bernd.haak
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Hallo,
wie schon einmal gepostet, hat ein Lackierer festgestellt, dass an dem Seitenteil meines Passat 3BG schon einmal ein Unfallschaden vorhanden war, der unfachmännisch instandgesetzt wurde. Teilweise wurde auf dem Seitenteil über dem Radlauf ca. 1 cm Spachtel aufgetragen. Teilweise rostet nun der Radlauf und die Lackierung reißt. Der Lacker sagt, man müsse hier wohl ein Reparaturblech einbauen, da so viel nicht gespachtelt werden kann.
Als ich den Passi vor 5 Monaten gekauft habe, war nichts von dem Vorschaden zu sehen.
Nun zum Problem:
a) es muss umgehend was gemacht werden; es wird zwischen 500 und 1000 Euronen kosten, den Schaden zu beheben. Wertminderung noch nicht einbezogen.
b) Der Verläufer ist ein Händler, der mir das Fahrzeug unfallfrei verkauft hat (Vertrag). Der Händler hat das Fahrzeug von der Fa. Lease Plan France importiert. Der Händler hat schon Kenntnis von der Sachlage und gibt an, nichts von einem Vorschaden gewusst zu haben. Er will nun prüfen, inwieweit er überhaupt haften muss, weil ja auch er quasi betrogen wurde.
Kann mir diese Frage jemand beantworten?
Danke,
Bernd
wie schon einmal gepostet, hat ein Lackierer festgestellt, dass an dem Seitenteil meines Passat 3BG schon einmal ein Unfallschaden vorhanden war, der unfachmännisch instandgesetzt wurde. Teilweise wurde auf dem Seitenteil über dem Radlauf ca. 1 cm Spachtel aufgetragen. Teilweise rostet nun der Radlauf und die Lackierung reißt. Der Lacker sagt, man müsse hier wohl ein Reparaturblech einbauen, da so viel nicht gespachtelt werden kann.
Als ich den Passi vor 5 Monaten gekauft habe, war nichts von dem Vorschaden zu sehen.
Nun zum Problem:
a) es muss umgehend was gemacht werden; es wird zwischen 500 und 1000 Euronen kosten, den Schaden zu beheben. Wertminderung noch nicht einbezogen.
b) Der Verläufer ist ein Händler, der mir das Fahrzeug unfallfrei verkauft hat (Vertrag). Der Händler hat das Fahrzeug von der Fa. Lease Plan France importiert. Der Händler hat schon Kenntnis von der Sachlage und gibt an, nichts von einem Vorschaden gewusst zu haben. Er will nun prüfen, inwieweit er überhaupt haften muss, weil ja auch er quasi betrogen wurde.
Kann mir diese Frage jemand beantworten?
Danke,
Bernd