erlischt deine Betriebserlaubnis.

Also dürftest du mit diesem Wagen nicht mehr fahren,und bei einem Unfall,wird sich die Versicherung wie Hawk schon geschrieben hat sich das Geld wiederholen.

Ich nehme aber mal an,das du am Unfall schuld haben musst,und das die veränderten Teile am Unfall mitschuld sein müssen.

Bei meinem letzten Wagen ist mir einer hinten draufgeknallt,da war auch nichts typisiert,und auch nach Begutachtung hat das niemand interessiert.
 
  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) Beitrag #4
powertoni

powertoni

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Hi, problematisch wird es nur, wenn bei einen Unfall Personenschaden oder gar mit Todesfolge ist. Dann bleibst sicherlich übrig.
 
  • Versicherung + Nicht typisiert (Österreich) Beitrag #5

Sascha1979

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na ich sollte es ja wissen als versicherungsmakler:

es sieht folgendermaßen aus:
wenn ein fahrezeug nicht typisiert ist, das heisst - eigentlich ohne betriebserlaubnis auf öffentlichen straße unterwegs ist - darf es am verkehr nicht teilnehmen. sollte dann auch noch ein unfall (egal ob mit oder personenschaden passieren) hat die versicherung das recht sich die schadenersatzforderungen des gegener per regreß auf cent und euro zurückzuholen (bis aber maximal ca. 11.000,-- euro) bei nur einer obliegenheitsverletzung. selbstverständlich kann diese summe auch vel höher sein, wenn mehrere vergehen nachgewiesen werden.

aus meiner erfahrung mit kunden und schäden, wird es in österreich aber so gehandhabt, dass über kleine veränderungen, die nicht unbedingt ursache des unfalls sind, hinweggesehen wird. kann sein - muss aber nicht sein. d.h. sollte der sachverständige wirklich was von kfz verstehen kann er dir sehr wohl die hölle heiss machen - also bitte in eurem interesse - alles typsieren - man fährt sicherer und ruhiger!!!
 
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